Navigieren in Biel

Der Anteil der französischsprachigen Führungskräfte in der Stadtverwaltung Biel soll bis Ende 2024 mindestens 45% betragen

Der Anteil der französischsprachigen Personen im Kader der Stadtverwaltung Biel soll bei mindestens 45% liegen. Dieses vom Gemeinderat für die 90 betroffenen Stellen festgelegte Ziel soll bis Ende 2024 erreicht werden. Damit dies gelingt, hat er die Abteilung Personelles beauftragt, den Rekrutierungsprozess zu ändern und Anreize dafür zu schaffen, dass sich mehr französischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und diese auch stärker berücksichtigt werden können. Der Gemeinderat hat ausserdem entschieden, dass auf Kaderebene die Gleichstellung von Frauen und Männern in derselben Zeitspanne erreicht werden soll. Konkrete Massnahmen müssen noch ergriffen werden.

Der Anteil der Französischsprachigen in der Stadtverwaltung Biel liegt zurzeit bei 40% und ist somit etwas niedriger als der prozentuale Anteil der welschen Bevölkerung (43% im Jahr 2018). Auf der Führungsebene bzw. bei den 90 Kaderstellen hingegen beträgt dieser Anteil nur 31%. Der Gemeinderat hat das vom Stadtrat ebenfalls angesprochene Problem einer angemessenen Vertretung nun erkannt und deshalb beschlossen, dass bis Ende 2024 der Anteil der französischsprachigen Führungskräfte in der gesamten Stadtverwaltung auf mindestens 45% angehoben werden soll. 
Um das zu erreichen, wurde die Abteilung Personelles vom Gemeinderat beauftragt, beim Rekrutierungsprozess gewisse Änderungen vorzunehmen. Eine 2018 durchgeführte Analyse einer vom Gemeinderat eingesetzten Arbeitsgruppe (s. Anhang) hat ergeben, dass gegenwärtig aus diversen Gründen Französischsprachige tatsächlich seltener als Deutschsprachige bei der Besetzung von Kaderstellen berücksichtigt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dazu beitragen, dass den zuständigen Personen bei der Personalauswahl eine ausreichende Zahl französischsprachiger Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung steht, damit sie ihnen bei gleichen Kompetenzen den Vorzug geben und so das festgesetzte Ziel erreichen können.
Die neuen Einstellungsverfahren sollen im Sommer 2019 in Kraft treten. Es geht darum, die Stellenprofile gezielt auf den Bedarf und die Sprache auszurichten und die Ausschreibungen entsprechend anzupassen, indem z. B. in den Anzeigen zusätzlich darauf hingewiesen wird, dass Bewerbungen aus einer bestimmten Sprachgemeinschaft bevorzugt werden. Die Abteilung Personelles ist für eine erste Sichtung der Dossiers unter Berücksichtigung der Kompetenzen und der Sprache zuständig und wird den Rekrutierungsprozess genau verfolgen. In Zukunft soll im Selektionskomitee, das die Interviews führt, eine französischsprachige Person anwesend sein.
Nach Auffassung des Gemeinderates kann man erst dann von einer echten Zweisprachigkeit der Stadt Biel sprechen, wenn die Sprachgemeinschaften unter der Gesamtheit der Angestellten auf allen Hierarchiestufen und in allen Organisationseinheiten angemessen vertreten sind. Es genügt nicht, die andere Sprache zu beherrschen: Zweisprachigkeit ist auch das Ergebnis kultureller Unterschiede, die sich gegenseitig ergänzen und bereichern.
Der Gemeinderat ist zudem der Ansicht, dass in den nächsten Jahren der Anteil der Frauen in Kaderpositionen (derzeit 40%) ebenfalls erhöht werden muss, um die Gleichstellung bis Ende 2024 zu erreichen und somit repräsentativ für die Bevölkerung zu sein. Wie bei der Rekrutierung von französischsprachigen Personen müssen jetzt konkrete Massnahmen ergriffen werden, um bei der Einstellung von Frauen noch zielgerichteter vorzugehen und damit auch den Erwartungen des Stadtrates zu entsprechen.
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass durch diese Massnahmen sowohl die Anzahl der französischsprachigen als auch der weiblichen Führungskräfte in den nächsten Jahren zunehmen wird, wobei natürliche Schwankungen zu berücksichtigen sind. Um sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele erreicht werden, wurde die Abteilung Personelles vom Gemeinderat beauftragt, ihm jeweils am Anfang des Jahres einen Bericht mit einer Statistik zur Sprache und zum Geschlecht der in den letzten zwölf Monaten eingestellten Führungskräfte vorzulegen. Dieser Bericht soll dann anschliessend in den jährlich veröffentlichten Geschäftsbericht aufgenommen werden.