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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 19. August 2020

Elektronische Publikation amtlicher Bekanntmachungen der Gemeinden: Der Gemeinderat begrüsst diese Möglichkeit, möchte aber alle Optionen offenhalten

Mit einer Revision des Gemeindegesetzes schlägt der Kanton Bern vor, dass die Gemeinden in Zukunft ihre öffentlichen Bekanntmachungen elektronisch publizieren können, wie der Kanton dies bereits tut. Konkret sollen die Gemeinden entscheiden, ob sie ihre amtlichen Bekanntmachungen weiterhin in gedruckter Form oder neu in elektronischer Form auf einer über das Internet zugänglichen, vom Regierungsrat definierten Plattform veröffentlichen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme begrüssen die Gemeinderäte von Biel und von Leubringen die Revision als Schritt in die richtige Richtung, die der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft Rechnung trägt. Sie verweisen aber auf den hohen Stellenwert, den der Anzeiger in Papierform in der Kommunikation zwischen Behörden, Verwaltung und Bevölkerung und namentlich in Bezug auf nicht amtliche, für die Öffentlichkeit jedoch wichtige Informationen (wie etwa Schalteröffnungszeiten, die Ankündigung von Events und Veranstaltungen, Informationen zu neuen Angeboten usw.) nach wie vor hat. Sie beantragen deshalb eine Anpassung des Revisionsentwurfs: Das «oder» bei der Wahl zwischen gedruckter bzw. elektronischer Form soll durch «und/oder» ersetzt werden. Eine Gemeinde soll wählen können, ob sie die gedruckte Form ganz aufgeben oder sie beibehalten und parallel dazu ihre amtlichen Bekanntmachungen auf der Plattform des Kantons Bern veröffentlichen will.