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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 2. März 2022

Beantwortung der Petition «Kulturplatz statt Parkplatz!» 

Am 30. November 2021 wurde der Stadtkanzlei die Petition «Kulturplatz statt Parkplatz!» eingereicht. Die Petition fordert, die Vermietung von Parkplätzen auf dem gesamten Schlachthofareal zu stoppen. Der Gemeinderat steht einer mietweisen und selbsttragenden Nutzung von bestimmten freiwerdenden Lokalen oder Flächen des Schlachthofareals für kulturelle Zwecke positiv gegenüber. Neue Ideen auf dem Areal sollen durchaus auch ihren Platz haben. Die Parkplätze bestehen seit jeher und dienen insbesondere der dort ansässigen Mieterschaft (Kultur, Kleingewerbe etc.).  

Start des Projekts FokusArbeit im Frühling 2022 

Der Gemeinderat hat das Detailkonzept zum Projekt FokusArbeit der Direktion Soziales und Sicherheit zur Kenntnis genommen. In diesem Projekt sollen über 2000 Sozialhilfebeziehende in Gruppen-Ateliers mit anderen Teilnehmenden Perspektiven entwickeln, die ihnen erlauben, ihr Schicksal wieder selbst in die Hand zu nehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass die Teilnehmenden nach Abschluss des Projektes beruflich und sozial rascher, selbständiger, motivierter und somit gezielter an ihrem Integrationsprozess mitwirken können. Das Projekt wird im Verlauf dieses Frühlings starten und ergänzt die Sozialhilfeprozesse mit einem innovativen Gruppen-Angebot. Das Projekt ist auf gut zwei Jahre ausgelegt und wird wissenschaftlich von der Berner Fachhochschule im Rahmen eines Projektmonitorings begleitet. Das Detailkonzept regelt den Rahmen für die Umsetzung und legt die Ziele sowie die Zielüberprüfungsinstrumente fest. Der Stadtrat hat am 10. Februar 2021 den dazugehörigen Verpflichtungskredit gutgeheissen. Der Schlussbericht zum Pilotprojekt wird Ende Oktober 2024 vorliegen. 

Befürwortung der neuen Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung 

Im Rahmen des Verfahrens zur Erneuerung der Leistungsverträge mit Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung für die Periode 2024–2027 hat die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern die Gemeinden der Region Biel-Seeland-Berner Jura eingeladen, zur Liste der ausgewählten Institutionen Stellung zu nehmen. Gegenüber der bisherigen Liste werden zwei Änderungen vorgeschlagen. Die erste betrifft eine Erweiterung der Liste mit dem KartellCulturel, entstanden aus dem Zusammenschluss des Vereins Kultur Kreuz Nidau, der bereits den Status einer regionalen Institution besitzt, mit dem Konzertsaal Le Singe und dem Veranstalter Groovesound. Die zweite Änderung besteht in der Aufnahme des Centre Albert Anker in Ins. Mit diesen beiden Neuzugängen wird die Region Biel-Seeland-Berner Jura ab 2024 24 Institutionen von regionaler Bedeutung zählen. Der Gemeinderat hat diese Änderungen und damit die neue Liste der kulturellen Institutionen, die von deren Sitzgemeinden, dem Kanton Bern und dem Gemeindeverband Kulturförderung Biel-Seeland-Berner Jura gemeinsam finanziert werden, gutgeheissen.

Kritische Stellungnahme zum revidierten CO2-Gesetz

Der Gemeinderat bezieht Stellung zum revidierten CO2-Gesetz, welches der Bundesrat am 17.  Dezember 2021 in die Vernehmlassung gegeben hat. Aus Sicht des Gemeinderates wird der Gesetzesentwurf der Dringlichkeit der Klimaproblematik nicht genügend gerecht. Neue verbindliche Massnahmen finden sich im Gesetz kaum. So kritisiert der Gemeinderat etwa das Fehlen einer Verpflichtung zum Einbau einer erneuerbaren Heizlösung beim Heizungsersatz. Ohne eine solche Verpflichtung sind die Klimaziele, welche im Klimaschutzreglement der Stadt Biel festgelegt sind, kaum zu erreichen. Im Bereich des Verkehrs weist das neue Gesetz ausschliesslich Massnahmen zur Förderung der Elektrifizierung auf. Der Gemeinderat fordert den Bundesrat auf, auch Massnahmen zur Vermeidung und Verlagerung des Verkehrs in den Gesetzestext aufzunehmen. Weiter fehlen wirksame Massnahmen, um die grauen Emissionen einzudämmen. So hat der Bundesrat auf die Einführung einer Flugticketabgabe verzichtet, was der Gemeinderat in der Stellungnahme kritisiert. Grundsätzlich bleibt der Gesetzesentwurf deutlich hinter den Erwartungen des Gemeinderates zurück und braucht, damit er als Fortschritt gegenüber dem aktuellen Stand bewertet werden kann, beträchtliche Nachbesserungen.