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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 22. September 2021

Ablehnung des Bundesgesetzes über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung 

Der Schweizerische Städteverband hat unter anderem die Stadt Biel zur Vernehmlassung über das Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung eingeladen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Stellungnahme verabschiedet und äussert sich darin unter Darlegung der Gründe ablehnend zur Vorlage. Grundsätzlich geht es um die Erhöhung der maximalen Steuerabzüge für die obligatorischen Krankenpflege- und nichtobligatorische Unfallversicherung. Diese Gesetzesanpassung führt erneut zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden und tangiert auch den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, was zu weniger STAF-Kompensationsleistungen an Städte und Gemeinden führen wird. Es ist kaum anzunehmen, dass die erhöhten Krankenkassenabzüge zu einem wesentlich verbesserten Konsumverhalten und somit zu höheren Steuererträgen führen werden. Wahrscheinlicher ist, dass die Mindereinnahmen mit allen ihren negativen Auswirkungen über längere Zeit bestehen bleiben. Zudem muss angenommen werden, dass die Corona-Pandemie das Steuersubstrat über längere Zeit stark beeinträchtigen wird. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der Zeitpunkt für diese Gesetzesanpassung und die dadurch entstehenden finanziellen Folgen schlecht gewählt und 

Unterstützung verschiedener Gesetzesänderungen zur Bekämpfung von Terrorismus

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Vernehmlassung der Vorlage zur Teilinkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, der Verordnung über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, zuhanden des Schweizerischen Städteverbands eine Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinderat ist mit den vom Bund vorgesehenen Verordnungsrevisionen einverstanden und begrüsst die vorgesehenen Änderungen. Dies insbesondere, weil damit die Übernahme der neuen Regelungen des Bundesgesetzes über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus in die einschlägigen kantonalen Gesetzgebungen geregelt werden. Als einzige wesentliche, direkte Betroffenheit der Stadt Biel ergibt sich, dass im Bereich des Vollzugs des Ausländer- und Integrationsgesetzes künftig zu berücksichtigen sein wird, dass für die Vorbereitungshaft und die Ausschaffungshaft für Ausländerinnen und Ausländer, welche aus der Schweiz ausgewiesen werden, ein zusätzlicher Haftgrund der Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz geschaffen wird. Negative Auswirkungen auf die betroffenen städtischen Behörden hat dies nicht.