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Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 08.07.2020 publiziert.

Stadtrat

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates

Sitzung von Mittwoch, 24. Juni 2020, 18.00 Uhr, Kongresshaus Biel, Konzertsaal

Anwesend sind 56 Mitglieder:
Arnold Marc, Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Bigler Jarno, Bohnenblust Peter, Bord Pascal, Briechle Dennis, Brunner Thomas, Cadetg Leonhard, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Epper Bettina, Francescutto Luca, Frank Lena, Gerber Andreas, Gonzalez Vidal Bassi Glenda, Grupp Christoph, Gugger Reto, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Helbling Beatrice, Koller Levin, Külling Urs, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Meuli Selma, Meyer Miro, Molina Franziska, Ogi Pierre, Paronitti Maurice, Pittet Natasha, Rindlisbacher Hugo, Rochat Julien, Roth Myriam, Scherrer Martin, Scheuss Urs, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Strässler Thomas, Strobel Salome, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Torriani Latscha Isabelle, Wächter Olivier, Wendling Cécile, Widmer Patrick, Wiederkehr Martin, Wiher Max, Zimmermann Erwin, Zumstein Joël

Entschuldigt abwesend:
Epper Bettina, Gurtner-Oesch Sandra, Rebetez Maurice, Vlaiculescu-Graf Christiane

Vertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsident Fehr Erich

Gemeinderätinnen/Gemeinderäte:
Feurer Beat, Némitz Cédric, Schwickert Barbara, Steidle Silvia

Vorsitz:
Stadtratspräsident Cadetg Leonhard

Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrates

Sitzung von Donnerstag, 25. Juni 2020, 18.00 Uhr Kongresshaus Biel, Konzertsaal

Anwesend sind 55 Mitglieder:
Arnold Marc, Arnold Niels, Augsburger-Brom Dana, Bigler Jarno, Bohnenblust Peter, Bord Pascal, Briechle Dennis, Brunner Thomas, Cadetg Leonhard, Clauss Susanne, De Maddalena Daniela, Francescutto Luca, Frank Lena, Gerber Andreas, Gonzalez Vidal Bassi Glenda, Grupp Christoph, Gugger Reto, Gurtner-Oesch Sandra, Hamdaoui Mohamed, Heiniger Peter, Helbling Beatrice, Koller Levin, Külling Urs, Leuenberger Bernhard, Loderer Benedikt, Meuli Selma, Meyer Miro, Molina Franziska, Ogi Pierre, Paronitti Maurice, Pittet Natasha, Rindlisbacher Hugo, Rochat Julien Roth Myriam, Scherrer Martin, Scheuss Urs, Schneider Sandra, Schneider Veronika, Schor Alfred, Sprenger Titus, Steinmann Alfred, Stocker Julien, Stolz Joseline, Strässler Thomas, Strobel Salome, Suter Daniel, Sutter Andreas, Tanner Anna, Tennenbaum Ruth, Torriani Latscha Isabelle, Wächter Olivier, Wendling Cécile, Widmer Patrick, Wiher Max, Zumstein Joël

Entschuldigt abwesend:
Epper Bettina, Rebetez Maurice, Vlaiculescu-Graf Christiane, Wiederkehr Martin, Zimmermann Erwin

Vertretung des Gemeinderates:
Stadtpräsident Fehr Erich

Gemeinderätinnen/Gemeinderäte:
Feurer Beat, Némitz Cédric, Schwickert Barbara,  Steidle Silvia

Vorsitz:
Stadtratspräsident Cadetg Leonhard

1.         Bauliche energetische Optimierungen bei Gebäuden im Verwaltungsvermögen / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 19. Februar 2020, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 lit. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1):

1.         Das Projekt Energetische Optimierungen bei Gebäuden im Verwaltungsvermögen, Verpflichtungskredit, wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit von total CHF 1'400'000.00 unter der Nr. 54000.0447 bewilligt.

2.         Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.

3.         Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.

2.         Kongresshaus-Hochhaus / Ersatz Klimakonvektoren zur Weiterführung des Betriebs bis zur Sanierung / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 18. März 2020, gestützt auf Art. 39, Abs. 1 lit. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1):

1.         Das Projekt Kongresshaus-Hochhaus / Ersatz Klimakonvektoren zur Weiterführung des Betriebs bis zur Sanierung wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit von total CHF 550'000.00 unter der Nr. 54000.0542 bewilligt.

2.         Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.

3.         Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.

3.         Ersatzanschaffung von fünf Elektrokehrichtfahrzeugen / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom

11. März 2020, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 14 der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1), beschliesst:

1.         Für die Ersatzanschaffung von fünf Elektrokehrichtfahrzeuge wird ein Verpflichtungskredit von CHF 4’000’000 bewilligt.

2.         Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.

3.         Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

4.         Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 8. April 2020, gestützt auf Art. 40 Abs. 1 Ziffer 4 lit. h der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst, das Reglement mit folgenden Auflagen zurückzuweisen:

1.         Der Gemeinderat erstattet dem Stadtrat Bericht, wie er die freigewordenen Mittel aus der Auflösung der Neubewertungsreserve einsetzen will. Er tut dies mit besonderem Fokus auf neue Investitionen.

2.         Zur Umsetzung der entsprechenden Massnahmen legt der Gemeinderat dem Stadtrat bis im Oktober ein angepasstes Reglement vor.

5.         Teilrevision und spätere Ausserkraftsetzung des Reglements über die Spezialfinanzierung Nachhaltige Haushaltssanierung (NHS 2016+) Realisierungs- und Umstrukturierungskosten Contrat social (Reglement Contrat social; RCS; SGR 153.50) / Verteilung der Mittel aus der Spezialfinanzierung zu Gunsten der Pensionskasse / Genehmigung der Anschlussvereinbarung Einwohnergemeinde Biel – PK Biel per 1.1.2020

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 26.02.2020, beschliesst:

1.         Das Reglement vom 14. Oktober 2015 über die Spezialfinanzierung Nachhaltige Haushaltssanierung (NHS 2016+) Realisierungs- und Umstrukturierungskosten Contrat social (Reglement Contrat social; RCS; SGR 153.50) wird wie folgt geändert:

Art. 3 - Zweck bst. c (neu):

dem vollständigen oder teilweisen Ausgleich von Rentenkürzungen für Angestellte aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes durch die Pensionskasse der Stadt Biel.

2.         Die Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

3.         Das Reglement über die Spezialfinanzierung Nachhaltige Haushaltssanierung vom 14. Oktober 2015 (SGR 153.50) wird nach deren vollständiger Ausschöpfung aufgehoben.

4.         Der Stadtrat genehmigt für die Ausfinanzierung der Mehrkosten infolge Senkung des Koordinationsabzuges auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau (BVG) den Verpflichtungskredit Nr. 3052.00100.16000 in der Höhe von CHF 2'925'753.10 zu Lasten der SF Nachhaltige Haushaltssanierung (Nr. 29300.1200) für die Jahre 2021-29 und gibt diesen sofort frei.

5.         Er genehmigt die Anschlussvereinbarung mit der Pensionskasse Biel rückwirkend per 1. Januar 2020.

6.         Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse beauftragt.

6.         Bewilligung von Nachkrediten zulasten des Jahresrechnung 2019

Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 18. März 2020, gestützt auf Art. 39, Abs. 2 Bst. b der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1):

Die Nachkredite von insgesamt CHF 2'584'020.00 werden bewilligt.

7.         Jahresrechnung 2019

Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme des Berichts des Gemeinderates vom 18. März 2020, gestützt auf Art. 40, Abs. 1, Ziffer 4, Bst. b der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1):

1.         Er genehmigt die Jahresrechnung 2019.

2.         Der Gemeinderat wird mit der Ausführung des Beschlusses beauftragt.

8.         Liegenschaft General-Dufour-Strasse 26 / Erwerb der Stockwerkeinheit Biel-Grundbuchblatt Nr. 1693-2 von der Post Immobilien AG / Projektierung Gebäudesanierung einschliesslich Sofortmassnahmen / Verpflichtungskredite

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme des Berichts des Gemeinderates vom

6. Mai 2020, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 lit. a und c der Stadtordnung, beschliesst:

1.         Für den Kauf der Stockwerkeinheit Biel-Grundbuchblatt Nr. 1693-2 an der General Dufourstrasse 26 durch die Einwohnergemeinde Biel gemäss Kaufvertrag Urschrift

Nr. 11’411 vom 5.12.2019 in das Verwaltungsvermögen einschliesslich die Notar- und Grundbuchkosten wird ein Verpflichtungskredit Nr. 54000.0559 in der Höhe von CHF 1'560'000.00 genehmigt.

2.         Für die Projektierung der Gesamtsanierung des Gebäudes einschliesslich Sofortmassnahmen an der General Dufourstrasse 26 wird ein Verpflichtungskredit Nr. 54000.0538 in der Höhe von CHF 350'000.-- genehmigt. Der Gemeinderat wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen, welche den Gesamtcharakter des Projekts nicht verändern, vorzunehmen.

3.         Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständigen Direktionen zu delegieren

9.         Blumenrain 6 / Einbau eines Kindergartens mit zwei Klassen / Überführung der Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 6. Mai 2020, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 lit. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1):

1.         Für das Projekt Blumenrain 6 / Einbau eines Kindergartens mit zwei Klassen wird

a)         die Liegenschaft Blumenrain 6 zu einem Verkehrswert von CHF 760'000.00 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen überführt und

b)         für die Umbauarbeiten und die provisorische Unterbringung der Kindergartenklassen bis zur Bezugsbereitschaft ein Verpflichtungskredit von total CHF 1’540'000.00 unter der Nr. 54000.0556 bewilligt.

2.         Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.

3.         Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenzen an die zuständige Direktion zu delegieren.

10.       Neugestaltung Strassenraum mit Busspur in der Georg-Friedrich-Heilmann-Strasse / Verpflichtungskredit

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom

6. Mai 2020, gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1), beschliesst:

1.         Für die Neugestaltung Strassenraum mit Busspur in der Georg-Friedrich-Heilmann-Strasse / Verpflichtungskredit wird ein Verpflichtungskredit von

CHF 1'300'000.00 bewilligt

2.         Teuerungsbedingte Mehraufwendungen sowie Mehrkosten in Folge der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes gelten als genehmigt.

3.         Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.

11.       Reglement über die Kinderbetreuung

Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 13. Mai 2020, gestützt auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 1 und in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe e der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

I.          Das Reglement über die Kinderbetreuung wird mit Änderungen genehmigt

II.         Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

III.        Der Gemeinderat erstattet in drei Jahren Bericht über die Auswirkungen der Umsetzung des Reglements.

Gemeindereferendum

Die unter den Punkten 3 und 11 stehenden Beschlüsse sind der Volksabstimmung zu unterbreiten, sofern es mindestens 5% der in Gemeindesachen Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit der Publikation verlangen. Das Referendum ist bei der Stadtkanzlei Biel, Mühlebrücke 5, einzureichen.

Baupublikationen

Baugesuch Nr. 24’607
Gesuchsteller: Herr Mikail Isildak, Büttenbergstrasse 15, 2504 Bienne
Projektverfasser: Tetra Immo AG, Hauptbahnhofstrasse 12, 4500 Solothurn
Standort: Biel, Ohmweg 10, Parzelle Nr. 9003 (BR 8990)
Bauvorhaben: Aqua Lounge: Einrichtung einer Aussenterrasse (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank), Verlegung eines Holzbodens, Montage einer Store mit Metallkonstruktion an der Nordseite des Gebäudes.
Zonenplan: Bauzone 5, Mischzone B.
Gewässerschutz: Zone B. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Auflage- und Einsprachefrist: 7. August 2020
Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00– 16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

