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Medienmitteilung über die Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019

Die Stadt Biel verlangt vom Regierungsrat Korrekturen bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung 

Nach Erachten des Bieler Gemeinderates verlangt eine Unterstützung bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) durch das Bernische Stimmvolk Korrekturen. Er stellt fest, dass die Steuergesetzrevision 2021 ausnahmslos die maximale Ausschöpfung des Gestaltungsspielraums bei den Entlastungsmassnahmen (STAF) vorsieht. Durch den hohen Anteil der juristischen Personen am Gesamtsteuerertrag (ca. 29%) der Stadt Biel, kann dies auch trotz dem Verzicht auf eine Gewinnsteuersatzsenkung, ohne entsprechende Kompensation, zu einer kritischen Entwicklung des Steuerertrags führen.
Der Gemeinderat der Stadt Biel fordert unter anderem die Anhebung der Dividendenbesteuerung im Kanton Bern auf mindestens 70% oder einen Totalverzicht auf die Teilsatzbesteuerung. Auf eine Herabsetzung des ordentlichen Kapitalsteuersatzes sei zu verzichten. Er fordert den Regierungsrat auf, darzustellen, wie viele Unternehmen und mit welchen finanziellen Auswirkungen in den Genuss von Steuererleichterungen kommen. In diesem Zusammenhang fordert die Stadt Biel ein fundiertes Monitoring hinsichtlich unternehmerischer Entscheide durch den Kanton, da sachgerechte Massnahmen und Instrumente nur in Kenntnis über das tatsächliche Verhalten der Unternehmungen bereitgestellt werden können. Dabei sollten sowohl Wegzüge als auch positive respektive negative Standortentscheide von Unternehmungen in die Betrachtungen integriert werden. Dies würde erlauben, die künftigen Entscheidungen nicht auf der Basis von Annahmen und Vermutungen, sondern gestützt auf Tatsachen zu treffen.
Der Gemeinderat begrüsst den Vorschlag des Regierungsrates die Steueranlagen der natürlichen und der juristischen Personen zu entkoppeln, fordert jedoch, dass die Gemeindesteueranlagen nur nach oben um maximal 20% abweichend von der Steueranlage für natürliche Personen festgesetzt werden können.
Zu den in der Vorlage, im maximalen Ausmass vorgesehenen Entlastungsmassnahmen hält der Gemeinderat fest, dass diese keine Berechtigung mehr aufweisen, sofern in der nächsten Zukunft wieder eine Senkung des Gewinnsteuersatzes zur Diskussion gestellt werden sollte. Diesfalls müssten die Entlastungsmassnahmen in demselben Umfang zwingend rückgängig gemacht respektive reduziert werden.

 

Verpflichtungskredit für einen Aktionsplan Klima

Der Gemeinderat hat an einen Verpflichtungskredit von CHF 90'000.00 für die Erarbeitung eines «Aktionsplan Klima» genehmigt. Dieser «Aktionsplan Klima» wird – spezifisch für die Stadt Biel – die Reduktionsziele der Treibhausgasemissionen definieren, die kongruent sind mit den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens. Basierend auf dieser Grundlage sollen sodann konkrete Massnahmen definiert werden. Damit nutzt die Stadt Biel ihren Handlungsspielraum und nimmt ihre Verantwortung beim Klimaschutz wahr.
 

Verpflichtungskredit für Sporthallen-Material

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von CHF 20'000.– genehmigt, um Material in den Turnhallen der Schulen zu ersetzen. Es handelt sich um bewegliche Sportgeräte, welche im Schulunterricht benötigt werden.

 

Einräumung eines Baurechtes in Magglingen

Die Einwohnergemeinde Biel ist Eigentümerin eines Grundstückes in Magglingen. Die Parzelle befindet sich im «Près du Tabac» und weist einen Halt von 522 m2 auf. Der Gemeinderat hat auf der Parzelle ein Baurecht für die Erstellung eines Einfamilienhauses für die Dauer von 60 Jahren sowie einer Verlängerungsoption von 20 Jahren zu den üblichen Konditionen eingeräumt. Der Kapitalwert für die Abgabe im Baurecht beträgt CHF 183'744.00. Der Buchgewinn von CHF 79'344.00 wird dem Konto Buchgewinne aus Liegenschaften des Finanzvermögens, gutgeschrieben.
 

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel 

Der Gemeinderat hat 48 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 29 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 26 Erwachsene und 22 Minderjährige.

 

Überbauungsordnung «Kreuzplatz-Nord» (ZPP 2.1)

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung «Kreuzplatz-Nord» beschlossen. Diese soll die Bebauung des Areals zwischen dem Kreuzplatz und der ehemaligen Seifenfabrik Schnyder neu regeln. Gestützt auf die im Rahmen der Volks¬abstimmung vom 10. Februar 2019 durch die Bieler Stimmbevölkerung angenommene Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Kreuzplatz-Nord» sind in der Überbauungsordnung zwei neue Bauvolumen vorgesehen: Einerseits eine fünfgeschossige, die Madretschstrasse begleitende Bebauung, andererseits ein Hochhaus von bis zu 14 Geschossen im zentralen Bereich des Areals. Zudem ermöglicht die Planung eine Verbreiterung des Trottoirs entlang der Madretschstrasse und sichert den Raumbedarf für die vorgesehene Umgestaltung des Kreuzplatzes. Im Inneren des Areals sollen qualitativ hochwertige, halböffentliche Aussenräume geschaffen werden. Nun wird die Planung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung eingereicht. Dieses entscheidet über die 11 noch hängigen Einsprachen aus der Nachbarschaft, welche der Gemeinderat zur Abweisung empfiehlt.
 

Teiländerung des Überbauungsplans mit Sonderbauvorschriften «Bözingenfeld Ost» im Bereich «Rolex»

Der Gemeinderat hat die Teiländerung des Überbauungsplans mit Sonderbauvorschriften «Bözingenfeld Ost» im Bereich «Rolex», sowie deren öffentliche Auflage im Rahmen eines Verfahrens für eine geringfügige Änderung gemäss Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung (BauV) genehmigt. Dank dieser Anpassung kann sich das Unternehmen Rolex in Biel an seinem aktuellen Standort im Bözingenfeld Ost weiterentwickeln.