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Medienmitteilung über die Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 27. November 2019

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Wildermethmatte»

Der Gemeinderat hat die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Wildermethmatte» zu Handen des Stadtrates verabschiedet. Diese umfasst eine Neuorganisation der bebaubaren Bereiche und der Freiräume rund um die Wildermethmatte. Der Bereich «Wildermethmatte» verfügt über Potenzial zur Umgestaltung. Einerseits soll die Wildermethmatte als solches auf der gesamten Fläche gestärkt werden, um ihre Funktion als offener Park im Herzen der Stadt wahrnehmen zu können. Andererseits soll durch eine neue Anordnung der umliegenden bebaubaren Bereiche bei einer gleichzeitigen Steigerung der allgemeinen Qualität der zukünftigen Bauten und Infrastrukturen eine punktuelle Verdichtung erreicht werden. Die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung legt die baurechtlichen Vorgaben der künftigen Entwicklung des Sektors fest, ohne jedoch die bestehende Planung (Grundordnung aus dem Jahr 1999) grundlegend in Frage zu stellen. Der Stadtrat wird im Dezember 2019 über die Vorlage bestimmen, die Volksabstimmung ist für Februar 2020 vorgesehen.

Verlängerung von sechs Baurechtsverträgen mit gemeinnützigen Wohnbauträgern

Der Gemeinderat hat mit den Wohnbaugenossenschaften Solidarität, Friedheim und Falbringen per 1. Januar 2020 insgesamt vier Baurechtsverträge entsprechend dem Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (RFGW) sowie der Verordnung über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (VFGW) um 30 Jahre verlängert. Es handelt sich dabei um die Liegenschaften Sägefeldweg 52 / 54, Eisfeldstrasse 3–7 sowie Sonnhalde 26 und 27–29. Das Total des Buchgewinnes aller vier Liegenschaften beträgt CHF 742'177.50.

Weiter wird dem Stadtrat zu Handen dessen Sitzung vom 18./19. Dezember 2019 die Verlängerung von zwei Baurechtsverträgen mit den Wohnbaugenossenschaften Solidarität und Friedheim per 1. Januar 2020 entsprechend dem Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (RFGW) sowie der Verordnung über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (VFGW) um 30 Jahre beantragt. Es handelt sich dabei um die Liegenschaften Länggasse 45–49 und Sägefeldweg 46–50 sowie Länggasse 51–55 und Eisfeldstrasse 1 und 3. Das Total des Buchgewinnes beträgt CHF 2'092'350.–.

Arbeitssicherheit in der Stadtverwaltung: der Gemeinderat bewilligt einen Kredit zur Erfüllung der neuen Anforderungen

Die Stadtverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sicherzustellen. Sie muss deshalb alle geeigneten Massnahmen treffen und über eine spezifische Arbeitssicherheitsorganisation verfügen. Aufgrund der sich diesbezüglich ständig wandelnden Anforderungen muss das Sicherheitskonzept aktualisiert werden. Es geht insbesondere darum, die Rollen, Kompetenzen und Aufgaben der für die Sicherheit verantwortlichen Personen sowie der Organisation bezüglich Arbeitssicherheit neu zu definieren, damit der Arbeitsprozess optimiert und an Effizienz gewonnen werden kann. Es sind auf allen Stufen (Sicherheitsbeauftragte, Kader, Mitarbeitende) Massnahmen zur Ausbildung und Instruktion vorgesehen. Die Schutzmassnahmen und -instruktionen werden dokumentiert und spezifische Regeln festgelegt sowie den betroffenen Personen aktiv kommuniziert. Künftig findet eine regelmässige Überprüfung aller Risikofaktoren statt und es werden entsprechende Sicherheitsmassnahmen umgesetzt. Es werden eine Notfallorganisation sowie die Erste-Hilfe-Etappen geplant. Für die Umsetzung dieser Massnahmen hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit über CHF 300'000.– bewilligt. Damit werden die erforderlichen Ausbildungen finanziert und Massnahmen zur Erreichung der definierten Ziele umgesetzt. Dazu muss im Rahmen des Projekts eine Person auf zwei Jahre befristet eingestellt werden.

Die Präsidialdirektion (Abteilung Personelles) wird die Umsetzung mittels Kontrollen und Audits systematisch überprüfen, um die Effizienz des Sicherheitssystems beurteilen zu können. Bei Bedarf werden Verbesserungsmassnahmen definiert. Durch gezielte Präventionsmassnahmen werden die Auswirkungen auf organisatorischer und finanzieller Ebene eingedämmt und auf eine Reduktion der Kosten in Zusammenhang mit Berufs- und Nichtberufsunfällen abgezielt.

