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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 22. Januar 2020

Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Arealentwicklung «Jakob-Strasse Süd» 

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung «Jakob-Strasse Süd» im Hinblick auf deren öffentliche Auflage beschlossen. Die Auflage wird in den kommenden Wochen stattfinden. Die Überbauungsordnung regelt die Bebauung und Nutzung im Bereich zwischen Jakob-Strasse, Längfeldweg, Länggasse und Kirchenfeldweg. Für das Gebiet «Jakob-Strasse Süd» wurde 2016 in einem städtebaulichen Studienauftrag ein qualitätsvolles Konzept für eine dichte, gemischt genutzte Neuüberbauung mit zentraler Parkanlage erarbeitet. Daraufhin wurde eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung gestartet, welche den Erlass einer neuen Zone mit Planungspflicht «Jakob-Strasse Süd» beinhaltet. Diese soll im März 2020 dem Stadtrat und danach dem Stimmvolk am 17. Mai 2020 zum Beschluss vorgelegt werden. Die vorliegende Überbauungsordnung regelt die Bebauung und Nutzung des Gebiets «Jakob-Strasse Süd» gestützt auf die Zone mit Planungspflicht im Detail und bildet die Basis für die Umsetzung des entwickelten städtebaulichen Konzepts.

Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung: der Kanton muss den Gemeinden anfallende Zusatzkosten abgelten

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Vernehmlassung Stellung genommen zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) des Kantons Bern. Mit der Gesetzesänderung soll primär erreicht werden, dass unverheiratete Paare, die im gleichen Haushalt leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben, für den Prämienverbilligungsanspruch als Einheit betrachtet werden und bei der Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung gleichbehandelt werden wie verheiratete Paare. Die Vernehmlassungsvorlage sieht ausserdem eine Vereinfachung der Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs von jungen Erwachsenen vor.
Für die Gemeinde fallen einmalige Kosten im Bereich der Datenverarbeitung an. Der Gemeinderat begrüsst grundsätzlich die angestrebte Gesetzesänderung, weist in der Vernehmlassungsantwort an den Kanton jedoch darauf hin, dass die den Gemeinden anfallenden Zusatzkosten vom Kanton abgegolten werden müssen.

Stellungnahme zu Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Der Gemeinderat begrüsst die vom Eidgenössischen Departement des Innern EDI vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die unter anderem die Vergütung des Pflegematerials betreffen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die Patienten direkt oder unter Mithilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden. Diese Unterscheidung soll aufgehoben werden und die Kosten künftig ganz durch die OKP übernommen werden. Die Gesetzesanpassung bringt für alle Akteure der Pflege eine administrative Erleichterung und liefert einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Dabei wird die Zuteilung der Materialien, Geräte und Gegenstände in die jeweiligen Kategorien durch eine Kommission festgelegt. Die administrative Erleichterung und die Bereinigung der bisherigen Unklarheiten über die Kostenübernahme sind aus Sicht des Gemeinderates notwendig. Der Gemeinderat hat seine Stellungnahme an den Schweizerischen Städteverband abgegeben, der seinerseits eine Stellungnahme aus Sicht der Städte erarbeiten wird.