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Medienmitteilung über die Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 3. April 2019

Projekt Kita 2020 für die Einführung der Betreuungsgutscheine

Der Kanton Bern führt das System der Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten und Tageseltern ab dem 1. August 2019 ein. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt ist es den Gemeinden möglich, das System einzuführen. In der Stadt Biel ist die Einführung auf August 2020 vorgesehen. Da die Gemeinde künftig verantwortlich ist für die Administration und Herausgabe der Gutscheine, muss in der städtischen Verwaltung in den nächsten Monaten die Organisation dazu aufgebaut werden. Der Gemeinderat hat zum Aufbau des Betreuungsgutscheinsystems auf der Ebene Stadt das Projekt Kita 2020 genehmigt und einen Verpflichtungskredit von CHF 214'000.− bewilligt.

Unterstützung zum Anliegen der Petition «Ja zum Debattentisch»

Der Gemeinderat der Stadt Biel unterstützt die Petition «Ja zum Debattentisch». Mehr als 730 Personen haben die Petition unterschrieben. Diese verfolgt das Ziel der Erhöhung der Beteiligung der Bevölkerung am politischen Leben. Nur eine möglichst hohe Stimm- und Wahlbeteiligung ist Garant für eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in den politischen Gremien der Gemeinden, des Kantons und des Bundes.
Die Petition sieht vor, dass jeden Samstagmorgen in der Bieler Altstadt (gleichzeitig mit dem Wochenmarkt) eine unparteiische und politisch neutrale Plattform für politische Information und den damit einhergehenden Austausch betrieben wird. Auf dem «Debattentisch» sollen Informationen zu aktuellen politischen Initiativen, Petitionen und Abstimmungen aufliegen.


Elektronische Stimmabgabe: vor der flächendeckenden Einführung muss noch vieles geklärt werden

Der Gemeinderat ist der Einladung des Schweizerischen Städteverbands zur Stellungnahme im Rahmen des eidgenössischen Vernehmlassungsverfahrens zur Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe gefolgt und hat sein Interesse für diesen neuen Stimmkanal ausgedrückt, gleichzeitig jedoch einige Vorbehalte angebracht. Er anerkennt zwar, dass die elektronische Stimmabgabe der Gesellschaftsentwicklung entspricht und deren Einführung von einem Teil der Bevölkerung erwartet wird. Dies hat auch eine 2014 bei über 8500 Bieler Stimmberechtigten durchgeführte Umfrage ergeben. Der Gemeinderat weist aber auch darauf hin, dass in den letzten Jahren in der öffentlichen Diskussion mehrere neue Fakten hinzugekommen sind, welche ihn dazu veranlassen, einer allgemeinen Einführung, wie sie vom Bund vorgeschlagen wird, kritisch gegenüberzustehen.
Zunächst einmal ist der Gemeinderat der Meinung, dass es nur eine einzige, durch den Bund verwaltete Informatiklösung geben sollte, die allen interessierten Kantonen und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltung der Abstimmungen und Wahlen ist eine Sache des Staates und darf nicht an private Unternehmen übertragen werden, auch wenn diese eng kontrolliert werden. Des Weiteren ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die elektronische Stimmabgabe nicht eingeführt werden sollte, solange Zweifel hinsichtlich deren Sicherheit bestehen. Schliesslich stellt er auch die Frage in den Raum, ob die Millionen, die für die Einführung eines solchen Systems aufgewendet werden müssen, nicht besser zur staatsbürgerlichen Erziehung an den Schulen und zur Förderung der demokratischen Mitwirkung eingesetzt würden.


Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen wird unterstützt

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten eidgenössischen Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) zuhanden des Schweizerischen Städteverbandes eine Stellungnahme abgegeben. Die Verordnung sieht vor, dass der Bund auf Gesuch hin Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen finanziell unterstützen kann. Darunter fallen neben Massnahmen der Ausbildung und der Sensibilisierung namentlich auch passive Schutzmassnahmen baulicher und technischer Art vor Ort, wie beispielsweise Mauern, Zäune oder Überwachungskameras. Keine Finanzhilfen werden gewährt, wenn die Tätigkeit der betreffenden Organisation politische Aktivitäten, Lobbyarbeiten oder missionierende Tätigkeiten beinhalten oder die gesuchstellende Person bzw. die Organisation, die unterstützt werden möchte, verbotene Tätigkeiten ausübt oder Gewalt verherrlicht oder verharmlost.
Als Minderheiten gelten sich in der Schweiz aufhaltende Gruppen von Personen, die gegenüber dem Rest der Bevölkerung in der Minderzahl sind. Sie haben eine gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten und zeichnen sich insbesondere durch eine gemeinsame Lebensweise, Kultur, Religion, Tradition, Sprache oder eine gleiche sexuelle Orientierung aus.
Aktuell sind Minderheiten in der Stadt Biel nicht akut bedroht. Jedoch schreibt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in einem Lagebericht (2017, 2018), dass namentlich auch für Personen jüdischen Glaubens und deren Einrichtungen eine erhöhte Bedrohungslage gilt. Ein Gutachten der Universität Bern zeigt auf, dass «die aktuell erhöhte Bedrohungslage (…) die Angehörigen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in ihrer Glaubensausübung und damit in ihrer religiösen Betätigung einschränken (kann). Das führt im Extremfall dazu, dass aus Sicherheitsgründen auf einen Besuch der Synagogen in Bern und Biel verzichtet wird und auch weitere jüdische Begegnungsstätten (z.B. Friedhöfe, Kulturveranstaltungen etc.) gemieden werden».
Vor dem Hintergrund, dass im urbanen Umfeld der Stadt Biel zahlreiche unterschiedliche Kulturen und Lebensweisen nebeneinander bestehen, erweist sich die vom Bundesrat vorgesehene Massnahme auch für die Stadt Biel als nützlich und notwendig, obwohl derzeit keine konkreten Hinweise auf eine diesbezügliche Verschärfung der Lage erkennbar sind. Die zukünftige Entwicklung ist jedoch nicht voraussehbar.

Kredit für ein Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum im Stadtzentrum

Der Gemeinderat hat einen Kredit über CHF 50’000.– zur Ausarbeitung eines Nutzungskonzepts für öffentliche Räume in der Innenstadt genehmigt. Dieses Konzept ist Teil der vom Gemeinderat angekündigten Massnahmen, um die Attraktivität der Bieler Innenstadt trotz des wachsenden Onlinehandels und unter Berücksichtigung der stattfindenden gesellschaftlichen Veränderungen zu erhalten sowie mittel- und langfristig sicherzustellen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass das Zentrum Biels ein Erlebnis-, Aufenthalts- und Freizeitort bleibt; ein Ort, an dem man gerne spazieren geht.
Das Konzept wird per Ende Jahr zur Verfügung stehen, es dient anschliessend als Grundlage für zukünftige Entscheide (Aufenthalt, Verkehrsformen) und definiert, davon ausgehend, die zweckdienliche und erforderliche Gestaltung der verschiedenen öffentlichen Räume der Bieler Innenstadt. Es wird die Ausarbeitung eines konkreten Aktionsplans ermöglichen.


Holunderweg – Oberer Quai Süd: Verpflichtungskredit für die Kanalisationserneuerung

Für eine Kanalisationserneuerung im Holunderweg / Oberer Quai Süd hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 600'000.00 zulasten der Sonderrechnung Abwasser bewilligt. Damit kann eine schadhafte und zu kleine Abwasserleitung im Bereich des Wendeplatzes von den SBB-Industriewerken und in Abschnitten vom Holunderweg und Oberer Quai Süd erneuert werden.
Zusätzlich werden bauliche Massnahmen in einem Abwassersonderbauwerk zugunsten des Gewässerschutzes ausgeführt. Die Bauarbeiten werden eng mit den geplanten Werkleitungserneuerungen des ESB im Oberen Quai Süd koordiniert. Der Baubeginn ist für Anfang Juni geplant. Für die Kanalisationserneuerung, welche in der ersten Phase der Bauarbeiten erfolgt, wird mit einer Bauzeit von 2-3 Monaten gerechnet. Die gesamten Arbeiten werden bis Ende Jahr dauern.


Eckweg und Propsteiweg: Verpflichtungskredit für eine Kanalisationserneuerung

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 1'050'000.00 aus der Sonderrechnung Abwasserwesen für die Erneuerung der Kanalisation im Propsteiweg und Eckweg genehmigt. Die Bauarbeiten werden koordiniert mit der Erstellung von Gas- und Wasserleitungen des Energie Service Biel/Bienne ausgeführt. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich Anfang Mai 2019 mit einer Bauzeit von ca. acht Monaten.