Navigieren in Biel

Verstärkung der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19: Die Stadt Biel gibt Masken an die Schulen und die Bevölkerung ab

Die vom Kanton Bern beschlossenen Massnahmen zur Ausweitung der Maskentragpflicht sind am Montag, 29. November 2021 in Kraft getreten. Sie betreffen die Schulen ab der 5. Klasse, alle öffentlich zugänglichen Innenräume, aber auch die Veranstaltungen drinnen und draussen. Die Stadt Biel wird in den kommenden Tagen Masken gratis an die Schulen abgeben. Auch am Weihnachtsmarkt, der am Donnerstag, 2. Dezember 2021 beginnt, werden Masken zur Verfügung gestellt. Ausserdem wurden die Regeln innerhalb der Stadtverwaltung verschärft.

Aufgrund der sich stark verschlechternden epidemiologischen Lage im Kanton Bern hat der Regierungsrat am Freitag, 26. November 2021 beschossen, die Maskentragpflicht auszudehnen. Ab heute, 29. November 2021 müssen alle Personen ab 12 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, an Veranstaltungen drinnen und draussen, im Aussenbereich von Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in Spitälern, Heimen und Kitas eine Maske tragen. Auch an den Schulen wird für Kinder ab dem 5. Schuljahr wieder eine Maskentragpflicht eingeführt.

Um die Bevölkerung in Bezug auf diese neuen Massnahmen zu unterstützen, hat die Stadt Biel entschieden, die Masken, die sie letzten Sommer vom Kanton erhalten hat, an die Bevölkerung zu verteilen. Den Schülerinnen und Schülern werden die Masken gratis zur Verfügung gestellt. Ausserdem werden am ebenfalls von der Maskentragpflicht betroffenen Weihnachtsmarkt, der am Donnerstag, 2. Dezember 2021 beginnt, Teams der Abteilung öffentliche Sicherheit anwesend sein, um Masken zu verteilen. Weitere Masken werden zugunsten der bedürftigsten Personen an die Caritas abgegeben. 

Seitens der Stadtverwaltung trat am Montag, 29. November 2021 eine Verschärfung der Regeln in Kraft. Es gilt nun überall eine Maskentragpflicht, ausgenommen am Arbeitsplatz, vorausgesetzt die Abstände können eingehalten werden. Das Homeoffice wird für die Verwaltungseinheiten, deren Aufgaben dies erlauben, dringend empfohlen. Alle Dienstleistungen für die Bevölkerung werden jedoch wie gewohnt aufrechterhalten.