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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 26.08.2020 publiziert.

Abstimmungen und Wahlen

Eidgenössische und städtische Volksabstimmungen, Ersatzwahl einer Regierungsstatthalterin / eines Regierungsstatthalters im Verwaltungskreis Biel und Gesamterneuerungswahlen der städtischen Behörden vom 25. bis 27. September 2020

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen gerufen:

Eidgenössische Abstimmungen:

  1. Volksinitiative vom 3 August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»;
  2. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG);
  3. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten);
  4. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»)
  5. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Städtische Abstimmungen:

  1. Verpflichtungskredit für die Sanierung der Schulanlage Dufour
  2. Entwicklungsgebiet Gurzelen/Bereich «Blumenstrasse Süd»/Abgabe von Land im Baurecht
  3. Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Jakob-Strasse Süd»

Ersatzwahl einer Regierungsstatthalterin / eines Regierungsstatthalters im Verwaltungskreis Biel:

Für das Amt haben sich zwei Kandierende gültig angemeldet:

  • Bruno Bianchet, 1964, Biel/Bienne, SP
  • Romi Stebler, 1984, Biel/Bienne, FDP

Städtische Wahlen:

  1. Wahl von 60 Mitgliedern des Stadtrates
  2. Wahl von 5  Mitgliedern des Gemeinderates
  3. Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin.

Die Wahlen des Stadtrates und des Gemeinderates erfolgen nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Proporz), gemäss den Bestimmungen des Reglementes über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013.

Die Wahl des Stadtpräsidenten/der Stadtpräsidentin erfolgt nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl (Majorz), wobei nur Kandidierenden die Stimme gegeben werden kann, die als Mitglied des Gemeinderates kandidieren. Es gelten ebenfalls die Bestimmungen des vorgenannten Reglementes.

Die folgenden Wahlvorschläge wurden gemäss Art. 27 des vorgenannten Reglements bis zum 13. Juli 2020, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingereicht:

Stadtrat:

  1. Du stimmst tel que tu es
  2. SVP – Die Eidgenossen
  3. FDP.Die Liberalen – Jungfreisinnige Biel-Seeland
  4. JUSO – Junge Linke
  5. Passerelle – ökologisch, sozial, unabhängig
  6. Grünliberale
  7. VEREINTE MITTE - BIENNE AU CENTRE
  8. Grüne/junge Grüne und Gewerkschaften
  9. Evangelische Volkspartei EVP
  10. 10. PRR. Les Radicaux Romands
  11. 11. SP, JUSO und Gewerkschaften
  12. 12. PSR, JS et syndicats
  13. 13. Eidgenössische-Demokratische Union (EDU)
  14. Partei der Arbeit (PdA)

Gemeinderat:

  1. Bienne solidaire – die rot-grüne Kraft
  2. SVP – Die Eidgenossen
  3. Passerelle – ökologisch, sozial, unabhängig
  4. Vereinte Mitte – Le meilleur choix
  5. Die Liberalen – Les Libéraux Radicaux

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat und den Gemeinderat können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, Blöschhaus, sowie auf der Internetseite www.biel-bienne.ch/wahlen eingesehen werden.

Die Stimmberechtigten werden gebeten, folgende Punkte zu beachten :

  • Die Wahlzettel mit Vordruck dürfen nur von Hand abgeändert werden, und die leeren Wahlzettel sind von Hand auszufüllen. Bei den Stadtrats- und Gemeinderatswahlen darf der Name eines Kandidaten/einer Kandidatin höchstens zweimal auf den Wahlzettel gesetzt werden.
  • Das planmässige Einsammeln, Ausfüllen oder Abändern von Wahlzetteln und das Verteilen so ausgefüllter oder abgeänderter Wahlzettel ist verboten.
  • Die Ausweiskarte, die Wahlzettelblöcke für den Stadtrat und den Gemeinderat, der amtliche Wahlzettel für das Stadtpräsidium sowie die Broschüre « Städtische Wahlen / Leitfaden » werden den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen zusammen mit dem ausseramtlichen Material der Parteien durch die Post zugestellt.

