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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 29. April 2020

Städtische Abstimmung vom 28. Juni 2020 abgesagt, Wahlen vom 27. September 2020 finden statt 

Der Gemeinderat hat entschieden, auf die Abstimmung vom 28. Juni 2020 zu verzichten. Angesichts der Tatsache, dass über eine einzige Vorlage, den Kredit für die Renovation der Schulanlage Dufour, abgestimmt worden wäre, ist er der Ansicht, dass die Organisation einer Abstimmung unter den gegebenen Umständen nur wenig Sinn machen würde. Deshalb werden die Bieler Stimmberechtigten anlässlich der nächsten vorgesehenen Abstimmungstermine, am 27. September und 29. November 2020, über diese Vorlage sowie über weitere befinden, welche noch vom Stadtrat genehmigt werden müssen, sobald dieser wieder tagen kann.
Der Gemeinderat hat ausserdem entschieden, die städtischen Wahlen vom 27. September 2020 durchzuführen. Er hat diesen Entscheid nach einer Rücksprache mit den politischen Parteien gefällt, die sich grösstenteils gegen eine Verschiebung ausgesprochen haben. Es werden jedoch Massnahmen getroffen, um den Parteien die Arbeit beim Einholen der Unterschriften der Kandidatinnen und Kandidaten zu erleichtern oder damit sie sich in Räumlichkeiten mit genügend Platz treffen können. Sollten die Bundesbehörden neue, strengere Hygienemassnahmen ergreifen, wird der Gemeinderat die Situation erneut prüfen. 

Petition «Für eine Anpassung der verkehrlich flankierenden Massnahmen im Mühlefeldquartier» 

Der Gemeinderat hat die am 9. März 2020 eingereichte Petition «Für eine Anpassung der verkehrlich flankierenden Massnahmen im Mühlefeldquartier» zur Kenntnis genommen. Er hat ferner zur Kenntnis genommen, dass eine identische Petition beim Gemeinderat von Nidau eingereicht wurde. Die Unterzeichnenden fordern die Schliessung der Ausfahrt der Autostrasse T6 in die Guglerstrasse (Ausfahrt Paoluzzo), die Aufhebung des Einbahnregimes auf der Zihlstrasse und dem Zihlplatz, die Einführung von Begegnungszonen sowie ein Fahrverbot für den Schwerverkehr am Anfang der Guglerstrasse. Die Schliessung der Ausfahrt Paoluzzo ist eine der wichtigsten Massnahmen des «Gesamtverkehrskonzepts für Nidau» und wird vom Bieler Gemeinderat unterstützt. Im Antwortschreiben an die Unterzeichnenden der Petition unterstreicht letzerer jedoch, dass es in der Kompetenz des Gemeinderates von Nidau liegt, bei der zuständigen kantonalen Stelle die Schliessung der Ausfahrt zu beantragen, da sich diese auf dem Stadtgebiet von Nidau befindet. In seiner Beantwortung des gleichnamigen überparteilichen Postulats, das im Bieler Stadtrat behandelt werden wird, hat der Gemeinderat bereits zu den gestellten Fragen und den vorgebrachten Anliegen Stellung genommen. Er schlägt bezüglich der Umsetzung der verkehrlich flankierenden Massnahmen eine Weiterführung des Dialogs zwischen dem Quartierleist und den Behörden der Städte Biel und Nidau vor.

Renovations- und Unterhaltsarbeiten am Gebäude Fritz-Oppliger-Strasse 21/21a

Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 155‘000.– genehmigt. Die Mittel sollen für die Durchführung von Renovations- und Unterhaltsarbeiten an der sich im Eigentum der Stadt Biel befindlichen Liegenschaft an der Fritz-Oppliger-Strasse 21/21a eingesetzt werden.

Verpflichtungskredit für die Entwicklung der Schuladministration 

Der Gemeinderat hat einen Kredit über CHF 279'964.– für ein Projekt zur Entwicklung der Schuladministration genehmigt. Ziel dieses Projekts ist es, die administrativen Prozesse des städtischen Schulwesens zu modernisieren. Die Datenbanken (Schülerinnen/Schüler und Lehrpersonen) sollen systematisiert und automatisiert werden. Ausserdem wird eine Optimierung der komplexen Abläufe zwischen der zentralen Administration und den Schulen angestrebt. 

Kredit für den Ersatz einer Kantenanleimmaschine

Die Kantenanleimmaschine ist eine der Maschinen, die von den Mitarbeitenden des Werkhofs am meisten genutzt wird. Sie muss nach fast 20 Jahren und über 25'000 Betriebsstunden ersetzt werden. Der Gemeinderat hat dazu einen Verpflichtungskredit von CHF 60'000.– gesprochen.

Geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Schmiedweg»

Der Gemeinderat hat der Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Schmiedweg» zugestimmt. Diese betrifft zwei Parzellen, welche sich im Gebiet Schmiedweg-Bärenmatt, südlich des Kreuzplatzes, befinden. Die Baulinien auf den Grundstücken werden angepasst, um die Realisierung eines Bauvolumens mit Innenhof zu ermöglichen. Zudem wird im Bauzonenplan für die betroffenen Parzellen die Beschränkung der Gebäudetiefe von 12m aufgehoben. Die öffentliche Auflage der Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Schmiedweg» erfolgt demnächst mit der Publikation im Amtlichen Anzeiger. 

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