Baugesuch Nr. 24’634
Gesuchsteller: Heinz Blum, Amietstrasse 23, 3006 Bern
Projektverfasser: Myriam Bernauer, Spalenvorstadt 7, 4051 Basel
Standort: Albrecht-Haller-Strasse 8, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2357
Bauvorhaben: Sanierung, Umbau 5-ZimmerWohnung in 3- und 2- Zimmer-Wohnung und Balkonanbau Mehrfamilienhaus
Zonenplan: Bauzone 4 innerhalb der Baulinien
Bauzone K (Kleinbauten) im Hof
Geschlossene Bauweise
Hofbauweise
Mischzone B
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 40% Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Befreiung von Art. 22, Abs. 1 BauG ()
Gewässerschutz: GWS-Zone. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 7. August 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00– 11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr.  246'86
Gesuchsteller: Gammed AG, Avenue des Mousquines 4, 1005 Lausanne
Projektverfasser: Maître Carré Sàrl, Avenue des Alpes 43, 1820 Montreux
Standort: General-Dufour-Strasse 17, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1397
Bauvorhaben: Nutzungsänderung: Einrichtung von Räumlichkeiten für psychiatrische Versorgung tagsüber
Zonenplan: Bauzone 5
Geschlossene Bauweise
Mischzone B
Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme: Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone B
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 07.08.2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock.
Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’691
Gesuchsteller: Advokaturbüro, Heinz Freivogel, Rechtsanwalt, Bahnhofstrasse 15, Postfach 461, 2501 Biel
Projektverfasser: Advokaturbüro, Heinz Freivogel, Rechtsanwalt, Bahnhofstrasse 15, Postfach 461, 2501 Biel
Standort: Bahnhofstrasse 39, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2422
Bauvorhaben: Umnutzung und Umbau einer
Arztpraxis in zwei Wohnungen im 1. Obergeschoss
Zonenplan: Bauzone 5
Mischzone B
Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone B. Massnahmen
gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 7. August 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00– 11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’702
Gesuchsteller: Stefanie Inniger, Elfenaustrasse 3, 2502 Biel
Projektverfasser: Stefanie Inniger, Elfenaustrasse 3, 2502 Biel
Standort: Biel, Elfenaustrasse 3, Parzellen Nrn. 3080 und 3088.01
Bauvorhaben: Teil-Umnutzung bestehendes Kochstudio zu einem Café/Tearoom mit Terrasse (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)
Zonenplan: Bauzone 3 entlang der Elfenaustrasse, Bauzone K, geschlossene Bauweise I mit
Hofbauweise, Mischzone B, Grünzone, Gebiet mit Grünflächenziffer min. 30%, Öffentlicher
Verkehrsraum Ausnahmen:
– Verzicht auf eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage im Ausschankraum nach Art. 64 Abs. 4 BauV
– Nichteinhalten der Vorschriften für hindernisfreies Bauen nach Art. 22 BauG
Gewässerschutz: Zone B. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.
Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2020
Auflageort: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock.
Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00– 16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’704
Gesuchsteller: ASSETIMMO Immobilien-Anlagestiftung, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich
Projektverfasser: Burckhardt Immobilien AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel
Standort: Florastrasse 16,18, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1744
Bauvorhaben: Sanierung Wohn- und Geschäftsliegenschaft
Zonenplan: Bauzone 5
Bauzone 2 im Hof
Geschlossene Bauweise I
Hofbauweise
Mischzone B
Gebiet mit Erdgeschossbestimmungen
Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 30%
Schutzobjekt: Nein
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock.
Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00–11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr. 24’725
Gesuchsteller: Hans-Peter und Brigitte Jordi, Alpenstrasse 18, 2502 Biel
Projektverfasser: B. Müller’s Architekten AG, Kleinfeldstrasse 6, 2563 Ipsach
Standort: Alpenstrasse 18, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3184
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Garage
und Terrasse; Neubau einer offenen Einstellhalle und Erweiterung des Kellers mit Terrasse im Erdgeschoss
Zonenplan: Bauzone 2
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/-
Mischzone A
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 31. Juli 2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock.
Akteneinsicht: Mo–Fr: 08:00– 11:45 und 14:00–16:30 Uhr.
Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung

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