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Medienmitteilung über die Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019

Antwort auf die Petition «Bermenstrasse, Waldrainstrasse»

Der Gemeinderat hat die am 15. April 2019 eingereichte Petition «Bermenstrasse, Waldrainstrasse» zur Kenntnis genommen. Diese wünscht eine Sistierung der laufenden Gerichtsverfahren, damit zu den Verkehrsmassnahmen ein Dialog mit den Quartierbewohnerinnen und -bewohnern stattfinden kann. Der Gemeinderat stellt die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der vorgesehenen und teilweise vor dem Verwaltungsgericht angefochtenen Massnahmen nicht in Frage. Die geplanten und infolge der Eröffnung der Autobahnumfahrung A5 angeordneten Massnahmen sind Teil der Umsetzung des überkommunalen Richtplans in Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zur A5 und dem entsprechenden Verkehrskonzept. Ziel dieser Massnahmen ist es, einerseits die Quartiere nachhaltig vor dem Schleichverkehr zu schützen und andererseits die Sicherheit und Attraktivität der Wegverbindungen für Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger, insbesondere für Schulkinder, zu verbessern. Der Gemeinderat will deshalb das Gerichtsverfahren zu Ende führen. Er ist jedoch bereit, hinsichtlich der Umsetzung der Massnahmen mit dem Lindenquartierleist in einen Dialog zu treten, falls ihm die Kantonsbehörde Recht gibt.

 

Der Gemeinderat unterstützt die Revision des kantonalen Gesetzes über Handel und Gewerbe

Der Gemeinderat hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des kantonalen Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG) Stellung genommen zum revidierten Gesetzesentwurf. Erstens begrüsst der Gemeinderat die rechtliche Anpassung im Bereich «Tabak»: Aufgrund einer Gesetzeslücke können aktuell nikotinhaltigen Liquids für elektronische Zigaretten auch von Jugendlichen erworben werden. Elektronische Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte sollen neu im Kanton Bern den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Bei der Revision werden soweit erforderlich auch die Regelung des Gastgewerbes und des Schutzes vor Passivrauchen angepasst, um eine einheitliche Lösung in allen kantonalen Rechtsgebieten zu gewährleisten. 
Im Bereich «Ladenöffnungszeiten» sieht die Revision vor, die Anzahl der bewilligungsfreien Sonntagsöffnungen für Verkaufsgeschäfte von zwei auf vier zu erhöhen (entsprechend der gemäss Bundesrecht möglichen Anzahl bewilligungsfreier Tage mit Sonntagsarbeit) und die generellen Ladenöffnungszeiten an Samstagen bis 18.00 Uhr auszudehnen. Für beide Änderungen gilt: Es steht den Verkaufsgeschäften frei, die Öffnungszeiten aufgrund dieser Teilrevision auszuweiten. Es besteht kein Zwang. Allgemein begrüsst der Gemeinderat die beabsichtigte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Die Massnahme kann dazu beitragen, die Attraktivität der Innenstädte zu erhöhen. Die moderate Teilliberalisierung ist auch vor dem Hintergrund zunehmender Beliebtheit von Tankstellenshops und Läden in Bahnhöfen zu begrüssen. 
Der Gemeinderat unterstreicht jedoch gleichzeitig in seiner Stellungnahme an den Regierungsrat, dass er allfällige weitergehende Liberalisierungen der Ladenöffnungszeiten aus gesellschaftspolitischen Überlegungen skeptisch beurteilen würde, da das Verkaufspersonal, welches beispielsweise nicht einem GAV unterstellt ist, bereits heute erschwerten Arbeitsbedingungen unterworfen ist und zerstückelte Arbeitszeiten soziale Kontakte erschweren. Dies kann namentlich für Familien negative Auswirkungen haben. Für den Gemeinderat ist es daher wichtig, dass Liberalisierungen in diesem Bereich massvoll und austariert sein müssen.

 

Weggang des Verantwortlichen des Programms Sport-Kultur-Studium

Der Leiter des Programms Sport-Kultur-Studium der Stadt Biel, Hansjörg Glutz, wechselt nach 17 verdienstvollen Jahren in die Abteilung Sport des Kantons Bern. Dort wird er die gesamte, 2002 in Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern, dem Bundesamt für Sport in Magglingen und der Stadt Biel aufgebaute Struktur koordinieren. Sie bietet jungen Athletinnen und Athleten sowie Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, dank einem angepassten Ausbildungsprogramm ihr Engagement im Leistungsbereich wahrzunehmen. Hansjörg Glutz wird auch weiterhin eng in die Bieler Organisation eingebunden sein, die mit 250 Jugendlichen in 30 verschiedenen Disziplinen die grösste derartige Sektion darstellt.
Dieser Weggang ist als positive Entwicklung zu betrachten, die zeigt, dass es der politische Wille des Kantons Bern ist, dieses Programm nicht nur zu konsolidieren, sondern es auch weiterzuentwickeln. Die Stadt Biel wird in den nächsten Tagen eine Stelle ausschreiben, um Hansjörg Glutz zu ersetzen.

 

Kredit für die Planung der Massnahmen des Buskonzepts 2020 

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 169’000.– für die Planung der Umsetzung der Etappe 2 der Massnahmen des Buskonzepts Biel 2020 gesprochen. Sie betreffen insbesondere Anpassungen der Verkehrsinfrastrukturen aufgrund veränderter Streckenführungen sowie dem Neubau oder der Verschiebung von Haltestellen. Dadurch kann die Stadt Biel entsprechend dem kantonalen Angebotskonzept für den öffentlichen Orts- und Regionalverkehr 2018–2021 Verbesserungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs realisieren.
Parallel zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten im Bözingenfeld, werden bis Dezember 2019 provisorische Massnahmen realisiert, um zum Zeitpunkt des Fahrplanwechsels ein gutes Funktionieren des Netzes garantieren zu können.