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Der Gemeinderat der Stadt Biel hat die vom Stadtrat per 1. Januar 2019 definitiv geschaffene 50%-Stelle in der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste unbefristet besetzt. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich verankerte Meldepflicht durchgesetzt wird, um namentlich Steuerumgehungen wirksam zu begegnen und damit dem Gebot der Fairness Nachachtung zu verschaffen.

Wer eine bestimmte Gemeinde bzw. Stadt zu seinem Lebenszentrum macht, soll dort nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch Steuern bezahlen. Diesem minimalen Fairness-Gebot gegenüber allen Mitbewohnerinnen und –bewohnern wird im Bereich der behördlichen Personenanmeldungen nicht immer konsequent nachgelebt. Aus verspäteten, fehlerhaften oder unterbleibenden Anmeldungen ergeben sich Steuerausfälle. Korrekte und aktuelle Personendaten im Einwohnerregister sind ausserdem eine wichtige Grundlage für die Arbeiten in zahlreichen Dienststellen der Stadtverwaltung und des Kantons Bern – wie Steuerverwaltung, Schule, Soziale Dienste, Entsorgung, AHV, Grundbuchamt, Strassenverkehrsamt etc. Das Nichteinhalten der korrekten und gesetzlich verankerten Meldepflicht führt in den Verwaltungen zusätzlich zu den entgangenen Steuereinnahmen zu administrativen Leerläufen und unnötigem Zusatzaufwand.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund faktisch unzureichender Datenqualität im Einwohnerregister der Stadt Biel hat der Gemeinderat vor zwei Jahren beschlossen, das Problem mit dem Pilotprojekt «Wohnsitz-Ermittlung» während einer Pilotphase von zwei Jahren anzugehen. Ein städtischer Mitarbeiter hat in dieser Zeit mit systematischer Arbeit «im Feld» und in den Registern Fehler und Ausstände im Bereich der Einwohnerregister identifiziert und der Behebung zugeführt. Die Kosten der Stelle konnten durch die dadurch veranlassten Neuanmeldungen und Steuerpflicht-Begründungen bei weitem gedeckt werden.

Aufgrund der gemachten Erfahrungen hat der Gemeinderat beschlossen, das Projekt unbefristet weiterzuführen und hat dazu eine vom Stadtrat per 1. Januar 2019 definitiv geschaffene 50% Stelle in der Direktion Soziales und Sicherheit in der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste unbefristet besetzt. In einer ersten Phase wurde der Fokus insbesondere auf die Ermittlung von natürlichen Personen gerichtet, welche ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Biel haben, bisher aber nicht entsprechend registriert waren. In einer nächsten Phase soll das Projekt auch auf Selbständigerwerbende und Einzelunternehmen ausgeweitet werden.

Gesetzliche Ausgangslage: Fehlerhafte oder ausbleibende Anmeldung kann teuer werden

Wer die Meldepflicht oder trotz Aufforderung die Auskunfts-, Hinterlegungs- oder Mitwirkungspflicht der Schriftenhinterlage in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist verpasst oder unwahre Angaben macht, kann mit einer Busse von mehreren hundert Franken bestraft werden.

Solche Vergehen stellen in den meisten Fällen ebenfalls eine Verletzung der Verfahrens- bzw. Mitwirkungspflichten gemäss Steuerstrafrecht dar und können – neben der ordentlichen Nachbesteuerung - mit Bussen bis zu CHF 1'000, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu CHF 10'000 geahndet werden (Art. 216 StG, Art. 174 DBG).

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