AUFRUF ZUR BRIEFLICHEN STIMMABGABE

Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 31. August 2020 das amtliche Material für die eidgenössische Abstimmung und die städtischen Wahlen vom 27. September 2020. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus empfiehlt die Stadtkanzlei, diese Variante zu nutzen, anstatt sich in ein Wahllokal zu begeben.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürostunden (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei der Dienststelle Bevölkerung, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohnerdiensten (Neuengasse 28), sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 26. September 2020, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 26. September 2020. Alle Postsendungen sind zu frankieren.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe findet sonst wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal, Ersatz für den Stadtratssaal Burg):

Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 09.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9 (Ersatz für das Lokal im Bahnhof)

Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses Friedweg 24
                 Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses Poststrasse 25
                    Bözingen, Aula des Schulhauses Solothurnstrasse 22

sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Hygienevorschriften und soziale Distanz sind in den Wahllokalen strikt einzuhalten!

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Der/die Stimmberechtigte muss seinen/ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss abgeben, seine/ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses persönlich in die dafür bestimmte Urne einwerfen.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich auf. Jeder/jede Stimmberechtigte hat das Recht, Einsicht in die ihn oder sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 22. September 2020 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 25. September 2020 beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss

Der rund 60 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Webseite der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar. Die Stadtkanzlei hat zuzätlischen Helfer für die elektronische Kodierung der Wahlzettel einberufen.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini
Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen

Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

 

Stadtrat

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates vom 19. und 20. August 2020 ist unter diesem Link verfügbar.

 

Baugesuche

Baugesuch Nr: BG24494 (generelles Baugesuch nach Art. 32d BauG)

Gesuchsteller: IMEGA SA, c/o Spax GmbH, Oberer Quai 12, 2502 Biel

Projektverfasser: Spax GmbH, Oberer Quai 12, 2502 Biel und Widmer / De Montmollin Architekten, Unionsgasse 2, 2502 Biel

Standort: Alpenstrasse 99-101, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9468

Bauvorhaben: Die Publikation betrifft die Ergänzung des generellen Baugesuchs BG24494, welches bereits am 02.10.2019 und 09.10.2019 publiziert wurde. Die Ergänzung betrifft die Ausnahmegesuche für Eingriffe in die damaligen Hecken und Feldgehölze sowie in Lebensräume geschützter Tiere.

Das im Jahr 2019 publizierte Vorhaben betrifft den Neubau von

2 Wohnhäusern mit insgesamt 13 Wohnungen und 14 Parkplätzen. Gegenstände des generellen Baugesuches sind die Nutzung, die Volumetrie der Gebäude und deren Lage im Terrain, die Erschliessung von der Alpenstrasse her (Fussgänger, Fahrräder, motorisierte Fahrzeuge, Rettungsfahrzeuge), die Parkierung für Motorfahrzeuge und Zweiräder (Anzahl Abstellplätze, Standort Abstellplätze). Diese Gegenstände sind im ergänzten generellen Baugesuch BG24494 unverändert.

Zonenplan: Bauzone 2

Bauzone 0 westlicher Bereich

Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/-

Mischzone A

Grünzone

Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahmen: Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze nach Art. 18 Abs. 1bis und 1ter des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz; Art. 18 Abs. 1 lit. g des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel; Art. 27 des kantonalen Naturschutzgesetzes

Ausnahmebewilligung für Eingriffe in die Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz; Art. 20 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, Art. 15 des kantonalen Naturschutzgesetzes; Art. 25, 26, 27 der kantonalen Naturschutzverordnung

Gewässerschutz: GWS-Zone A

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 18.09.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24761

Gesuchsteller: Sabrina Zumwald, Château des enfants, Passage du Cardinal 12, 1700 Fribourg

Projektverfasser: Perriard architecture design sàrl, Route des Arsenaux 24, 1700  Fribourg

Standort: Silbergasse 40, 2503 Biel, Parzelle Nr. 2277

Bauvorhaben: Einrichtung einer Kinderkrippe im Erdgeschoss

Zonenplan: Teilgrundordnung "Gaswerk-Areal" vom 22.08.2006

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone B

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 18.09.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24742

Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Leubringen, route Principale 37, 2533 Evilard

Projektverfasser: vuilleumier_ingénieurs_architectes, Karl-Neuhaus-Strasse 8, 2502 Biel

Standort: Taubenlochweg 2, 2504 Biel, Parzelle Nr. 5559, 6745

Bauvorhaben: Erstellen eines Anbaus am Technikgebäude der Pumpstation

Zonenplan: Ausserhalb der Bauzone

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb der Bauzone)

Art. 25 KWaG (Bauen im Wald)

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 25.09.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

 

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