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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2021

Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Bern   

Mit grosser Erleichterung hat der Gemeinderat der Stadt Biel von einem Bundesgerichtsurteil Kenntnis genommen, welches einen Entscheid des Grossen Rates des Kantons Bern als bundesrechtswidrig erklärt. Der Grosse Rat des Kantons Bern verabschiedete im März 2017 das Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte. Darin ist festgehalten, dass für die Festsetzung der amtlichen Werte als Zielwert ein Median von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei. Dieser Entscheid des Grossen Rates des Kantons Bern verstösst gegen Bundesrecht und kann somit nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden. Aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots ist es unzulässig eine deutlich unter dem Marktwert liegende amtliche Bewertung von unbeweglichem Vermögen anzustreben. Die Kantone sind diesbezüglich nicht frei. Der Gemeinderat erwartet, dass dem Grossen Rat rasch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage unterbreitet wird, in welcher mindestens der ursprünglich geplante Median von 77% verankert ist. Dies würde zu höheren Einnahmen beim Kanton und auch bei den Gemeinden führen. 

Einführung einer Tempo-30-Zone an der Haldenstrasse, am Redernweg, am Tscheneyweg und im Fuchsenried

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 160'000.00 für die Einführung einer Tempo-30-Zone im Bereich Haldenstrasse, Redernweg, Tscheneyweg und Fuchsenried sowie für eine bessere Gestaltung der Bushaltestellen Mahlenwald und Lienhardstrasse genehmigt. Diese Massnahmen tragen zur Verkehrsberuhigung bei und erhöhen die Sicherheit im öffentlichen Raum sowie die Lebensqualität im Quartier. Das öffentliche Parkplatzangebot wird um 16 Plätze verringert, um dem Fuss- und Veloverkehr mehr Sicherheit und Komfort zu bieten. Die Tempo-30-Zone wird nach dem Erhalt aller notwendigen Bewilligungen und in Koordination mit der Kanalisationserneuerung in der Haldenstrasse, die 2023 vorgesehen ist, eingeführt.

Volkshaus: Verpflichtungskredit für den Umbau der Ladenlokale in ein Büro- und Schulungslokal

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 198'000.00 für den Umbau der beiden Ladenlokale im Volkshaus in ein Büro- und Schulungslokal genehmigt. Der Studiengang Master Architektur und der Forschungskompetenzbereich Dencity der Berner Fachhochschule BFH werden für die Zeit bis zum Bezug des BFH-Campus Biel/Bienne ihren Standort von Burgdorf ins Volkshaus Biel verlegen.

Kanalisationssanierung am Heideweg

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 350'000.00 für die Sanierung der Kanalisationsleitung am Heideweg (Abschnitt Heideweg/Erlenweg bis zur Kläranlage) zulasten der Sonderrechnung Abwasserwesen genehmigt. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im Winter/Frühjahr 2022 und dauern zwei bis drei Monate. Da der Kanalisationsabschnitt nicht auf Strassenparzellen liegt und die Sanierung ohne offenen Graben erfolgen kann, ist weder mit grösseren Verkehrsbehinderungen noch mit starken Lärmemissionen zu rechnen. 

Kredit für eine Vorstudie und eine Projektstudie im Hinblick auf die Erneuerung und Erweiterung des Parkleitsystems

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 270'000.00 für die Erarbeitung der konzeptuellen Grundlagen im Hinblick auf die Erweiterung (Einbezug der Parkanlagen im Bözingenfeld) und die Erneuerung des Parkleitsystems der Stadt Biel bewilligt. Das neue Parkleitsystem soll ausserdem den grossen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung tragen, die sich stark auf den Verkehr in der Stadt Biel auswirken (A5-Ostumfahrung, verkehrlich flankierende Massnahmen, Infrastrukturprojekte). Schliesslich sollen die neuen Möglichkeiten der Verkehrslenkung aufgrund der technologischen Entwicklungen nutzbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird nach Vorliegen der Vorstudie über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein neues Parkleitsystem wird frühestens 2024 in Betrieb genommen werden können.

Heimfall Baurecht am Sägefeldweg 49 

Die durch die AT Abdichtungs-Technik AG genutzte Gewerbeliegenschaft am Sägefeldweg 49 wird per 1. Januar 2022 ordentlich an die Einwohnergemeinde Biel heimfallen. Die AT Abdichtungs-Technik AG übernimmt die Räumlichkeiten im Mietverhältnis. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2021 einen Verpflichtungskredit für die Bezahlung der vertraglich geregelten Heimfallentschädigung und die damit verbundenen Vollzugskosten in der Höhe von CHF 257'000.00 bewilligt. 

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel 

Der Gemeinderat hat 27 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 16 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 13 Erwachsene, darunter 2 Ehepaare, und 14 Minderjährige.