Navigieren in Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 22.04.2020 publiziert.

Publikationen der städtischen Direktionen:

Stadtkanzlei:

Aufgrund der Coronavirus-Epidemie und der Einstufung der Situation als ausserordentliche Lage durch den Bundesrat wurden die Dienstleistungen der Bieler Stadtverwaltung reduziert. Die Bevölkerung wird gebeten, die städtischen Stellen telefonisch, per Post oder E-Mail zu kontaktieren. Einige Schalter stehen der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung, andere nur noch beschränkt. Die Zeiten sind auf der Website der Stadt Biel ersichtlich, www.biel-bienne.ch (auf den jeweiligen Seiten der Dienste), auch die Hauptnummer der Stadtverwaltung (032 326 11 11) erteilt diesbezüglich Auskunft.

 

Für Personen über 65 Jahren sowie Personen mit erhöhtem Risiko oder einer geschwächten Gesundheit ist das Coronavirus besonders gefährlich. Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer: Bleiben Sie zu Hause ! Verschiedene Institutionen und Organisationen haben Dienstleistungen geschaffen, um Ihnen zu helfen (zum Beispiel Lieferdienste für Ihre Einkäufe). Die Hotline der Stadt Biel gibt darüber Auskunft, beantwortet Ihre Fragen oder unterstützt Sie mit den passenden Hilfsangeboten zu Ihren Bedürfnissen. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, unter der Nummer 032 326 11 17 (deutsch) oder 032 326 11 16 (français). Für alle anderen Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus rufen Sie bitte die Hotline des Kantons Bern an: 0800 634 634 (täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr).

Öffentliche Sicherheit - Einwohner- und Spezialdienste:

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf Artikel 83 und Artikel 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam:

Artikel 83 SG   /   Lichtraumprofil

1  Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei zu halten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5.50 Metern vorschreiben.

2  Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten.

3  Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten.

Artikel 84 SG

2  Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 SG verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Art. 56 SV   /   Strassenabstände (Einfriedungen, Zäune)

1  Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand.

2  Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

3  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

4  Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Baugesuche:

Baugesuch Nr: BG24653

Gesuchsteller: Pensions- und Sparkasse der Securitas Gruppe, Alpenstrasse 20, 3052 Zollikofen

Projektverfasser: ANS Architekten und Planer SIA AG, Hauptstrasse 14, Postfach 672, 3076 Worb

Standort: Museumstrasse 1, 2502 Biel, Parzelle Nr. 9708

Bauvorhaben: Sanierung des Daches und der Fassaden

Zonenplan: Bauzone 3
Annähernd geschlossene Bauweise
Mischzone A
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Ojekt

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone B

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 22.05.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24631

Gesuchsteller: Montres Cimier SA, Solothurnstrasse 136, 2504 Biel

Projektverfasser: Pierre Liechti Architectes SA, Solothurnstrasse 1a, Postfach 6084, 2500 Biel 6

Standort: Längfeldweg 116, 2502 Biel, Parzelle Nr. 10155

Bauvorhaben: Erstellen der Inneneinrichtung für die Firma Montres Cimier SA im bestehenden Gebäude, Würfel 116. Montage von Leuchtreklame auf Dach.

Zonenplan: Bauzone 5
Arbeitszone

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone B

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 22.05.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24610

Gesuchsteller: Palme Residenz Immobilien AG, Samstagernstrasse 57, 8832 Wollerau

Projektverfasser: Sollberger Bögli Architekten AG, Mattenstrasse 108, 2503 Biel

Standort: Seevorstadt 31, 31a, 2502 Biel, Parzelle Nr. 6148

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Gebäude. Neubau eines autofreien Wohngebäudes mit 44 Studios und 5 Autoabstellplätzen für Besucher, Invaliden, Notfalldienste und Carsharing

Zonenplan: Bauzone 2 innerhalb der Baulinien
Bauzone 0 ausserhalb der Baulinien
Grünzone entlang der Seevorstadt
Mischzone B
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%

Schutzobjekt: Schützenswerte K-Objekte innerhalb der Baugruppe C "Seevorstadt"

Erforderliche Ausnahme(n): Keine  ()

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 22.05.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Unsere Umwelt-Tipps

Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers

Aufrufe total: 134, Letzter Aufruf: 08.03.2024 06:53.