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Ein aktualisiertes Reklamereglement für die Stadt Biel

Die Stadt Biel aktualisiert das Reglement über die Reklame aus dem Jahr 2002. Die überarbeitete Fassung bietet den wirtschaftlichen Akteuren Spielraum und gewährleistet gleichzeitig, dass das Stadtbild, die Lebensqualität und die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigt werden. Die Totalrevision des Reklamereglements wird am 26. April 2023 im Stadtrat behandelt und soll am 18. Juni 2023 den Bieler Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden.

Reklamen umfassen alle Mittel, mit denen die Aufmerksamkeit von Passantinnen und Passanten auf Geschäfte, Produkte oder Dienstleistungen gelenkt wird. Sie gehören zu einem lebendigen Stadtbild. Die Stadt Biel revidiert das Reklamereglement aus dem Jahr 2002, um den bisherigen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Einbettung in das Stadtbild

Das Reklamereglement berücksichtigt die Freiheit von Gewerbe und Wirtschaft beim Einsatz und der Gestaltung von Reklamen. Es gewährt weiterhin einen grossen Spielraum für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Raum und Reklamen für Firmen. Gleichzeitig sollen Reklamen möglichst stimmig in das Stadtbild eingebettet werden. Die Bestimmungen zielen darauf, Reklamen soweit zu ermöglichen, als dadurch Landschaft, Stadtbild, Lebensqualität und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Förderung der Zweisprachigkeit

Im neuen Reklamereglement werden auch die in Biel geltenden Grundsätze zur Zweisprachigkeit verankert: So sollen Reklamen auf dem Gemeindegebiet grundsätzlich in beiden Amtssprachen konzipiert werden. Dabei ist zu beachten, dass das Reklamereglement nur baubewilligungspflichtige Reklamen und Reklameträger betrifft. Temporäre Plakate für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen sind beispielsweise baubewilligungsfrei und deshalb nicht vom Reklamereglement erfasst.

Die im Rahmen der öffentlichen Auflage eingebrachten Punkte wurden berücksichtigt und soweit möglich aufgenommen. Die Totalrevision des Reklamereglements wird am 26. April 2023 im Stadtrat behandelt und soll am 18. Juni 2023 den Bieler Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden.