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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022

Beantwortung der Petition zur Verkehrssituation um das Schulhaus Plänke

Der Gemeinderat hat die am 15. Februar 2022 eingereichte Petition zur Verkehrssituation um das Schulhaus Plänke beantwortet. Die Anliegen der Petition sind verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit sowie ein Verkehrssystem mit Kammerung für das Quartier. In seiner Antwort unterstreicht der Gemeinderat, dass nach Abschluss der Bauarbeiten des Energie Service Biel/Bienne (ESB) an der Neuengasse punktuelle Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden. Diese lösen die wichtigsten in der Petition genannten Sicherheitsprobleme beim Schulhaus Plänke und verbessern zudem die Qualität des öffentlichen Raums. Das heutige Verkehrssystem – eingeführt im Jahr 2008 – trägt bereits zur Entlastung des Quartiers vom Schleichverkehr bei. Die Situation dürfte sich zudem dank des Projekts zur Aufwertung der Schüssquais und der Sperrung der Karl-Neuhaus-Brücke weiter verbessern. Sollten die erwarteten Effekte nicht eintreten, erklärt sich der Gemeinderat bereit, die Situation erneut zu prüfen.

Kredite für die Neugestaltung von Falkenstrasse, Schlösslistrasse und Mühlestrasse

Um umfassend von den Auswirkungen des 2017 eröffneten Ostastes der A5 profitieren zu können, ist im 2013 von der Stadt Biel genehmigten Richtplan verkehrlich flankierende Massnahmen (vfM) eine Neugestaltung der Falkenstrasse vorgesehen. Der Gemeinderat hat dazu einen Kredit von CHF 100'000.00 für die Planungsphasen verabschiedet. Im Quartier Gurzelen werden in den nächsten Jahren mehrere grosse Entwicklungsprojekte realisiert. Deshalb soll unter Berücksichtigung der verschiedenen angrenzenden städtebaulichen Projekte ein Gestaltungskonzept für die Falkenstrasse entwickelt werden.

Ausserdem sieht der Richtplan vfM vor, die Schlösslistrasse in ihrer Wichtigkeit für den Strassenverkehr zurückzustufen. Der Gemeinderat hat einen zweiten Kredit von CHF 100'000.00 genehmigt, um mit der Vorstudie zu beginnen, in der definiert wird, welche Massnahmen im Rahmen des Neugestaltungsprojekts der Schlössli- und der Mühlestrasse ergriffen werden müssen.