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Nachwuchsförderung

Durch zielgerichtete Nachwuchsförderung soll die Professionalisierung von Künstlerinnen und Künstlern erleichtert werden, die in Biel wohnen oder arbeiten.

Die Unterstützung erfolgt durch die Übernahme folgender für die Entwicklung einer professionellen künstlerischen Tätigkeit erforderlichen Kosten durch die Stadt Biel:

  • Mieten für Ateliers und Übungsräume,
  • Anschaffung von technischem Material,
  • Weiterbildungen und Kurse zur Vertiefung fachlicher Kenntnisse,
  • Teilnahme an Residenz- und Austauschprogrammen für Künstlerinnen und Künstler.
  • Weitere Kosten können übernommen werden, sofern die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die potentiellen Auswirkungen auf die Entwicklung ihrer professionellen Tätigkeiten nachweisen.

Der übernommene Maximalbetrag beträgt CHF 3000.– pro Projekt und pro Jahr.

Nicht übernommen werden die Kosten für die Erstellung und die Verbreitung von künstlerischen Projekten, für die besondere Unterstützungsbeiträge gelten. Die Unterstützung des Nachwuchses kann mit einem Werkbeitrag und der Unterstützung bei der Verbreitung kombiniert werden.

Bedingungen

Die Vergabe der Unterstützung steht allen Kunstschaffenden offen. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Die Hauptverantwortlichen für das Projekt haben ihren Wohnsitz oder arbeiten in Biel.
  • Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben eine Kunsthochschule absolviert und verfügen über ein entsprechendes Diplom oder können den Nachweis gleichwertiger Kenntnisse und Fähigkeiten erbringen.
  • Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sind jünger als 35 Jahre und haben zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ihre Berufsausbildung seit höchstens 7 Jahren abgeschlossen. 
  • Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können nur einmal pro Jahr einen Unterstützungsbeitrag erhalten (Maximalbetrag CHF 3000.–). Die Unterstützung kann bis zum Ablauf der Zulassungsbestimmungen jährlich verlängert werden, indem ein Dossier eingereicht wird.

Gesuchseinreichung

Um ihr Dossier einzureichen, müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller das Online-Formular nutzen.

1.    Zusammensetzung des Dossiers

Das Dossier enthält Basisinformationen sowie beigefügte Dokumente.

Folgende Basisinformationen muss das Gesuchsdossier unbedingt enthalten:

  • Kontaktdaten der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Bankverbindung
  • Allgemeine Projektinformationen: Titel, Datumsangaben, Name der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer, Beschreibung (maximal 1000 Anschläge)

Folgende Dokumente müssen unbedingt dem Gesuchsdossier beigefügt werden:

  • Ein Dokument zur Darstellung des Projekts (eine einzige PDF-Datei mit max. 15 A4-Seiten). Dieses Dokument muss mindestens eine Darstellung des künstlerischen Projekts, eine Aufstellung der zu übernehmenden Kosten sowie eine Kopie der Kostenvoranschläge enthalten.
  • Lebensläufe der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer (ein einziges Dokument als PDF).
  • Repräsentative Auszüge, z.B.: Visualisierung, Plan, Partitur, Probe, Textauszüge, Synopsis, Prototyp…
  • Ein Budget und ein detaillierter Finanzierungsplan (für die Erstellung und Verbreitung des Projekts).
  • Der letzte Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung, gilt nur für juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften).
  • Dem Gesuchsdossier können bei Bedarf auch noch weitere Dokumente beigefügt werden.

2.    Fristen für die Einreichung des Gesuchsdossiers

Gesuche können jederzeit eingereicht werden. 

3.    Bearbeitung der Gesuche

Vollständige Dossiers, welche die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden von der Dienststelle für Kultur evaluiert. Allfällige Unterstützungszahlungen werden auf ihre Empfehlung hin gewährt.

Dossiers, die unvollständig sind oder nicht die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden für die Ausrichtung einer Unterstützung nicht berücksichtigt.

Gestützt auf die Empfehlungen der Dienststelle für Kultur vergibt die Direktion Bildung, Kultur und Sport im Rahmen der verfügbaren Mittel die Unterstützungsbeiträge für ausgewählte Projekte.

4.    Mitteilung der Entscheide

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden von der Dienststelle für Kultur schriftlich benachrichtigt.

Die Entscheide werden ohne genaue Angabe der Gründe mitgeteilt. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können eine schriftliche Begründung des Entscheids verlangen.

5.    Pflichten der Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger

Die Ausrichtung einer Unterstützung ist mit folgenden Pflichten verbunden:

  • Die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger müssen das Projekt genau so realisieren, wie es im Gesuchsdossier dargestellt wird.
  • Falls am Projekt wesentliche Änderungen vorgenommen werden, müssen die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger die Dienststelle für Kultur informieren.

Falls die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger ihren Pflichten ohne entschuldbaren Grund nicht nachkommen, kann die Stadt Biel ihre Unterstützungsbeiträge anteilsmässig kürzen oder bereits bezahlte Beträge zurückverlangen.

6.    Unterstützungszahlungen

Nach Bestätigung des Entscheids durch die Direktion Bildung, Kultur und Sport wird der Gesamtbetrag der Unterstützung ausbezahlt.

7.    Anmerkung zum Professionalitätsbegriff

Als «professionell» wird jede Person angesehen, die je nach künstlerischer Sparte mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Ausbildung: Sie verfügt über einen anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss in ihrer Sparte.
  • Erfahrung: Sie verfügt in ihrer Sparte über eine langjährige Berufserfahrung. Sie übt also eine regelmässige Erwerbstätigkeit bei professionellen Kulturinstitutionen und in anerkannten Netzwerken aus.
  • Berufsfeld: Ihre Professionalität wird durch qualifizierte Personen oder Institutionen ihrer Sparte bestätigt.

Im Übrigen kann die Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auch anhand der Qualität der verschiedenen Elemente des eingereichten Dossiers beurteilt werden.

8.    Anmerkung zur finanziellen Beteiligung Dritter

Mit der von der Stadt Biel gewährten Unterstützung wird nur ein Teil der Projektfinanzierung übernommen.

Die beim Kanton Bern, bei anderen Organisationen des öffentlichen Rechts oder Dritten unternommenen Schritte, zusätzliche finanzielle Mittel zu erlangen sowie die Fähigkeit, Eigenkapital zu generieren, bilden Teil der Beurteilung der Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller.

Siehe Informationen zu den Unterstützungsbeiträgen des Amtes für Kultur des Kantons Bern.

9.    Weitere von der Stadt Biel gewährte Unterstützungsbeiträge

Die Stadt Biel unterstützt auch folgende kulturelle Aktivitäten: