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Lockerung Besuchsverbot Städtische Heime

Ab sofort können die Heimbewohnenden der städtischen Heime wieder besucht werden

Die Umsetzung der Lockerung des Besuchsverbots ist für die Institutionen eine anspruchsvolle Aufgabe. Es müssen Entscheidungen und Massnahmen getroffen werden, die sowohl dem Bedürfnis der Bewohnenden und ihren Angehörigen nach sozialem Kontakt als auch dem Schutz aller Bewohnenden vor einer Ansteckung gerecht werden können. Diese Entscheidungen beziehen sich namentlich auf die technisch-strukturellen und organisatorischen Bedingungen der Institution, welche die Sicherheit von Besuchen sicherstellen sollen.

Die Besucherregelung muss also sicherstellen, dass die Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG jederzeit eingehalten werden und die internen und externen Bewegungsströme auf dem Heimareal getrennt sind. Grundsätzlich hat jede Institution sein eigenes Schutzkonzept, welches je nach Institution unterschiedliche Regelungen haben kann und grundsätzlich von der Infrastruktur abhängig sind.

Besuche sind zum Teil ab sofort nach Voranmeldung möglich, jedoch gestaffelt und im Rahmen von geschützten Besucherboxen. Diese Besucherboxen werden momentan erstellt oder sind bereits installiert. Die Besuche können auch in dafür eingerichteten Räumlichkeiten oder im Aussenbereich stattfinden. Die weitere Lockerung der Besuche ist abhängig von der Entwicklung der Virusverbreitung und wird wöchentlich neu in Erwägung gezogen. Einzellösungen und Sonderabmachungen in besonderen Lebens- und Gesundheitssituationen sind wie bisher möglich, müssen aber mit der Geschäftsleitung vor Ort vorgängig besprochen werden.

Von einem gleichzeitigen Betreiben des Restaurants und der Verpflegung der Bewohnenden in den Räumlichkeiten der Restaurants/Cafeteria wird noch abgesehen. Deren Eröffnung ist für den 8. Juni geplant, ebenfalls mit entsprechenden Schutzmassnahmen.

Die Physio-, Ergotherapie und medizinische Fusspflege können ab sofort wieder ihre Dienstleistungen erbringen. Auf die Dienstleistungen wie Coiffeur und Pedicure wird bis auf weiteres noch verzichtet.

Das Tageszentrum im Alters- und Pflegeheim Schüsspark wird ab dem 18. Mai wieder offen sein, mit verminderten Frequenz und in kleineren Gruppen um die Vorschriften einhalten zu können. Die Klienten werden vom Zentrum direkt kontaktiert. Bis zum 8. Juni können keine neuen Klienten aufgenommen werden.

Da die Heime unterschiedliche Regelungen haben, wird gebeten, sich mit der Geschäftsleitung vor Ort direkt in Verbindung zu setzen.

Die städtischen Heime hatten keinen einzigen positiven Covid-19 Fall, weder beim Personal noch bei den Heimbewohnenden. Um bei dieser Bilanz zu bleiben, sind die Besuchsmassnahmen noch recht restriktiv und vorsichtig gestaltet.

Foto Besucherbox im Ried

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