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Worüber wird am 27. November 2022 in Biel abgestimmt?

Wollen Sie das Budget 2023 mit einer neuen Steueranlage annehmen? Wenn ja, welche Variante? Wollen Sie die Teilrevision des Parkierungsreglements annehmen?

Budget 2023

Am 27. November 2022 wird den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel das Budget 2023 zur Abstimmung vorgelegt:

Variante I

«Wollen Sie das Budget 2023 mit einer Steuererhöhung um 1.5 Zehntel für die natürlichen und die juristischen Personen (neue Steueranlage 1.78) sowie einer unveränderten Liegenschaftssteuer annehmen?»

Variante II

«Wollen Sie das Budget 2023 mit einer Steuererhöhung um 1.5 Zehntel für die natürlichen Personen (neue Steueranlage 1.78) und um 3.5 Zehntel für die juristischen Personen (neue Steueranlage 1.98) sowie einer unveränderten Liegenschaftssteuer annehmen?»

Stichfrage

«Für den Fall, dass sowohl die Variante I wie auch die Variante II angenommen werden: Geben Sie der Variante I oder der Variante II den Vorzug?»

Une personne, dont on ne voit que la main, glisse un bulletin de vote dans une urne

In Kürze

Ausgeglichenes Budget Dank «Substance 2030»

Das zur Abstimmung kommende Budget 2023 der Stadt Biel beinhaltet erstmals Massnahmen zur Stabilisierung des städti­schen Finanzhaushaltes aus dem Projekt «Substance 2030». Es umfasst einerseits die Reduktion diverser Aufwandpositionen und andererseits eine Erhöhung der Steueranlage. Hierzu wer­ den der Bieler Stimmbevölkerung zwei Varianten unterbreitet: eine Erhöhung der Steueranlage von 1.63 auf 1.78 (Variante I) oder eine differenzierte Erhöhung von 1.63 auf 1.78 für natürli­che Personen und von 1.63 auf 1.98 für juristische Personen (Variante II).

Mit Hilfe der im Rahmen des Haushaltsstabilisierungspro­gramms «Substance 2030» definierten Massnahmen wird das Budget 2023 des Allgemeinen Haushaltes mit einem Betrag von rund CHF 13.3 Mio. bei Variante I resp. von CHF 15.9 Mio. bei Variante II entlastet. Hinzu kommen Einsparungen in der Höhe von CHF 1.6 Mio. infolge Reduktion der Investitionen. Schliess­lich kann mittels der Entnahme aus der Spezialfinanzierung «Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens» ein ausgeglichenes Budget vorgelegt werden.

Dem Volk wird mit dem Budget 2023 eine Erhöhung der Steuer­anlage (Variante I oder Variante II) zum Beschluss vorgelegt.

Strukturelles Defizit und fehlende Liquidität

Die Stadt Biel weist seit vielen Jahren ein strukturelles Defizit auf. Dieses strukturelle Defizit konnte trotz grosser Anstrengun­gen – beispielsweise im Rahmen des Projekts «Nachhaltige Haushaltsanierung (NHS) / Massnahmenpaket 2016+» – nicht resp. nur temporär beseitigt werden. In den vergangenen Jahren ist es nur dank Einmaleffekten oder Entnahmen aus Spezial­ finanzierungen gelungen, ein mehr oder weniger ausgeglichenes Resultat zu erzielen. Im Budget 2023 sind sich aus dem Vollzug des übergeordneten Rechts ergebende Sondereffekte in der Höhe von rund CHF 15 Mio. enthalten. Solche Sondereffekte sind in der Regel rein buchhalterischer Natur und haben keinen Liquiditätszufluss zur Folge, womit die Verschuldung weiter ansteigt. Ohne entsprechende Massnahmen wird das Eigen­ kapital innert kurzer Zeit aufgebraucht sein und die Stadt ein Bilanzdefizit aufweisen. Somit können die kantonalen Vorgaben gemäss Artikel 73ff. Gemeindegesetz (GG) nicht mehr einge­halten werden.

Hohe Verschuldung

Während das Eigenkapital abnimmt, wächst die Verschuldung stetig an, wobei die vorliegend relevante Grösse der Bilanzüber­schuss bildet, welcher sich aktuell auf CHF 4.8 Mio. beläuft. Dies ist gerade im Hinblick auf die steigenden Zinsen kritisch, da diese den Druck auf die Erfolgsrechnung weiter erhöhen. Insbesondere ist es jedoch auch gegenüber künftigen Genera­tionen angezeigt, die Verschuldung in einem tragbaren Aus­ mass zu halten, da deren Folgekosten den Handlungsspielraum einschränken.

