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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 26. Januar 2022

Schweizerischer Städteverband / Auslegeordnung zur Individualbesteuerung / Umfrage

Der Schweizerische Städteverband hat unter anderem die Stadt Biel zur Stellungnahme über den Bericht des Bundesrates, welcher eine Auslegeordnung zur Individualbesteuerung beinhaltet, eingeladen. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung erachtet der Gemeinderat trotz der zu erwartenden administrativen Mehrbelastung die Einführung der Individualbesteuerung als zeitgemäss. Unter Darlegung der Gründe, in erster Linie geprägt durch finanzielle, veranlagungstechnische sowie vollzugstechnische Überlegungen, unterstützt er dabei die Einführung der reinen Individualbesteuerung, unter der Voraussetzung, dass diese aufkommensneutral ausgestaltet wird. Er setzt auch voraus, dass der Übergang zur Individualbesteuerung gesamtschweizerisch auf allen drei Staatsebenen zu erfolgen hat. Dies bedingt jedoch eine weitgehende Harmonisierung des schweizerischen Steuerwesens.

Anpassungen bei der Verwaltungsstruktur

Der Gemeinderat ist verantwortlich für die zweckmässige Organisation der Stadtverwaltung. Die aktuelle Struktur der Stadtverwaltung mit Direktionen und Abteilungen datiert von anfangs 2013. In acht Jahren verändern sich die Bedürfnisse und Anforderungen und Anpassungen des kantonalen Rechts und neue Aufgabenteilungen zwischen Kanton und Stadt führen zu Veränderungen in den Strukturen bei zwei der fünf städtischen Direktionen. Nach erfolgreichen Pilotphasen unterbreitet der Gemeinderat die erforderlichen Anpassungen des Organisationsreglements dem Stadtrat für dessen Sitzung vom 23. Februar 2022.

Die Gliederung der Direktion Bildung, Kultur und Sport soll an die Entwicklung in der Volksschule und bei der Kinderbetreuung sowie bei der Quartierarbeit angepasst werden. Die Schulverwaltung wächst zusammen mit der Anzahl Schulklassen (seit 2011 45 Klassen mehr) und der Nachfrage bei der Tagesschule (die Betreuungsstunden haben sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt). Die letzte Veränderung mit direkten Auswirkungen auf die Organisationsstruktur der Abteilung Schule & Sport war der kantonale Systemwechsel bei der Finanzierung der Kitas und die Einführung der Betreuungsgutscheine im Jahr 2020. Dies hat den Gemeinderat zur Erkenntnis gebracht, dass die aktuelle Abteilung Schule & Sport sinnvollerweise in zwei Abteilungen zu gliedern ist. Es wird vorgeschlagen, neu die Abteilungen «Schulen» und «Generationen & Quartiere» zu bilden. Die Umgruppierung der Dienststellen in zwei Abteilungen ermöglicht eine agilere Organisation mit kürzeren Wegen, in der die guten Kooperationen bestehen bleiben. Die Abteilung Schulen wird auch Zukunft eine grosse Organisationseinheit mit rund 545 Mitarbeitenden sein. Die Anpassung des Reglements bietet zudem die Gelegenheit, die Bezeichnung der Abteilung Alterszentren Biel entsprechend früher gefasster Beschlüsse terminologisch zu aktualisieren.

Der Kanton Bern hat im Rahmen des Entlastungspakets 2018 das der Stadt Biel erteilte Mandat im Bereich der Abrechnung Quellensteuern gekündigt und diesbezüglichen Aufgaben per 1. Januar 2020 übernommen. Der Stellenbestand der heutigen Abteilung Steuern reduzierte sich dadurch um 5.5 Stellen. Der Gemeinderat schlägt folglich vor, die Aufgabenbereiche Finanzen und Steuern in einer Abteilung zusammenzuführen. Dies ist aus strategischer und operativer Sicht opportun, um die Entwicklung der städtischen Aufgaben Finanzen und Steuern optimal gestalten zu können und die Funktionen in einer prozessual und operativ optimierten Abteilung mit dem Namen «Finanzen und Steuern» zusammenzuführen.

Vernehmlassung zur Teilrevision der Signalisationsverordnung (SSV) / Stellungnahme

Der Gemeinderat hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) Stellung genommen. Die Anpassungen betreffen hauptsächlich die Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und die Einführung einer neuen Möglichkeit, eine Fahrbahn oder bestimmte Fahrspuren für Fahrzeuge mit einer Mehrfachbesatzung zu reservieren (Förderung von Fahrgemeinschaften).

Der Gemeinderat begrüsst in seiner Stellungnahme die Vereinfachung der zu erfüllenden Vorgaben für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Er merkt jedoch an, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone immer Gegenstand einer Studie zur Prüfung der Verhältnismässigkeit, einer formellen Verfügung und einer Publikation sein werde. Betreffend die Fahrgemeinschaften nimmt der Gemeinderat von dieser neuen Möglichkeit der Behörden, eine bessere Nutzung des Autos zu fördern, Kenntnis. Er sieht die Chancen dafür aber eher ausserhalb des städtischen Gebietes. Der Gemeinderat beurteilt die vorgeschlagene Revision der Signalisationsverordnung grundsätzlich als Ergänzung seiner Bestrebungen, den Langsamverkehr zu fördern und den MIV zu reduzieren.