Amtliche Publikationen der Stadt Biel
Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 16.09.2020 publiziert.
Stadtkanzlei
Teilrevision der Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung
Der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. September 2020 Änderungen der Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung vom 2. November 2012 (SGR 152.011) beschlossen. Diese Änderungen treten vorbehältlich einer allfälligen Beschwerde am 1. November 2020 in Kraft.
Gegen die Änderungen dieser Verordnung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, geführt werden. Die Verordnung kann bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2502 Biel, eingesehen werden.
Reglement über die Kinderbetreuung
Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 13. Mai 2020, gestützt auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 1 und in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe e der Stadtordnung vom
9. Juni 1996 (SGR 101.1) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Das Reglement über die Kinderbetreuung wird mit Änderungen genehmigt
Die Referendumspflicht wurde im amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen vom 8. Juli 2020 publiziert. Innert der Frist von 60 Tagen seit der Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen sind keine Unterschriftenbogen bei der Stadtkanzlei eingereicht worden.
Die Stadtkanzlei verfügt deshalb gestützt auf Artikel 16 Absatz 3 der Stadtordnung:
Es wird festgestellt, dass gegen die oben genannten Beschlüsse des Stadtrates vom 25. Juni 2020 kein Referendum zustande gekommen ist. Die entsprechenden Beschlüsse sind somit in Kraft getreten.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau geführt werden.
Ersatzanschaffung von fünf Elektrokehrichtfahrzeugen / Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom
11. März 2020, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 14 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1), beschliesst:
- Für die Ersatzanschaffung von fünf Elektrokehrichtfahrzeuge wird ein Verpflichtungskredit von CHF 4’000’000 bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
Die Referendumspflicht wurde im amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen vom 8. Juli 2020 publiziert. Innert der Frist von 60 Tagen seit der Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen sind keine Unterschriftenbogen bei der Stadtkanzlei eingereicht worden.
Die Stadtkanzlei verfügt deshalb gestützt auf Artikel 16 Absatz 3 der Stadtordnung:
Es wird festgestellt, dass gegen die oben genannten Beschlüsse des Stadtrates vom 25. Juni 2020 kein Referendum zustande gekommen ist. Die entsprechenden Beschlüsse sind somit in Kraft getreten.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau geführt werden.
Baugesuche
Baugesuch Nr: BG24624-A
Gesuchsteller: Burgergemeinde Bözingen, Solothurnstrasse 7, 2504 Biel
Projektverfasser: Kistler Vogt Partner AG, Jurastrasse 52, 2503 Biel
Standort: Sägefeldweg, 2504 Biel, Parzelle Nr. 8654
Bauvorhaben: Aufhebung von vier Parkplätzen in der blauen Zone
Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone B
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 16.10.2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Baugesuch Nr: BG24714
Gesuchsteller: Ky gestions Sàrl, Burggasse 9, 2502 Biel
Projektverfasser: Ky gestions Sàrl, Burggasse 9, 2502 Biel
Standort: Burggasse 9, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1232
Bauvorhaben: Umnutzung in ein Take-Away
Zonenplan: Besonderer Gestaltungsperimeter "Altstadt"
Mischzone B
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 16.10.2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Baugesuch Nr: BG24747
Gesuchsteller: Herr und Frau Joachim und Marlise Zweifel, Alpenstrasse 95, 2502 Biel
Projektverfasser: Herr und Frau Joachim und Marlise Zweifel, Alpenstrasse 95, 2502 Biel
Standort: Alpenstrasse 95b, 95c, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3305
Bauvorhaben: Sanierung Gebäude Nr. 95b und 95c
Zonenplan: Bauzone 2 nördlicher Bereich
Bauzone 0 südlicher Bereich
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/-
Mischzone A
Grünzone
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Schützenwertes K-Objekt / Baugruppe V (Alpenstrasse)
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 16.10.2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Öffentliches Bauwesen
Informations- und Mitwirkungsverfahren
Sachplan Velo 2035 der Stadt Biel
Gemäss Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 sorgen die Behörden dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen mitwirken kann.
Dies ist hier beim Sachplan Velo 2035 der Stadt Biel, der das gesamte Stadtgebiet betrifft, der Fall.
Der vorliegende Sachplan Velo 2035 ist ein Koordinationsinstrument und eine Grundlage für die Umsetzung von Projekten für eine grössere Attraktivität und mehr Sicherheit im Bieler Velonetz. Dieses für die Bieler Behörden verbindliche Instrument dient für die politischen Behörden und die Verwaltung bei der Entscheidungsfindung als Referenzdokument und es gewährleistet eine kontinuierliche, kohärente Umsetzung der Planungs- und Infrastrukturprojekte für den Veloverkehr.
Der Sachplan Velo 2035 kann vom 9. September bis 6. November 2020 bei der Abteilung Stadtplanung, Bereich Mobilität, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), Biel, eingesehen werden.
Stellungnahmen und Bemerkungen sind bis spätestens 6. November 2020 an die Abteilung Stadtplanung, Bereich Mobilität, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, zu richten.
Abteilung Stadtplanung