Notwendige wiederkehrende finanzielle Verbesserung

Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit hat bereits in der Ver­gangenheit nicht immer genügt, um die Investitionen finanzieren zu können, teilweise konnten mit den selbst erwirtschafteten Mitteln nicht einmal mehr die laufenden Betriebskosten gedeckt werden. Berechnungen haben gezeigt, dass innert der nächsten acht bis zehn Jahre ein alljährlicher positiver Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit von rund CHF 25 Mio. erwirtschaftet wer­ den muss, um den prognostizierten, kritischen Entwicklungen entgegenwirken zu können.

«Substance 2030»

Im Budget 2023 sollen somit erstmals Massnahmen aus dem Stabilisierungsprogramm «Substance 2030» umgesetzt werden.

Das Gesamtpaket «Substance 2030» baut auf vier Elementen auf und bringt für das Budget 2023 Entlastungen in der Höhe von CHF 13.3 Mio. (Variante I) resp. CHF 15.9 Mio. (Variante II). Hinzu kommen Einsparungen in der Höhe von CHF 1.6 Mio., wenn man die Reduktion der Investitionen berücksichtigt (siehe unten):

  1. Erhöhung der Steueranlage:
    • Variante I: die Erhöhung der Steueranlage um 1.5 Steuer­ zehntel auf 1.78 Steuerzehntel führt zu Mehreinnahmen im Umfang von CHF 10.3 Mio.
    • Variante II: die Erhöhung der Steueranlage um 1.5 Steuer­ zehntel für natürliche Personen (neue Steueranlage 1.78) und um 3.5 Steuerzehntel für juristische Personen (neue Steueranlage 1.98) führt insgesamt zu Mehreinnahmen im Umfang von CHF 12.9 Mio.
  1. Entlastungsmassnahmen beim Leistungsangebot: die Überprüfung des Leistungsangebotes entlastet im Umfang von CHF 1.0 Mio. an Minderaufwänden und CHF 1.5 Mio. an Mehrerträgen.
  1. Anpassungen der Anstellungsbedingungen: Die Anpassungen der Anstellungsbedingungen entlasten um insgesamt CHF 0.5 Mio.
  1. Priorisiertes Investitionsprogramm: Das jährliche Investitions­volumen von CHF 40 Mio. für die Jahre 2023 bis 2026 wird auf durchschnittlich CHF 30 Mio. (brutto) reduziert. Damit wird eine durchschnittliche Einsparung von CHF 1.6 Mio. erzielt, welche sich jährlich kumuliert. Für das Budget 2023 ergab die strikte Priorisierung ein Investitionsvolumen von CHF 32.43 Mio. im allgemeinen Haushalt (exkl. Sonderrechnungen und Spezialfinanzierungen). Der Mittelwert von CHF 30 Mio. ist über die kommenden vier Jahre einzuhalten.

Für das Budget 2023 ergibt sich durch die Massnahmen von

«Substance 2030» beim Leistungsangebot eine Entlastung von rund CHF 2.5 Mio.

Das Projekt «Substance 2030» enthält weitere Massnahmen und wird bis und mit 2026 jährlich wiederkehrende Entlastungen mit sich bringen.

Entlastungen auf allen Ebenen

Die Massnahmen von «Substance 2030» wurden unter konse­quenter Berücksichtigung sämtlicher finanzrelevanter Ebenen ausgearbeitet. Sie beinhalten Massnahmen im Aufgaben­ und Leistungsabbau, zur Effizienzsteigerung und zur Einnahmesteigerung. Gerade im Hinblick auf die Verbesserung des Steuersubstrats ist es entscheidend, dass der Stadt weiterhin die erforderlichen finanziellen Mittel für Investitionen und Werterhalt zur Verfügung stehen und eine Abwärtsspirale in jedem Fall ver­mieden werden kann.

Erstes Budget mit «Substance 2030»

Das Budget 2023 ist das erste im Rahmen von «Substance 2030» und damit in erster Linie ein Budget, welches ein weiteres Ausgabenwachstum verhindern soll. Die Steuererhöhung ist bereits in diesem ersten Schritt nötig, um die Verschuldung für laufende Ausgaben raschmöglichst zu stoppen. Mittelfristig soll das Paket von «Substance 2030» zwischen Einnahmen und Ausgaben ein ausgewogenes Verhältnis ausweisen. Eine rasche Stabilisierung der Finanzlage ist nur möglich, wenn die Steuererhöhung jetzt erfolgt, da bei den Ausgabenreduktionen sowie Prozess­ und Strukturoptimierungen oftmals ein gewisser Vorlauf notwendig ist und diese deshalb erst schrittweise bis 2026 realisiert werden können. Obwohl die Stadt ihre Finanzen ins Lot bringen muss, sollte sie gleichzeitig immer noch wichtige Investitionen in die Infrastruktur, d. h. Schulen, öffentliche Anlagen, Strassen etc. tätigen können.

