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Medienmitteilung über die Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019

Frauenstreik am 14. Juni 2019: Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung können für eine Teilnahme frei nehmen

Am 14. Juni 2019 findet in der ganzen Schweiz ein Frauenstreik statt. Bereits im Jahre 1981 wurde eine Bestimmung zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frau und Mann in die Bundesverfassung aufgenommen. Dennoch bestehen insbesondere in der Berufswelt noch immer zahlreiche Benachteiligungen von weiblichen Angestellten, welche mit diesem Aktionstag adressiert werden sollen. Obwohl die Stadt Biel selber gut dasteht und alle formellen Vorgaben hinsichtlich Gleichberechtigung erfüllt, will sie deshalb ihren Mitarbeitenden wenn immer möglich die Gelegenheit bieten, daran teilzunehmen.
Das Recht auf Streik ist ein verfassungsmässiges, durch Artikel 28 der Bundesverfassung gewährleistetes Recht. Streik ist zulässig, wenn er Arbeitsbeziehungen betrifft und wenn keine Verpflichtungen entgegenstehen, den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen. Im Personalreglement der Stadt Biel ist kein Streikrecht vorgesehen. Es ist jedoch in den Artikeln 11 und 12 des Personalgesetzes des Kantons Bern verankert.
Der Frauenstreik vom 14. Juni 2019 ist ein politischer Streik, er betrifft die Arbeitsbeziehungen mit der Stadt Biel nicht. Ziel ist es insbesondere, auf die Lohnungleichheit aufmerksam zu machen, unter der die Frauen schweizweit leiden. Es ist festzuhalten, dass die Stadt Biel diesbezüglich bereits gut aufgestellt ist, da durch das am 1. Januar 2017 eingeführte Lohnsystem alle Lohnungleichheiten weitestgehend aufgehoben werden konnten. Als Arbeitgeberin ist ihr die Gleichbehandlung von Mann und Frau ein immerwährendes Anliegen. Dies vorausgeschickt, steht es allen Mitarbeitenden frei, am Frauenstreik teilzunehmen. Wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in Absprache mit dem oder der Vorgesetzten frei nehmen, indem Überstunden kompensiert, ein Ferientag beansprucht oder gemäss Artikel 64 der Personalverordnung der Stadt Biel ein Antrag auf unbezahlten Urlaub gestellt wird.

 
Berichterstattung des Vereins Biel-Bienne Chess

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat die Berichterstattung des Vereins Biel-Bienne Chess zum Internationalen Schachfestival 2018 zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben gemäss Leistungsvertrag 2018 wurden ausnahmslos erreicht und teilweise übertroffen. Ab dem Jahr 2019 kommt ein 4-jähriger Leistungsvertrag mit einem unveränderten Jahresbeitrag in der Höhe von CHF 125'000.00 zum Tragen, welcher im September 2018 vom Stadtrat genehmigt worden ist.


 
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Biel 

Der Gemeinderat hat 40 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen sind 17 Personen in der Schweiz geboren. Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern sind 6 Ehepaare und 10 Minderjährige.