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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 01.07.2020 publiziert.

Publikationen der städtischen Direktionen

Polizeiwesen

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und
Spezialdienste

Öffnungszeiten

Während den Sommerferien, vom 13 Juli 2020 bis 7. August 2020, werden die Öffnungszeiten der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste wie folgt angepasst:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Die Schaltergeschäfte werden weiterhin vorwiegend schriftlich abgewickelt.

Hundetaxe

Die Hundetaxe für das laufende Jahr ist jeweils im August fällig und wird bei allen registrierten Hundehaltenden mittels Rechnung und Einzahlungsschein eingezogen. Nachstehende Fragen geben Auskunft über die Vorgehensweise.

Wie bezahle ich meine Hundetaxe...
...als bisherige Hundehalterin und Hundehalter?

Wenn Ihr Hund ordnungsgemäss bei der Stadt Biel registriert ist, brauchen Sie nicht mehr bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit vorbeizukommen, um die Hundetaxe zu begleichen. Sämtliche bisherige Hundehaltenden erhalten von uns eine Rechnung mit Einzahlungsschein.

...als Neuzuzügerin/Neuzuzüger oder als neue Hundebesitzerin/neuer Hundebesitzer?

Um Ihren Hund anzumelden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Anmeldung direkt am Schalter der Einwohnerund Spezialdienste, Neuengasse 28, 2502 Biel
  • Anmeldung direkt via Internet über nachfolgenden Link:

Hund online anmelden

Alle Hunde müssen gemeldet werden. Hunde, die am 1. August noch nicht 6 Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei. Neue Hundehaltende müssen sich bei der Gemeinde melden, um eine AMICUS PersonenIdentitäts-Nr. zu beantragen. Diese Nummer ist dem Tierarzt anzugeben, damit dieser den Hund bei Amicus, der nationalen Datenbank für Hunde, registrieren kann.

Was kostet die Hundetaxe?

Die Taxe beträgt CHF 150.00 gemäss Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 660.11) und ist im August zur Zahlung fällig. Bei neuen Hundehaltenden reduziert sich die Taxe auf CHF 75.00 sofern der Hund nach dem 1. Juli angeschafft wurde.

Die Hundehaltenden, welche eine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, ihre Zahlung ausschliesslich bei ihrer Bank oder Post vorzunehmen.

AHV- und IV-Rentner, die eine Ergänzungsleistung beziehen, bezahlen gegen Vorweisung einer entsprechenden Bescheinigung der AHV-Zweigstelle des Amtsbezirks Biel pro Tier die Hälfte der ordentlichen Hundetaxe.

Für ausgebildete Armee-, Blindenführ-, Lawinen-, Polizei-, Zoll-, Katastrophen- und Sanitätshunde wird keine Hundetaxe erhoben, sofern die Spezialausbildung und die sinngemässe Verwendung solcher Hunde nachgewiesen wird.

Hundekurs

Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den Besuch von Hundekursen. Aber auch für erfahrenere Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch von z.B. Welpenprägungs- und Junghundekursen oder auch Erziehungskursen empfehlenswert. Weitere Informationen können auf der Webseite des Veterinärdienstes unter www.be.ch/hund heruntergeladen werden.

Haftpflichtversicherung

Wir machen darauf aufmerksam, dass für die Risiken der Hundehaltung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken obligatorisch ist. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Haftpflichtversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr Hundebesitzerin / Hundebesitzer bin?

In diesem Fall bitten wir um sofortige, schriftliche Mitteilung an die Einwohner- und Spezialdienste. Unter der Nummer T: 032 326 18 80 erhalten Sie weitere Auskünfte betreffend die Hundetaxe.

Wo sind die Bestimmungen über die Hundetaxen geregelt?

Die Grundlage zur Hundetaxe bilden die Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 660.11) sowie das Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern vom 17. Dezember 2014 (SGR 660.1). Sie sind auch als Download im Internet verfügbar:
Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 660.11) [pdf, 24 KB]
Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern vom 17. Dezember 2014 (SGR 660.1) [pdf, 50 KB]

Baupublikationen

Baugesuch Nr. 24’685
Gesuchsteller: Hisa Mehmedovic, Bettlachstrasse 3, 2540 Grenchen
Projektverfasser: Hisa Mehmedovic, Bettlachstrasse 3, 2540 Grenchen
Standort: Marktgasse 23, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1374
Bauvorhaben: Umnutzung in Take-Away als Gelateria
Zonenplan: Bauzone 4
Geschlossene Bauweise I
Mischzone B
Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00– 11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal stehtIhnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’702
Gesuchsteller: Stefanie Inniger, Elfenaustrasse 3, 2502 Biel
Projektverfasser: Stefanie Inniger, Elfenaustrasse 3, 2502 Biel
Standort: Biel, Elfenaustrasse 3, Parzellen Nrn. 3080 und 3088.01
Bauvorhaben: Teil-Umnutzung bestehendes Kochstudio zu einem Café/Tearoom mit Terrasse (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)
Zonenplan: Bauzone 3 entlang der Elfenaustrasse, Bauzone K, geschlossene Bauweise I mit
Hofbauweise, Mischzone B, Grünzone, Gebiet mit Grünflächenziffer min. 30%, Öffentlicher
Verkehrsraum Ausnahmen:
– Verzicht auf eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage im Ausschankraum nach Art. 64 Abs. 4 BauV
– Nichteinhalten der Vorschriften für hindernisfreies Bauen nach Art. 22 BauG
Gewässerschutz: Zone B. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2020
Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00– 16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’704
Gesuchsteller: ASSETIMMO Immobilien-Anlagestiftung, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich
Projektverfasser: Burckhardt Immobilien AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel
Standort: Florastrasse 16,18, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1744
Bauvorhaben: Sanierung Wohn- und Geschäftsliegenschaft
Zonenplan: Bauzone 5
Bauzone 2 im Hof
Geschlossene Bauweise I
Hofbauweise
Mischzone B
Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’725
Gesuchsteller: Hans-Peter und Brigitte Jordi, Alpenstrasse 18, 2502 Biel
Projektverfasser: B. Müller’s Architekten AG, Kleinfeldstrasse 6, 2563 Ipsach
Standort: Alpenstrasse 18, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3184
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Garage
und Terrasse; Neubau einer offenen Einstellhalle und Erweiterung des Kellers mit Terrasse im Erdgeschoss
Zonenplan: Bauzone 2
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/-
Mischzone A
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00– 11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung

Verschiedenes

Empfang Hochhaus Öffentliche Sicherheit / Polizeiinspektorat
Abteilungen und Dienststellen der Direktion Bildung, Kultur und Sport, Zentralstrasse 60 / 2502 Biel/Bienne
Öffnungszeiten vom 6. Juli 2020 bis 31. Juli 2020

Während den Sommerferien werden die Schalter des Empfangs Hochhaus jeweils am Morgen von 07.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet sein.

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Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers