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Abfederung der Folgen der Coronakrise: die Stadt Biel setzt sich für Gewerbe, Gastronomie, Kultur und Sport ein

Der am Montag gemäss den Richtlinien des Bundesrats eingeleitete Ausstieg aus der Krise ist eine grosse Herausforderung für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Um sie zu unterstützen, hat der Gemeinderat verschiedene praktische Massnahmen beschlossen, welche Gewerbe und Gastronomie die Wiederaufnahme des Betriebs und die Umsetzung der weiterhin notwendigen Schutzmassnahmen erlauben sollen. Zudem beantragt er dem Stadtrat einen Nachkredit über CHF 1'540'000.– um die Aktion «Biel für Biel» zu lancieren, welche mit sogenannten «Solidaritätsbons» dem lokalen Gewerbe, der Gastronomie, der Kultur und dem Sport unter die Arme greifen soll.

Nach acht Wochen Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie hat am Montag die vom Bundesrat festgelegte Strategie für den Ausstieg aus der Krise begonnen. Dank ihr soll in mehreren Etappen die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht werden, wenn auch weiterhin die inzwischen bestens bekannten Distanz- und Hygieneregeln gelten, um ein erneutes Aufflammen der Epidemie zu verhindern. Diese für den Gesundheitsschutz notwendigen Einschränkungen bedeuten jedoch für die Betriebe Mehrkosten respektive Mehraufwand, welche die finanzielle Tragbarkeit der Wiederaufnahme ihrer Aktivitäten – zumindest teilweise – in Frage stellen.

Um die Verantwortlichen von Läden, Restaurants und Institutionen dabei zu unterstützen, ihre Tätigkeit unter Einhaltung der durch den Bund vorgegebenen Regeln möglichst rasch wieder aufzunehmen, hat der Gemeinderat entschieden, jeder Organisation 100 Schutzmasken gratis zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat hat für diese Aktion einen Kredit über CHF 100'000.– genehmigt.

Terrassen und Mieten

Insbesondere die Gastronomie, aber auch die Verkaufsgeschäfte stehen vor der grossen Herausforderung, dass sie zur Umsetzung der Schutzkonzepte respektive zur Einhaltung der Hygiene- und Distanzmassnahmen mehr Fläche brauchen. Diese bereitzustellen ist im dichten urbanen Raum nicht immer ganz einfach. Der Gemeinderat hat deshalb als zweite Massnahme beschlossen, dass dem Gewerbe ab dem 18. Mai bis Ende des laufenden Jahres wo immer möglich zusätzlicher Aussenraum zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist den im öffentlichen Raum immer relevanten Themen wie Arbeits- oder Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen und es muss auch eine Abstimmung mit den Interessen und Bedürfnissen der Nachbarschaft erfolgen. Zugleich erwartet der Gemeinderat aber in dieser speziellen Situation diesbezüglich Solidarität und Toleranz von allen. Die zusätzlichen Flächen werden gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Bereits früher hatte der Gemeinderat beschlossen, dass für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 grundsätzlich keine Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes erhoben werden.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Miete für Geschäftsräumlichkeiten einer der wichtigsten Faktoren ist, von dem das Überleben zahlreicher Läden, Restaurants und anderer Unternehmen abhängt. Deshalb hat er als dritte Massnahme einen Runden Tisch organisiert, an dem Vertretungen der KMUs, der Gastronomie, der Mieter- und Vermieterverbände wie auch der Schlichtungsbehörden mögliche Lösungswege diskutieren. Dieser Runde Tisch wird am 14. Mai 2020 stattfinden.

25-Franken-Gutscheine für Bielerinnen und Bieler

Als vierte Massnahme beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Nachkredit über CHF 1’540'000.– zu Lasten des Budgets 2020, um allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Biel einen sogenannten «Solidaritätsbon» im Wert von CHF 25.– abgeben zu können. Diese Solidaritätsbons können nur vom 1. Juli bis 30. September 2020 bei Betrieben und Organisationen aus Gewerbe, Gastronomie, Kultur und Sport mit Hauptsitz in Biel eingelöst werden. Damit sollen einerseits die Bielerinnen und Bieler motiviert werden, die lokalen Anbieterinnen und Anbieter weiterhin respektive wieder zu berücksichtigen, und andererseits wirkt dieser Betrag als Stimulation für diese wichtigen Akteure des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Biel, deren Existenz teilweise akut bedroht ist. 

Auch nach dem Ausstieg aus dem «Lockdown» soll so der in den letzten Wochen erfolgreiche Ansatz der lokalen Solidarität weiter gepflegt werden. Zugleich verspricht sich der Gemeinderat von dieser Aktion einen sogenannten «Multiplikatoreneffekt», d.h. jeder via einen Solidaritätsbon eingesetzte Franken soll seinerseits mehrere Franken Umsatz für die Bieler Betriebe generieren.

Mehr Informationen unter www.biel-bienne.ch/bons

Unterstützung für kulturelle Aktivitäten

Die Kultur ist ein Bereich, der besonders unter der Pandemie leidet, da seit dem 13. März jegliche kulturelle Veranstaltung verboten ist. Der Bund hat bisher mehrere Hilfsmassnahmen und Entschädigungen gesprochen, welche nun durch die Kantone ausgeführt werden. Seit mehreren Wochen unterstützt die Dienststelle Kultur die Kulturakteure bei den erforderlichen Schritten, um diese Hilfen zu erhalten.

Die Stadt Biel engagiert sich auch für die Unterstützung der Bieler Kulturszenen. Die in diesem Zusammenhang wichtigste und fünfte vom Gemeinderat verabschiedete Massnahme betrifft deshalb die Ausrichtung der versprochenen Subventionen. Diese werden beibehalten, obwohl die entsprechenden Leistungen verringert oder annulliert werden müssen. Zur Gewährleistung der Transparenz müssen alle, die Beiträge von der Stadt erhalten, jedoch einen Bericht über ihre finanzielle Situation liefern, sobald die Einschränkungen in Zusammenhang mit der Pandemie aufgehoben werden. Falls sich durch die Beanspruchung verschiedener Unterstützungsangebote und die Verringerung der Kosten ein finanzieller Überschuss ergeben sollte, sprechen sich die Stadt Biel und Beitragsempfängerinnen und  empfänger über deren Verwendung ab. Ausserdem unterstützt die Direktion Bildung, Kultur und Sport kulturelle und künstlerische Aktivitäten weiterhin. Künstlerinnen und Künstler können insbesondere Unterstützungen für die digitale Verbreitung ihres Projekts beanspruchen. Die nächste Eingabefrist für die Dossiers ist der 15. Mai.

Ab aufs Velo!

Aufgrund der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem Coronavirus müssen nicht nur unsere sozialen Gewohnheiten, sondern auch unsere Art und Weise uns fortzubewegen überdacht werden. Dabei kann insbesondere das Velofahren gefördert werden, denn es wirkt einer Überlastung des öffentlichen Verkehrs entgegen. Die Stadt Biel hat im Gegensatz zu grösseren Städten nicht das Problem, dass ihre Strassen überlastet sind, und eignet sich deshalb sehr gut für die Fortbewegung auf zwei Rädern. Um die Bevölkerung zu motivieren, die Velos aus den Kellern zu holen, hat der Gemeinderat als sechste Massnahme entschieden, für jeden Fahrradservice einen 50-Franken-Gutschein zu verschenken. 

Wenn Sie einen Corona-Gutschein für den Fahrradservice erhalten möchten, füllen Sie bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Service dieses Online-Formular aus. Dieses muss Folgendes enthalten: ein Foto oder eine Kopie der Servicerechnung, eine Kopie eines gültigen Ausweises sowie die Kontoangaben. Die Angaben werden mit Hilfe der Einwohnerkontrolle überprüft und das Geld anschliessend an die Berechtigten überwiesen.

Das Angebot dauert vom 18. Mai bis am 30. September 2020 und ist auf 500 Personen beschränkt, welche in der Stadt Biel ihren Wohnsitz haben müssen. Es gilt die Reihenfolge des Eintreffens der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt. Von der Aktion können ausschliesslich Bieler Geschäfte profitieren.

Den Sommer in den Bieler Parks geniessen

Als siebte Massnahme hat der Gemeinderat die Anschaffung von Mobiliar im Wert von CHF 160'000.– beschlossen, welches in den Bieler Parkanlagen aufgestellt wird. Angesichts der Tatsache, dass es aufgrund der Pandemie nicht oder nur beschränkt möglich sein wird, die Sommerferien im Ausland zu verbringen, werden zahlreiche Familien diese in der Region verbringen. 

Um während dieser Zeit die Bieler Bevölkerung zu motivieren, ihre Freizeit in den schönen Bieler Parks zu verbringen, wird im öffentlichen Raum an beliebten Orten zusätzliches Mobiliar zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Liegen und Bank-Tisch-Bank-Kombinationen. Das Mobiliar wird in den Parkanlagen Stadtpark, Strandboden, Esplanade Laure-Wyss, Park Cristal, Mettmoos und Schüssinsel aufgestellt. Die zusätzlichen 17 Liegen und 11 Bank-Tisch-Bank-Kombinationen werden zu Beginn der Sommerferien aufgestellt und der Bevölkerung auch in den Folgejahren zur Verfügung stehen.