Navigieren in Biel

Verkehrsmassnahmen im Bahnhofgebiet: Der Gemeinderat reicht gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Beschwerde ein

Der Gemeinderat nimmt den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne betreffend die Aufhebung der am 30. Oktober 2019 von der Stadt Biel publizierten Verkehrsmassnahmen im Bahnhofgebiet zur Kenntnis. 

Gemäss seiner Analyse verfolgt die übergeordnete Verkehrsplanung für die Stadt und Region Biel den anerkannten Grundsatz, den motorisierten Verkehr auf Autobahnen und städtische Hauptverkehrsachsen zu konzentrieren und Quartiere vom Durchgangsverkehr freizuhalten. Die vom Gemeinderat angeordneten Verkehrsmassnahmen zielen darauf ab, den Durchgangsverkehr vom Bahnhofquartier auf Hauptverkehrsachsen zu verlagern und stimmen mit diesem von der übergeordneten Verkehrsplanung verfolgten Ansatz überein. 

Der Gemeinderat bedauert, dass mit dem ablehnenden Entscheid der stellvertretenden Regierungsstatthalterin die Strassen des Bahnhofquartiers weiterhin mit einem erheblichen Anteil an Durchgangsverkehr belastet sind. Im Hinblick auf das Ziel, den Durchgangsverkehr auf Hauptachsen zu verlagern und die Situation für Fussgängerinnen und Fussgänger aber auch für den Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr zu verbessern, sind verschiedene Varianten zur beabsichtigten Verkehrsverlagerung untersucht und geprüft worden. Die angeordneten Verkehrsmassnahmen basieren auf einer umfassenden Untersuchung und Abklärung der Verkehrssituation im Bahnhofgebiet. 

Der Gemeinderat erachtet den Vorwurf der ungenügenden Sachverhaltsabklärung als unbegründet. Aufgrund dieser Feststellungen hat er entschieden, den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern weiterzuziehen.