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Beschluss des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 9. September 2020

Prozesseinleitungs- und führungsvollmachten für Mitarbeitende der Verwaltung

Der Gemeinderat hat eine Änderung seines Organisationsreglements (SGR 152.01) beschlossen. Konkret regelt er neu in diesem Reglement in genereller Weise die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung für die Vertretung der Stadt Biel in Rechtsverfahren. Grundsätzlich sind künftig die Direktionen oder Abteilungen, welche im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Verfügungen oder Beschlüsse erlassen, auch für die Vertretung der Stadt in allfällig dagegen eingeleiteten Beschwerdeverfahren zuständig. Der Gemeinderat bleibt jedoch für den Entscheid darüber zuständig, ob die Stadt selbst einen Prozess einleiten oder eine Beschwerde gegen einen sie betreffenden Entscheid einer übergeordneten Behörde erheben soll, wenn dies für die gesamte Stadt von grosser politischer Bedeutung ist. Die in der Stadtordnung geregelten Zuständigkeiten des Stadtrates für die Einleitung von Prozessen mit hohem Streitwert bleiben von der Regelung unberührt.