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Beschluss des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 26. August 2020

Anpassung des Mehrwertabgabereglements an das revidierte kantonale Baugesetz

Der Gemeinderat hat eine geringfügige Anpassung des Mehrwertabgabe­reglements gestützt auf das Gemeindegesetz (Art. 52 Abs. 3) genehmigt. Diese Anpassung wurde im Anschluss an eine Revision des kantonalen Baugesetzes mit Datum vom 1. März 2020 notwendig und betrifft lediglich den Teuerungsausgleich (neu nach Landesindex der Konsumentenpreise, bisher nach Berner Baukostenindex) bei verfügten Mehrwertabgaben.