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Öffnung der städtischen Heime am 8. Juni 2020

Ab dem 8. Juni sind die städtischen Heime unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder «offen».

Seit Ende April werden die zum Schutz vor dem Coronavirus eingeführten Massnahmen schrittweise gelockert. Die Anzahl der Neuerkrankungen ist stark rückläufig, eine Entwicklung, die auch in den Alters- und Pflegeheimen des Kantons Bern beobachtet werden kann.

Mit dem Start der zweiten Phase hat der Bundesrat auch seine Empfehlungen hinsichtlich der Besuche in Heimen angepasst: Besuche in und ausserhalb der Institutionen sollen grundsätzlich möglich sein, sofern die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eingehalten werden können.

Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen vor Ort haben die Heimleitungen institutionseigene Schutzkonzepte und Regelungen entwickelt, die den Besuch im Heim unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln ermöglichen. Spezifische Besuchsregelungen sind mit der jeweiligen Heimleitung abzusprechen.

Um die Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG sicherzustellen gilt in jeder Institution die Maskenpflicht, die korrekte Händehygiene sowie die Abstandsregel. Die Besuche sind zeitlich und örtlich begrenzt (Zimmer oder eingerichteter Aufenthaltsbereich). Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher ist begrenzt und diese sind angehalten, sich möglichst 24 Stunden im Voraus anzumelden. Für das Contact Tracing werden die Personalien aufgenommen.

Die Betriebe Restaurant Cristal und Café Redernweg sind gemäss Gastro-Richtlinien des BAG geöffnet. Die Cafés im Ried und im Schüsspark bleiben für Auswärtige vorläufig noch geschlossen.