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Rückkehrzentrum Biel-Bözingen: der Kanton verhindert konstruktiven Dialog

Die Stadt Biel nimmt mit grossem Befremden von der heutigen Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) betreffend das Rückkehrzentrum Biel-Bözingen Kenntnis. Die Ausführungen der SID sind missverständlich und insbesondere ist für die Behörden der Stadt Biel nicht nachvollziehbar, dass diese Kommunikation unmittelbar vor einer Sitzung zwischen Sicherheitsdirektor Philippe Müller und einer Vertretung des Gemeinderates der Stadt Biel erfolgt.

Bereits an seiner Sitzung vom 25. August 2021 hatte der Gemeinderat der Stadt Biel festgestellt, dass das Rückkehrzentrum Biel-Bözingen aus bau- und planungsrechtlichen Gründen (die Container befinden sich in einer Arbeits- und nicht in einer Wohnzone) nicht langfristig weiter betrieben werden kann. Die Wohnnutzung der Container an dieser Lage ist nicht längerfristig zumutbar, auch nicht für abgewiesene Asylsuchende. Da es die SID im Vorfeld aber unterlassen hatte, rechtzeitig eine akzeptable Ersatzlösung zu suchen und bereitzustellen, hat der Gemeinderat entgegenkommenderweise entschieden, dass die eigentlich am 31. Oktober 2021 auslaufende Bewilligung letztmalig bis zum 31. Juli 2022 verlängert wird. Damit sollte insbesondere vermieden werden, dass Kinder während des laufenden Schuljahres an einen anderen Ort umgesiedelt werden müssen. Der Gemeinderat hatte bereits damals gegenüber der SID klar festgehalten, dass sich mit dem damaligen Beschluss die dringende Aufforderung verbindet, unverzüglich und ernsthaft die Suche nach einer geeigneten Nachfolgelösung an die Hand zu nehmen und insbesondere Familien mit Kindern in ordentlichen Wohnungen unterzubringen; die letzte Forderung hatte der Gemeinderat bereits früher erhoben. Der Gemeinderat forderte die SID auf, sich ernsthaft für eine Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen am Rande der Gesellschaft einzusetzen, zumal es auch der SID bewusst sein musste, dass eine grosse Zahl dieser Menschen nicht ausreisen resp. nicht ausgeschafft werden kann, auch wenn sie aktuell in einem Rückkehrzentrum untergebracht seien.

Formell hatte der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 25. August 2021 eine sog. «Ausnahme» im baurechtlichen Sinne abgelehnt, da er für deren Gewährung zuständig ist und die Bewilligung der Ausnahme aus rechtlichen Gründen nicht zulässig war. Der von der SID erwähnte Entscheid vom 22. November 2021 war lediglich der baubewilligungsrechtliche Abschluss des Gesamtverfahrens ohne neue materielle Aspekte.

Für heute Nachmittag war nun eine Sitzung mit zwei Vertretern des Gemeinderates der Stadt Biel vorgesehen, zu welcher Regierungsrat Philippe Müller eingeladen hatte. Die Vertreter der Stadt Biel haben ihre Teilnahme umgehend nach der Publikation der Medienmitteilung abgesagt, da es für sie im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden völlig inakzeptabel ist, dass die SID in einer derart heiklen Materie wenige Stunden vor einem geplanten Treffen unilateral kommuniziert. Auf dieser Basis ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den kantonalen und kommunalen Behörden, wie sie die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons erwarten dürfen, zu grossen Bedauern der Stadt Biel nicht möglich. Die Stadt Biel betrachtet es als inakzeptabel, dass die SID diese Menschen am Rande der Gesellschaft quasi als Pfand einsetzt um Druck auf die Stadt Biel aufzubauen, anstatt eine menschenwürdige und dauerhafte Lösung zu suchen, wie es spätestens seit dem vergangenen Sommer ihre Aufgabe wäre.