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Aufwertung im Zentrum von Madretsch

Um die Entwicklung des südlichen Schnyder-Areals im Zentrum von Madretsch zu fördern, führt die Stadt Biel zusammen mit der Haupteigentümerin des Areals ein Planungsverfahren durch. Die Neubeplanung soll eine Aufwertung des Quartierzentrums mit qualitätsvoller Überbauung ermöglichen. Über die dafür vorgesehene Anpassung der baurechtlichen Grundordnung wird im November der Stadtrat entscheiden, im Februar 2019 ist die Volksabstimmung vorgesehen.

Das betroffene Areal «Kreuzplatz-Nord» umfasst das Gebiet zwischen dem Kreuzplatz und den nördlich davon gelegenen ehemaligen Produktionsgebäuden der Seifenfabrik Schnyder. Dieser Bereich wurde in den letzten Jahren vornehmlich zur Parkierung und als Lagerfläche genutzt und weist daher aus städtebaulicher Sicht ein hohes Aufwertungspotenzial auf. Das gleiche gilt für die Gebäude an der Madretschstrasse südlich davon.
Das hohe Potenzial für eine städtebauliche Entwicklung dieses Areals haben die Stadt Biel und die Hauptgrundeigentümerin des Areals, die Gebrüder Schnyder & Cie. AG erkannt. Gemeinsam führten sie deshalb im Jahr 2012 eine Testplanung durch. Diese sollte aufzeigen, wie das Areal qualitativ hochwertig neu bebaut und aufgewertet werden kann. Vier qualifizierte Bieler Architekturbüros wurden im Rahmen der Testplanung eingeladen, Vorschläge für die Entwicklung des Areals zu erarbeiten. Ein Beurteilungsgremium, bestehend aus Vertretern der Stadt und der Gebrüder Schnyder & Cie. AG, sowie aus unabhängigen Fachleuten, evaluierte die erarbeiteten Konzeptvorschläge. Es empfahl, den Beitrag von Kistler Vogt Architekten der städtebaulichen Weiterentwicklung des Areals zu Grunde zu legen.
Das städtebauliche Konzept sieht eine neue, strassenbegleitende Bebauung entlang der Madretschstrasse vor. Diese schafft einen städtebaulichen Abschluss dieser Achse und mit seinem gewerblich genutzten Erdgeschoss einen Bezug zum öffentlichen Raum. Im ruhigeren Hofbereich ist ein 14-geschossiges Hochhaus vorgesehen. Ebenfalls bietet der Hof Platz zur Schaffung von qualitativ hochwertigen, bepflanzten Aussenflächen, welche dem Aufenthalt und als Spielplatz für die bestehenden und neuen Nutzer des Areals dienen sollen. Die neuen Gebäudevolumen lassen eine gemischte Nutzung mit Wohnen und Gewerbe zu: In den Erdgeschossen sind durchgehend gewerbliche Nutzungen vorgesehen, was einer Belebung der öffentlichen und halböffentlichen Räume zuträglich ist. In den Obergeschossen kann Wohnraum in zentraler Lage geschaffen werden. Die Neubeplanung stellt gleichzeitig eine Verbreiterung des Trottoirbereiches der Madretschstrasse sicher, welche als nötige Vorleistung zur zukünftigen Neugestaltung des öffentlichen Strassenraumes zu betrachten ist.
Auf der Basis des entwickelten städtebaulichen Konzepts ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel erarbeitet worden. Konkret wird die für das Areal bereits heute geltende Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2.1 «Kreuzplatz-Nord» überarbeitet. Die ZPP legt die Grundsätze der Überbauung für den Perimeter fest. Insbesondere werden die möglichen Nutzungen, die Geschosszahl und mögliche Ausnutzung festgelegt, aber auch Grundsätze zur Erschliessung und Parkierung, zur architektonischen Gestaltung und zum sorgfältigen Umgang mit der im Bauinventar enthaltenen Villa Schnyder. Basierend auf der ZPP wird in einem separaten Planungsverfahren eine Überbauungsordnung erarbeitet, welche die Bebauung im Detail regelt. Dieses Planungsinstrument wird demnächst öffentlich aufgelegt.
Nachdem im Februar und März 2018 die öffentliche Auflage für die Planungsgrundsätze des betroffenen Areals durchgeführt wurde, entscheidet der Stadtrat in seiner kommenden November-Sitzung über die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung. Die Volksabstimmung ist danach am 10. Februar 2019 vorgesehen. Der Zeitpunkt der Realisierung der Überbauung, welche höchstwahrscheinlich etappiert erfolgen wird, ist nach Genehmigung der Grundordnung und der Überbauungsordnung von den Absichten der betroffenen Grundeigentümer abhängig. Die Erarbeitung und Bewilligung eines Bauprojektes nimmt jedoch in der Regel relativ viel Zeit in Anspruch, weshalb vor 2021 noch mit keinen Bauarbeiten zu rechnen ist.