Leistungsvertrag mit dem Verein X-Project für das Jahr 2020

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat beschlossen, den Leistungsvertrag mit dem Jugendkulturhaus X-Project für das Jahr 2020 zu verlängern. Der Verein ist seit bald 20 Jahren ein wichtiger Pfeiler der Bieler Jugendpolitik und ergänzt das stadteigene Angebot in sinnvoller Weise, indem er der Jugendkultur in ihrer ganzen Vielfalt Raum und Möglichkeiten für verschiedene Projekte und Angebote wie beispielsweise Skatepark, Breakdancekurse, Graffitiatelier, Musikräume und vieles mehr bietet. Ein Teil der städtischen Subvention für das X-Project wird vom Kanton Bern mitfinanziert.

Spende zu Gunsten des SRK/Nordsyrien

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) eine Spende in der Höhe von CHF 10'000.– für Soforthilfe in Nordsyrien zu überweisen. Die Situation in der Region ist nach dem Einmarsch türkischer Truppen und dem gleichzeitigen Rückzug der verbliebenen US-amerikanischen Einheiten sehr prekär. Internationale Beobachter vor Ort berichten von schweren Übergriffen auf die Zivilbevölkerung und von gravierenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Aktuell sind über 10'000 Menschen aus den bislang von Kurden kontrollierten Gebieten auf der Flucht. Mit der Spende will der Gemeinderat die gezielte Hilfe vor Ort stärken und im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beitragen, dass sich die humanitäre Situation verbessert und die Menschen nicht mehr genötigt werden zu flüchten.

Ein Kredit für Werkräume an der Alpenstrasse

Aufgrund der steigenden Schülerzahlen kann das Collège de la Suze die Werkräume in der Rittermatte nicht mehr benutzen und muss an der Alpenstrasse neue Werkräume installieren. Mit dieser Massnahme entfällt ebenfalls die Verschiebung der Klassen von der Alpenstrasse in die Rittermatte und zurück. Der Gemeinderat hat für die Einrichtung von Werkräumen für die Klassen der städtischen Schulen am Standort Alpenstrasse einen Kredit in der Höhe von CHF 150'000.− genehmigt.

Verpflichtungskredit für eine Kanalisationserneuerung am Redernweg

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 900'000.– zulasten der Sonderrechnung Abwasser für die Kanalisationserneuerung Redernweg genehmigt. Die Kanalisationserneuerung erfolgt zusammen mit der Erneuerung der Werkleitungen des Energie Service Biel/Bienne (ESB). Die Bauarbeiten werden voraussichtlich Anfang 2020 beginnen und bis Ende 2020 dauern.

Der Gemeinderat begrüsst das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation

Das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung führt zurzeit eine Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) durch. Die beantragten Neuregelungen betreffen die Innovationsförderung durch die lnnosuisse, die Reservebestimmungen für den Schweizerischen Nationalfonds und die lnnosuisse sowie weitere Änderungen formeller Art im Bereich der Akademien der Wissenschaften Schweiz, der Ressortforschung, bei den Beiträgen in der internationalen Forschungszusammenarbeit und beim Schweizerischen Wissenschaftsrat. Der Gemeinderat empfiehlt dem Schweizerischen Städtverband die Änderungen zu unterstützen. Er stellt hingegen fest, dass die Thematik des Schweizerischen Innovationsparks in der Vorlage an keiner Stelle erwähnt ist. Diesen Punkt betrachtet der Gemeinderat als verpasste Chance insofern, als die Gesetzesrevision die Gelegenheit böte, auch die Rahmenbedingungen für die projektbezogenen Tätigkeiten des Switzerland Innovation Parks bzw. seiner Standorte zu reflektieren und zu aktualisieren; dazu gehören insbesondere auch die Schnittstellen zur Tätigkeit von Innosuisse und deren Rahmenbedingungen.

Der Gemeinderat unterstützt die Änderung des Volksschulgesetzes

Der Gemeinderat unterstützt die Änderung des kantonalen Volksschulgesetzes im Rahmen des Revisionsprojekts REVOS 2020. In seiner Stellungnahme begrüsst er insbesondere, dass künftig die Eltern eines Kindes mit Sonderschulbedarf nicht mehr selber den Schulplatz für ihr Kind suchen müssen, sondern die Erziehungsdirektion diese Aufgabe übernimmt. Er befürwortet ebenfalls die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Förderung sportlich und musisch talentierter Kinder und Jugendlicher, die damit auch die Gleichbehandlung gewährleistet. In der Umsetzung ergeben sich für die Stadt Biel und ihre Schulen allerdings eine Reihe offener Fragen, und der Gemeinderat fordert vom Kanton, dass die Änderungen des Volksschulgesetzes für die Stadt Biel insgesamt zu keinen zusätzlichen Kosten führen.