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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020

Covid-19-Massnahmen des Bundes: Die Städte müssen besser berücksichtigt werden 

Im Rahmen der Vernehmlassung des Bundesrates zum Covid-19-Gesetz, das dazu dient die während der Krise ergriffenen Massnahmen zu verlängern, hat der Gemeinderat seine Stellungnahme zuhanden des Schweizerischen Städteverbandes verabschiedet. Er stellt mit Bedauern und Erstaunen fest, dass der Gesetzesentwurf die Gemeinden und Städte keineswegs einbezieht, was seiner Meinung nach nicht nur unverständlich, sondern auch inakzeptabel ist. Während der Krise waren es nämlich die Städte, die an vorderster Front standen, um für die Umsetzung aller Massnahmen, Hygienemassnahmen ausgenommen, zu sorgen. Der Bericht hält jedoch sogar fest: «urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete sind nicht besonders betroffen». Es sind aber gerade die Gemeinden, die für die Einhaltung der strengsten der vom Bundesrat erlassenen Massnahmen sorgen mussten, obwohl sie gleichzeitig mit der Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Trotz der Situation und der Hygienemassnahmen haben sie ihre öffentlichen Dienstleistungen aufrechterhalten, insbesondere diejenige, die Betreuungseinrichtungen offenzuhalten für Kinder deren Eltern weiterhin arbeiten mussten, und wofür eine finanzielle Unterstützung von Seiten des Bundesrates abgelehnt wurde. Es sind auch die Gemeinden, die längerfristig nicht nur mit einer steigenden Prekarität gewisser Bevölkerungsgruppen umgehen müssen, sondern auch mit den Steuerausfällen. Der Gemeinderat verlangt deshalb, eine tiefgehende Überarbeitung des Berichtsentwurfs mit einer Berücksichtigung der Gemeinden und einer dahingehenden Ergänzung, dass der Bundesrat für die Umsetzung der Massnahmen in Zusammenhang mit der Epidemie nicht nur die Kantone, sondern im Sinne von Art. 50 der Bundesverfassung über die entsprechenden Fachverbände auch die Gemeinden und Städte konsultiert. 

Coronavirus: Nachkredit für den Pandemiestab

Auch wenn der Alltag allmählich zurückkehrt, erinnert der Gemeinderat daran, dass die Situation in Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht gefestigt ist und gemäss dem Bundesrat immer noch die «besonderen» Lage gilt. Grossveranstaltungen sind immer noch verboten, die Gesundheitsschutzmassnahmen gelten weiterhin und müssen gewissenhaft befolgt werden. Der Gemeinderat ruft deshalb die Bevölkerung dazu auf, wachsam zu bleiben und die Präventions- und Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit strikt einzuhalten. 
Der Gemeinderat hat aufgrund des Zwischenberichts des Pandemiestabs davon Kenntnis erhalten, welche Massnahmen in der Stadtverwaltung umgesetzt werden, um einer allfälligen zweiten Welle begegnen zu können, insbesondere, was die Reserven von Schutzmaterial betrifft. Dafür hat er zum Budget 2020 einen Nachkredit über CHF 99'000.00 genehmigt. Dieser Betrag dient ausserdem dazu, eine externe Analyse der bisher geleisteten Arbeit durchzuführen und Verbesserungspotential festzustellen, um anderen Krisensituationen zu begegnen. 

Unterstützung und Kritikpunkt zum Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)

Der Gemeinderat wurde durch die Finanzdirektion des Kantons Bern um eine Stellungnahme in Zusammenhang mit dem Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) gebeten. Er hat die getroffenen Massnahmen zur Festlegung neuer Zuschlagskriterien für das öffentliche Beschaffungswesen begrüsst, insbesondere die bessere Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Positiv gewichtet er auch die Einführung von Bestimmungen bezüglich der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts sowie die Möglichkeit, eine erste Bewertung der Angebote durchzuführen. Er weist jedoch die Idee zurück, die Übertragung öffentlicher Aufgaben sowie die Verleihung von Konzessionen vorzuschlagen und äussert Vorbehalte hinsichtlich der zu erwartenden finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden. 

Vernehmlassung Konkordatsrevision HEP-BEJUNE

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Konkordatsrevision HEP-BEJUNE Stellung genommen. Er steht voll und ganz hinter dieser Revision, insbesondere hinter der Bildung eines HEP-Rats und der Einführung einer strategischen Vision und eines Leistungsauftrags. Was die Zusammensetzung des HEP-Rats betrifft, wünscht die Stadt Biel, dass einer der beiden Vertreter oder Vertreterinnen des Kantons Bern eine französischsprechende Person aus Biel ist.

Portstrasse 28: Verlängerung des Baurechtes mit der Stiftung Antioch

Der Gemeinderat hat das Baurecht mit der Stiftung Antioch an der Portstrasse 28, ab 1. Januar 2022 um 57 Jahre, d.h. bis 31. Dezember 2078 verlängert. Die Laufzeit wird damit den anderen Baurechten in diesem Perimeter angepasst. Der neue Kapitalwert, welcher zum Zinssatz von 2.75% zu verzinsen ist, beträgt CHF 675'450.00 und entspricht dem jährlichen Baurechtszins von CHF 18'574.90. Mit der Verlängerung des Baurechtsvertrages kann dadurch über die nächsten 57 Jahre für das Grundstück ein marktgerechter Ertrag erzielt werden.

Verpflichtungskredit für den Ersatz von zwei wesentlichen ICT-Netzwerkkomponenten gemäss Life-Cycle Planung

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 272'481.00 für den Ersatz von wesentlichen Netzwerkkomponenten im Rechenzentrum der Stadt Biel per Sommer 2020 bewilligt, nachdem diese das End-Of-Support Datum erreicht haben. Der Ersatz der Netzwerkgeräte ermöglicht es der Informatik der Stadt Biel die bestehende Verfügbarkeit der Datenverarbeitung, das reibungslose Funktionieren der digitalen Dienste innerhalb der Stadtverwaltung sowie den Datenschutz zu garantieren. 

Neuenburgstrasse: Verpflichtungskredite für die Planung der Strassen- und Kanalisationssanierung

Die Neuenburgstrasse ist Teil der Nationalstrasse N5, für die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig ist. Letzteres plant derzeit die Sanierung des Abschnitts Neuenstadt - Biel. Einige Infrastrukturen unter dem Belag sowie am Rand der Strasse sind Eigentum der Stadt Biel (die Abwasser- und Sauberwasserleitungen der Anwohner, bestimmte Trottoirabschnitte, städtische Anlagen, z.B. für die Auto- und Veloabstellplätze sowie der letzte Strassenabschnitt vor dem Seefelskreisel). Eine Begutachtung dieser städtischen Infrastrukturen hat ergeben, dass einige beschädigt sind und ersetzt oder saniert werden müssen. Die Planung der gesamten Sanierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem ASTRA.

Der Gemeinderat hat zwei Projektierungskredite verabschiedet. Einen über CHF 295'000.00 für die Instandstellung der Strasse und deren Anlagen sowie einen weiteren von CHF 500'000.00 für die Kanalisation. Die Verpflichtungskredite dienen dem Erstellen der für die Planung der Arbeiten erforderlichen Pläne und Dokumente. Ein Kredit für die Ausführung der Arbeiten wird beantragt, sobald eine Kostenschätzung erstellt wurde.