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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 9. November 2022

Teilrevision der Personalverordnung

Aufgrund verschiedener Änderungen durch die vom Stadtrat an seiner Sitzung vom 19./20. Oktober 2022 weitgehend angenommene Teilrevision des Personalreglements muss auch die Personalverordnung teilweise revidiert werden. Der Gemeinderat hat die Gelegenheit genutzt, um weitere von den Anstellungsbehörden gewünschte Anpassungen vorzunehmen und gleichzeitig die Modalitäten der Aus- und Weiterbildung für die städtischen Mitarbeitenden zu präzisieren und dem geltenden Recht anzugleichen. Die wichtigsten vom Gemeinderat verabschiedeten Änderungen sind: 

  • Möglichkeit der Abteilungsleitungen, die Zuständigkeit zur Anstellung ihrer Mitarbeitenden an die Dienststellenleitungen zu delegieren.
  • Einführung einer Arbeitsmarktzulage zur Abfederung von möglichen und sich bereits abzeichnenden Schwierigkeiten bei der Rekrutierung aufgrund des Arbeitskräftemangels
  • Einführung einer Vermittlungsprämie von 800 Franken für die Empfehlung von Kandidatinnen oder Kandidaten durch Mitarbeitende, sofern es zu einer Anstellung kommt. Dies gilt nur für bestimmte Funktionen, die in einer Liste der Abteilung Personelles festgelegt werden.
  • Überarbeitung der Rechnungsstellung und der Rückzahlungsbedingungen von Aus- und Weiterbildungen. Die Stadt Biel hat sich am bestehenden Ablauf beim Kanton Bern orientiert. 

Die revidierte Verordnung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Kredit zur Erneuerung der Drucker in der Stadtverwaltung und den Bieler Schulen

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 200 000 Franken genehmigt, um die Erneuerung der Drucker in der Stadtverwaltung und den Schulen zu finanzieren. Zur Vergabe des Auftrages ist derzeit eine öffentliche Ausschreibung im Gang. Der Wechsel ist notwendig, damit das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen eingehalten wird, aber auch um von neuen, umweltfreundlicheren Technologien zu profitieren und die Druckkosten sowie die Anzahl der Geräte zu reduzieren.

Kredit für die Arbeiten am Investitionsprozess

Der Gemeinderat hat einen Kredit über 30 000 Franken für die Arbeiten am Investitionsprozess genehmigt. Nach einer umfassenden Analyse und einem Vergleich mit anderen Städten und Organisationen sollen bis Ende 2023 die Instrumente erarbeitet und die internen Prozesse optimiert werden. Ziel ist es, dass ab 2024 der Gemeinderat auf einer konsolidierten Grundlage die Investitionen planen kann. Der Investitionsprozess soll eine ganzheitliche Sicht auf die zu realisierenden Projekte ermöglichen. Der Gemeinderat hat eine Projektorganisation unter der Leitung der Finanzdirektion eingesetzt.

Vertrag mit der Téléskis SA Les Prés-d'Orvin 

Um die langjährige Partnerschaft mit der Téléskis SA Les Prés-d’Orvin auch in weniger schneesicheren Zeiten aufrechtzuerhalten, wird der Mietvertrag aus dem Jahr 1984 in einen unentgeltlichen Gebrauchsleihvertrag umgewandelt. Die Miteigentümer Einwohnergemeinde Biel (12/13 Anteile) und Einwohnergemeinde Orvin (1/13 Anteil) haben sich entschieden, das Naherholungsgebiet somit langfristig zu unterstützen und die Téléskis SA Les Prés-d’Orvin finanziell zu entlasten, um der Bieler Bevölkerung in schneereichen Wintern den Skibetrieb auf dem Bieler «Hausberg» zu ermöglichen. Die Bieler Schulen, vom Kindergarten bis zur 9. Klasse, haben wie bis anhin die Möglichkeit, für Klassenausflüge kostenlose Tageskarten für die Skilifte zu beziehen.   

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel 

Der Gemeinderat hat 4 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 2 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 2 Erwachsene und 2 Minderjährige.