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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 21. September 2022

Energiemangellage: Sparmassnahmen und Sparappelle der Stadt Biel

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die vom Bund vorgeschlagenen Energiesparmassnahmen auch in der Stadt Biel umgesetzt werden sollen. Dies soll in Koordination mit den anderen Städten erfolgen, welche vom Schweizerischen Städteverband gewährleistet wird. Die Vorbereitung der Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt wird umgehend gestartet. Die Massnahmen umfassen u.a. die Senkung der Temperatur in öffentlichen Gebäuden während der Heizperiode, die Reduktion der Beleuchtung von Korridoren in Dienstgebäuden oder die Komplettabschaltung von elektrischen Geräten ausserhalb der Arbeitszeiten. Der Gemeinderat appelliert auch an die Unternehmen und an das Gewerbe Biels, den vom Bund empfohlenen Sparmassnahmen zu folgen. Schliesslich soll auch die Bevölkerung der Stadt Biel dazu motiviert werden, ihren Beitrag zur Verhinderung einer Energiemangellage zu leisten. Energiesparen senkt zudem unmittelbar die Ausgaben für Energie. Die Stadt plant im November eine breit angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne mit einem Versand in alle Haushalte. Bezüglich ausgewählter Themen, wie z.B. die Weihnachtsbeleuchtung, wird die Stadt mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren in Kontakt treten, um mögliche Sparpotenziale auszuloten. Der Gemeinderat hat im Übrigen dem «Führungsstab Energiemangellage» die Kompetenz zum Entscheid aller dringlichen Ausgaben für Massnahmen in der Verwaltung und allenfalls für Massnahmen, welche die Bevölkerung betreffen, im Umfang von insgesamt 300 000 Franken übertragen.

Revision des Personalreglements der Stadt Biel

Im Rahmen des Projektes «Substance 2030» muss das Personalreglement per 1. Januar 2023 überarbeitet werden. Vom «Projekt Substance 2030» ist Artikel 28 «Krankheit und Unfall» betroffen. Der Gemeinderat hat im Vorschlag an den Stadtrat die Chance genutzt, weitere Anpassungen vorzunehmen. Unter anderem wurde auch als Antwort auf die Motion «Vorgeburtlicher Mutterschutz für die Stadt Biel» der SP/JUSO-Fraktion vom 29. Juni 2022 ein zweiwöchiger Mutterschutz vor der Geburt eingeführt. Biel gehört dadurch zu den ersten öffentlichen Arbeitgeberinnen, welche den schwangeren Müttern bereits zwei Wochen vor dem Geburtstermin die Möglichkeit geben, sich in aller Ruhe auf die Geburt vorzubereiten. Nebst der Verankerung des Jobsharings in der Personalverordnung, das per 1. Januar 2022 in Kraft trat, ist dies innert Kürze die zweite Massnahme, welche die Stadtverwaltung als frauenfreundliche und familienfördernde Arbeitgeberin positioniert. Der Stadtrat wird das Geschäft voraussichtlich an seiner Sitzung vom 19./20. Oktober behandeln. 

Anpassung des Parkierungsreglements

Im Rahmen des Projekts «Substance 2030» hat der Gemeinderat auch Massnahmen im Themenbereich «Parkierungswesen» beschlossen. Eine davon betrifft die Geldflüsse im Bereich der Bewirtschaftung der Parkplätze, welche im Reglement über die Bewirtschaftung, Finanzierung und Erstellung öffentlicher Parkierungsanlagen (Parkierungsreglement, SGR 7.7-1) geregelt sind. Die Verwendung des Ertragsüberschusses aus dem Parkierungswesen soll neu geregelt werden. Zumindest die Hälfte des Nettoergebnisses aus den Erträgen der einkassierten Parkierungsgebühren nach Abzug der dazugehörigen Aufwendungen soll im allgemeinen Haushalt verbleiben können, was zu einer direkten Verbesserung der Erfolgsrechnung in der Höhe von rund 680 000 Franken führt. Der Gemeinderat hat das Geschäft zu Handen des Stadtrates verabschiedet. Die Reglementsanpassung wird dann den Stimmberechtigten am 27. November 2022 unterbreitet, gleichzeitig mit der Budgetabstimmung.

