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Aufwertung und Weiterentwicklung im Bereich Brühlstrasse

Mit dem Ziel im Bereich der Brühlstrasse eine städtebaulich und architektonisch hochwertige Überbauung zu schaffen, führt die Stadt Biel ein Planungsverfahren durch. In einem Studienauftrag wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches Basis für eine qualitätsvolle Neubebauung bildet. Diese Weiterentwicklung bedingt eine Änderung der baurechtlichen Vorgaben. Über diese Änderung wird Ende Juni der Stadtrat entscheiden und voraussichtlich im Oktober das Volk abstimmen.

Der Bereich «Brühlstrasse» befindet sich in der Bieler Innenstadt, in unmittelbarer Nähe zu zwei der wichtigsten Entwicklungsgebiete, dem Gaswerk- (Esplanade) und dem Drahtwerk-Areal (Schüsspark). Der betroffene Abschnitt liegt zwischen dem Pianoplatz und der Schwanengasse. Im Bereich befinden sich unter anderem das ehemalige Mikron-Gebäude, der denkmalgeschützte Brühlhof sowie teilweise noch unbebaute Flächen, weshalb ein grosses Entwicklungspotenzial vorhanden ist.

Das städtebauliche Konzept

Im Jahr 2017 hat die Stadt Biel einen Studienauftrag mit vier Architekturteams durchgeführt, der aufzeigte, wie das Gebiet qualitätsvoll weiterentwickelt werden kann. Als Resultat wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet.
Auf der südlichen Seite der Brühlstrasse werden Neubauten mit fünf Geschossen sowie drei Innenhöfen vorgeschlagen gemäss dem Vorschlag von Bart & Buchhofer Architekten (Biel). Die gesamte Bebauung sowie insbesondere die Gebäudehöhe orientieren sich am Brühlhof.
Auf der nördlichen Seite der Brühlstrasse ist eine geschlossene Randbebauung mit vier bis sechs Geschossen und zwei achtgeschossige Kopfbauten an den Plätzen vorgesehen gemäss dem Vorschlag von Sollberger Bögli Architekten (Biel). Innerhalb der Bebauung soll ein Innenhof ausgestaltet werden.
Die Neuüberbauung ermöglicht zudem eine Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraums. Der Kreisel an der Kreuzung Brühlstrasse Schwanengasse soll neugestaltet und beidseits der Brühlstrasse breitere Trottoirs geschaffen werden. Ebenfalls soll die Alleestrasse als Quartierstrasse für den Fuss- und Veloverkehr aufgewertet werden können.

Planung

Auf der Basis des städtebaulichen Konzepts wurde Anfang 2018 ein Planungsverfahren für die Änderung der baurechtlichen Vorgaben gestartet. Dieses beinhaltet den Erlass von zwei neuen Zonen mit Planungspflicht (ZPP): ZPP 1.3. «Brühlstrasse Süd» und ZPP 1.4 «Brühlstrasse Nord». Darin werden die Planungs- und Gestaltungsgrundsätze der künftigen Überbauung festgelegt.
Nachdem die öffentliche Auflage im September und Oktober 2018 durchgeführt wurde, entscheidet der Stadtrat in der kommenden Juni-Sitzung über die Änderung der baurechtlichen Vorgaben. Stimmt der Stadtrat dieser zu, kann das Volk am 20. Oktober 2019 darüber abstimmen. Es sind keine Einsprachen hängig.
Die Realisierung der Überbauung kann etappenweise erfolgen und ist zeitlich von den Absichten der betroffenen, privaten Grundeigentümer abhängig. Als nächster Schritt muss für den jeweiligen Bereich eine Überbauungsordnung ausgearbeitet werden, welche die Bebauung, Erschliessung und Gestaltung im Detail regelt.