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Städtebauliche Aufwertung im Gebiet Mett-Zentrum

Das Gebiet Mett-Zentrum soll durch eine städtebaulich und architektonisch hochwertige Neubebauung aufgewertet werden. Die Stadt Biel führt dazu ein Planungsverfahren durch. Mittels eines Architekturwettbewerbs wurde ein Projekt für die Neubebauung auf der Parzelle des ehemaligen Restaurants «Bären» ermittelt. Die Neubebauung bedingt eine Anpassung der baurechtlichen Vorgaben. Über diese wird Ende Juni der Stadtrat und voraussichtlich im Oktober das Volk abstimmen.

Das Gebiet «Mett-Zentrum» liegt am Bärenplatz, dem Eingangstor zum Quartier Mett und wird durch die Poststrasse, die Mühlestrasse und dem historischen Dorfkern von Mett mit Kirche und Friedhof eingegrenzt. In diesem Gebiet wurden in den letzten Jahren etliche Neubauten realisiert. Mit dem Neubau auf der Parzelle des ehemaligen Restaurants «Bären» soll die letzte Lücke geschlossen werden.

Projektwettbewerb

Im Jahr 2016 hat die Stadt Biel zusammen mit der Grundeigentümerin der Parzelle einen Projektwettbewerb mit elf Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros durchgeführt. Ziel dabei war es, die bestehenden baurechtlichen Vorgaben hinsichtlich Geschosszahl und Gebäudehöhe zu überprüfen. Zudem sollte ein Vorschlag für die Gestaltung des öffentlichen Freiraums gemacht werden.
Sieger des Projektwettbewerbs sind HHF Architekten und Westpol Landschaftsarchitekten aus Basel. Sie schlugen ein neungeschossiges Gebäude vor, bestehend aus drei in der Höhe gestaffelten Teilvolumen sowie einem runden Erdgeschoss. Das Zentrum von Mett soll mit diesem Bau städtebaulich und funktional gestärkt werden.

Planung

Auf der Basis des Wettbewerbsprojekts wurde im Jahr 2017 ein Planungsverfahren für die Anpassung der baurechtlichen Vorgaben gestartet. Dieses beinhaltet die Änderung der bestehenden Zone mit Planungspflicht (ZPP 3.1 «Mett-Zentrum») sowie die Anpassung der bestehenden Überbauungsordnung (UeO «Mett-Zentrum»). Die wichtigsten Anpassungen sind die Erhöhung der Geschosszahl von vier plus Attika auf neun ohne zusätzliche Attika mit einer Gebäudehöhe von maximal 33.50 m. Die maximale Bruttogeschossfläche liegt bei 2’700 m2. In der Überbauungsordnung werden zudem neue Baulinien, gestützt auf das Wettbewerbsprojekt festgelegt. Neben den drei in der Höhe abgestuften Teilvolumen wird ein rundes, überhohes Erdgeschoss festgelegt. Die Planung erlaubt es, die Bebauung des Quartierzentrums von Mett qualitätsvoll abzuschliessen und der prägnanten Lage am Eingang zur Innenstadt Ausdruck zu verleihen.
Nachdem die öffentliche Auflage im November und Dezember 2018 durchgeführt wurde, wird der Stadtrat in der kommenden Juni-Sitzung über die Anpassung der baurechtlichen Vorgaben der Zone mit Planungspflicht entscheiden. Stimmt der Stadtrat dieser zu, kann das Volk am 20. Oktober 2019 darüber abstimmen. Es sind keine Einsprachen hängig. Die Anpassung der Überbauungsordnung beschliesst der Gemeinderat.
Die Realisierung der Neubebauung und die Gestaltung des öffentlichen Freiraums können unabhängig voneinander erfolgen. Für den öffentlichen Freiraum läuft aktuell die Projektierung, die Realisierung ist frühestens für das Jahr 2020 vorgesehen.