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Der Gemeinderat von Biel, der Gemeinderat von Leubringen und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) stehen hinter den meisten Anträgen der Vorlage zur Änderung des Sonderstatutsgesetzes (SStG). Dies geht aus ihrer Stellungnahme hervor, die sie dem Kanton haben zukommen lassen. Die drei Partner der Bieler Juradelegation erachten es als wesentlich, dass die Förderung und der Schutz der französischsprachigen Bevölkerung gestärkt werden, und begrüssen insbesondere, dass die Erweiterung des Wirkungskreises des RFB im Gesetz verankert wird.

Das 2016 vom Regierungsrat verabschiedete Vorhaben zur Erweiterung des RFB-Wirkungskreises wurde mit der Unterstützung der Staatskanzlei des Kantons Bern, des Regierungsstatthalteramts Biel und des Bernjurassischen Rats (BJR) im Rahmen des Statuts-quo-plus-Projekts lanciert. Dank dieser Erweiterung, die seit dem 1. Juni 2018 gilt, können die Französischsprachigen aus den 17 deutschsprachigen Gemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne im RFB vertreten sein. Der RFB, dessen Wirkungskreis sich ursprünglich auf den ehemaligen zweisprachigen Amtsbezirk Biel beschränkte, ist seit 2018 nun in diesem neuen Perimeter tätig und kann so bei der Behandlung der Dossiers und Geschäfte nun auch die über 30 000 Französischsprachigen der Region berücksichtigen. Die Verankerung dieser Erweiterung des RFB-Wirkungskreises im Sonderstatutsgesetz entspricht ausserdem den kantonalen Reformen von 2006 und 2010, in deren Zuge die Amtsbezirke durch die grösseren Verwaltungskreise abgelöst wurden.

Stärkere Unterstützung der Französischsprachigen unter Wahrung der Gemeindeautonomie

Die Erweiterung des RFB-Wirkungskreises hat keine Auswirkungen auf die Amtssprache und die Autonomie der Gemeinden. Die 17 betroffenen Gemeinden bleiben deutschsprachig. Die Erweiterung, die während der Legislatur 2018-2022 einer Evaluation unterzogen wird, ermöglicht eine bessere Berücksichtigung der Zweisprachigkeit in der Region und im Kanton, da sich die Unterstützung des RFB nicht mehr allein auf die beiden zweisprachigen Gemeinden Biel und Leubringen, sondern auf regionaler und kantonaler Ebene auch auf die 17 deutschsprachigen Gemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne bezieht.
Dank dieser Erweiterung können innerhalb des Verwaltungskreises gewisse Ungleichbehandlungen, wie zum Beispiel im Bereich der Kulturbeiträge, reduziert werden. Somit können nicht nur französischsprachige Kulturschaffende aus Biel, sondern beispielsweise auch solche aus Nidau in den Genuss der Unterstützungskriterien für den zweisprachigen Raum kommen. Diese wurden in Absprache mit dem Amt für Kultur des Kantons Bern definiert, um die französischsprachige Kultur zu fördern und weiterzuentwickeln.

19 Gemeinden und 18 Mitglieder

Seit den Wahlen vom Frühling 2018 setzt sich der RFB aus 13 Mitgliedern der zweisprachigen Gemeinden Biel und Leubringen sowie aus fünf Mitgliedern aus den übrigen 17 deutschsprachigen Gemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne zusammen. Die Mitgliederzahl des RFB wurde von 15 auf 18 erhöht, wobei sich Biel damit einverstanden erklärt hat, dass ihre eigene Vertretung leicht reduziert wird. Die Wahl der fünf Vertreterinnen und Vertreter der 17 deutschsprachigen
Gemeinden wird durch den Verein seeland.biel/bienne organisiert.

Eidgenössisches Sprachengesetz

Die Vorlage zur Änderung des Sonderstatutsgesetzes sieht ausserdem vor, dass die seit Jahren bestehende Praxis, wonach der RFB am Verfahren zur Zuteilung von Beiträgen nach eidgenössischem Sprachengesetz mitwirkt, im Gesetz verankert wird. Die vom Bundesamt für Kultur (BAK) gewährten Beiträge werden im Kanton verteilt, um in verschiedenen Bereichen zur Lebendigkeit der kantonalen Zweisprachigkeit beizutragen. Die Gemeinderäte von Biel und Leubringen und
der RFB begrüssen es, dass auch diese Aufgabe im Sonderstatutsgesetz verankert werden soll.

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