Abstimmungsdaten 2023

Der Gemeinderat hat die Sonntage festgelegt, an denen 2023 die städtischen Abstimmungen und Wahlen durchgeführt werden. Sie entsprechen den von Bund und Kanton Bern festgelegten Daten: 12. März 2023, 18. Juni 2023, 22. Oktober 2023 (Eidgenössische Wahlen) und der 19. oder 26. November 2023 (allfälliger 2. Wahlgang der Ständeratswahlen).

Unterstützung des neuen E-ID-Gesetzes

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zum «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)» seine Stellungnahme zu Handen des Schweizerischen Städteverbandes (SSV) verabschiedet. Der Gemeinderat begrüsst die Vorlage.
Der Gesetzesvorentwurf schafft die Grundlagen für die Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Der Bund überprüft die Identität einer Person und stellt ihr eine E ID aus. Das neue Projekt verfolgt einen Ansatz, der auf den Grundsätzen des Schutzes der Privatsphäre durch das System selber (Privacy by Design), der Datensparsamkeit und der dezentralen Speicherung von Daten beruht. Der Erwerb und die Verwendung der E-ID sind freiwillig und kostenlos.

Die E-ID und andere elektronische Nachweise werden über eine vom Bund zur Verfügung gestellte staatliche Vertrauensinfrastruktur herausgegeben. Der Gesetzesvorentwurf regelt die Anforderungen an diese Infrastruktur, die sowohl öffentlichen als auch privaten Akteurinnen zur Verfügung stehen wird. In diesem Rahmen wird der Bund eine elektronische Brieftasche zur Verfügung stellen, welche die E-ID und andere elektronische Nachweise enthalten kann. Die Inhaberinnen und Inhaber der Brieftasche können ihre E-ID oder ihre elektronischen Nachweise auf sichere und transparente Weise beantragen, erhalten und vorweisen.

Im März 2021 wurde ein gleiches Gesetz (E-ID) durch die Stimmbevölkerung mit 65 % (Stadt Biel ca. 74 %) abgelehnt. Der grösste Kritikpunkt an der Vorlage war, dass Privatfirmen den digitalen Pass ausstellen und sensible private Daten verwalten. Mit der neuen Vorlage soll die Hoheit beim Staat bleiben.

Teilüberbauungsordnung «Fischerweg»

Der Gemeinderat hat der geringfügigen Änderung der ZPP 8.3 «Isabellenweg» und der Teilüberbauungsordnung «Fischerweg» (ZPP 8.3) zugestimmt und diese zu Handen des kantonalen Vorprüfungsverfahrens verabschiedet. Die Teilüberbauungsordnung soll die Bebauung des Areals zwischen dem Fischerweg und dem City Hotel an der Aarbergstrasse regeln. Nun wird die Planung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend wird die öffentliche Auflage durchgeführt.

Anforderungen an den regionalen Waldplan Seeland-Biel/Bienne

Der Gemeinderat bezieht Stellung zum Entwurf des regionalen Waldplans Seeland-Biel/Bienne, welchen der Kanton Bern in die Mitwirkung gegeben hat. Einerseits fordert der Gemeinderat, den Längholz-Wald nicht als Produktionswald auszuscheiden, da dieser ausgiebig von Erholungs-suchenden genutzt wird. Weiter verlangt er, aus Sicht der Biodiversität wertvolle Flächen zusätzlich mit der Waldfunktion «Biodiversität» aufzunehmen. Schliesslich regt er an, das Thema Windenergie im regionalen Waldplan Seeland-Biel/Bienne aufzunehmen und verweist dabei auf den regionalen Richtplan Windenergie, der im Juni 2022 in der Mitwirkung war.

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel 

Der Gemeinderat hat 31 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 22 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 11 Erwachsene und 20 Minderjährige.