Investitionen

Das jährliche Investitionsvolumen in das Verwaltungsvermögen (exkl. Spezialfinanzierungen/Sonderrechnungen) wird von CHF 40 Mio. für die Jahre 2023 bis 2026 auf durchschnittlich CHF 30 Mio. (brutto) reduziert. Damit wird bei den Abschreibun­gen und wiederkehrenden Kosten eine durchschnittliche Ein­sparung von CHF 1.6 Mio. erzielt, welche sich jährlich kumuliert.

Unterschiedliche Steuersätze in Variante II

Mit der Variante II soll im Vergleich zur Variante I der Steuersatz für juristische Personen um zwei zusätzliche Steuerzehntel von 1.78 auf 1.98 angehoben werden. Damit wird eine steuertechnische Bevorzugung der Unternehmen, die seit 2021 auf kantonaler Ebene existiert, auf Stadtebene ausgeglichen. Denn seit 2021 gilt im Kanton für natürliche Personen eine Steueranlage von 3.025 und für juristische Personen von 2.82, womit Unternehmen im Kanton um 2.05 Steuerzehntel tiefer besteuert werden als natürliche Personen.

Argumente für und gegen das Projekt

Sie finden die Argumente für und gegen das Budget 2023 sowie alle Unterlagen zur Abstimmung vom 27. November 2022 inkl. die Audio-Botschaft auf der Seite Nächste Abstimmungen und Wahlen.

Empfehlung

Variante I

Mit 29 JA, 25 NEIN und 1 Enthaltung empfiehlt der Stadtrat, dem Budget 2023 (Variante I) zuzustimmen.

Variante II

Mit 30 JA und 25 NEIN empfiehlt der Stadtrat, dem Budget 2023 (Variante II) zuzustimmen.

Teilrevision des Parkierungsreglements (SGR 7.7-1)

«Wollen Sie die Teilrevision des Reglements über die Bewirtschaftung, Finanzierung und Erstellung öffentlicher Parkierungsanlagen (Parkierungsreglement) gemäss Botschaft des Stadtrates vom 20. Oktober 2022 annehmen?»

In Kürze

Wie dürfen Parkierungsgebühren verwendet werden?

Die Geldflüsse im Bereich der Bewirtschaftung der städtischen Parkplätze sind im Reglement über die Bewirtschaftung, Finan­zierung und Erstellung öffentlicher Parkierungsanlagen (Parkierungsreglement; SGR 7.7­1) geregelt.

Unter anderem wird in diesem Reglement geregelt, wie mit den Erträgen aus den Parkierungsgebühren umzugehen ist resp. welche Aufwendungen mit diesen Gebühren zu finanzieren sind.

Weiter sieht dieses Reglement vor, dass der Nettoerlös aus den Parkierungsgebühren nicht im allgemeinen Haushalt ver­bleiben kann, sondern in zwei Spezialfinanzierungen einzulegen ist. Konkret muss je die Hälfte des Nettoerlöses einerseits in die Spezialfinanzierung «Parkierungsanlagen» und andererseits in die Spezialfinanzierung «Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Fussgänger­ und Fahrradverkehrs und des alternativen Fahrzeugverkehrs» eingespiesen werden.

Einnahmen aus Parkierung

Jährlich werden – die Corona-­Jahre ausgenommen – mit den öffentlichen Parkplätzen Brutto­-Gebühreneinnahmen zwischen CHF 6 Mio. und CHF 7 Mio. erwirtschaftet (CHF 7.3 Mio. im Jahr 2019). Der daraus resultierende Ertragsüberschuss in der Höhe von rund CHF 1.37 Mio. kann jedoch infolge der momentan geltenden, reglementarischen Zweckbindung nicht dem all­ gemeinen Haushalt zugeführt werden.

Die Finanzlage der Stadt Biel hat sich bekanntlich mit der Coronakrise, den sinkenden Steuererträgen bei den juristischen Personen sowie allgemein aufgrund der steigenden Ausgaben verschlechtert. Um den städtischen Finanzhaushalt mittel­ und langfristig wieder zu stabilisieren und dem Ausgabenwachstum zu begegnen, wurde das Massnahmenpaket «Substance 2030» beschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten wurden sämtliche vertret­baren Massnahmen geprüft, um den städtischen Haushalt zu verbessern. Eine dieser Massnahmen bildet die vorliegend zur Abstimmung unterbreitete Anpassung des Parkierungsreglements.

Die Verwendung des Ertragsüberschusses aus dem Parkierungswesen soll neu geregelt werden. Zumindest die Hälfte des Nettoergebnisses aus den Erträgen der einkassierten Parkie­ rungsgebühren nach Abzug der dazugehörigen Aufwendungen soll im allgemeinen Haushalt verbleiben können, was zu einer direkten Verbesserung der Erfolgsrechnung in der Höhe von rund CHF 680 000.– führt.

Empfehlung

Mit 42 JA und 12 NEIN empfiehlt der Stadtrat, der Teilrevision des Parkierungsreglements zuzustimmen.

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