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Massnahmen der Stadt

Die Stadt Biel setzt vielfältige Massnahmen um, um die Luftreinhaltung garantieren zu können. Diese Massnahmen beinhalten verwaltungsinterne Massnahmen wie zum Beispiel die Einhaltung der Umweltschutzrichtlinien in Baubewilligungsverfahren und Massnahmen, die sich an die Bevölkerung richten wie zum Beispiel Tempo 30 in etwa zwei Drittel des Siedlungsgebietes.

Die folgenden Massnahmen sind von der Stadt Biel bereits umgesetzt oder befinden sich noch in Umsetzung. Sie richten sich intern an die Stadtverwaltung oder an die ganze Bevölkerung.

Verwaltungsinterne Massnahmen:

  • Vollzug der Luftreinhalteverordnung des Bundes (Feuerungskontrollen, Baustellen);
  • Einhaltung der Umweltschutzrichtlinien in Baubewilligungsverfahren;
  • Umsetzung des Massnahmenplanes 2012-2020 der Energiestadt Biel (ein effizienterer Einsatz von Energie sowie die Förderung von erneuerbaren Energien reduzieren den Verbrauch von fossiler Energie und somit die Luftschadstoffemissionen. Bis 2025 soll zum Beispiel der Anteil erneuerbarer Energien für die Beheizung von Verwaltungsgebäuden 35% erreichen).
  • Reduktion der Luftschadstoffemissionen von Maschinen mit Zweitaktmotoren durch den Einsatz von Gerätebenzin;
  • Umweltorientierte Beschaffung (lösungsmittelarme Produkte, schadstoffarme Fahrzeuge);
  • Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung (Dienstfahrzeugpooling, Dienstvelos und Mehrfahrtenkarten, öffentlicher Verkehrs-Bonus, Veloparkplätze, Aktion «bike-to-work»);
  • Velokurierdienst;
  • Reduktion des Verkehrs von Motorrädern und Scootern, die mit Zweitaktmotoren betrieben werden (Erneuerung des Fahrzeugparks).

Massnahmen, die sich an die Bevölkerung richten:

  • Tempo 30 in etwa zwei Drittel des Siedlungsgebietes (langsamer fahren reduziert die Luftschadstoffemissionen);
  • Parkraumbewirtschaftung (Parkgebühren, Reduktion des Parksuchverkehrs mittels eines «Parkplatzrichtplanes» mit Parkleitsystem, blauen Zonen in den Wohnquartieren zur Bevorzugung von Anwohnenden);
  • Mobilitätsmanagement der Agglomeration («mobiclick», «mobiclean», «mobischool», Sensibilisierungsaktionen, Kurse für Junioren und Senioren, Mobilitätsmanagement der Unternehmen, regionale Verkehrskonferenz Biel-Seeland–Berner Jura);
  • Verkehrslenkungsmassnahmen (Richtplan verkehrlich flankierende Massnahmen A5-Autobahnumfahrung, Richtplan Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte);
    Förderung des öffentlichen Verkehrs (Priorität, Erweiterung des Angebots, Einrichten von Park-and-Ride-Parkplätzen);
  • Förderung des Langsamverkehrs (Einrichten von weiteren Fuss- und Wanderwegen, Velorouten, Bike-and-Ride-Velostationen, Veloabstellplätzen);
  • Umsetzung des Fahrtenmodells für verkehrsintensive Anlagen. Damit wird die Anzahl Fahrten eingeschränkt und kontrolliert;
  • Veloverleihsystem der Stadt Biel «velospot» 1
  • Verleih elektrischer Cargo-Bikes eCargo 2.

Messresultate belegen, dass die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen auf Bundes- und Kantonsebene sowie bisherige Anstrengungen der Gemeinden in den vergangenen Jahren eine Verbesserung der Bieler Luftqualität bewirkt haben. Dennoch entspricht die Luftqualität noch nicht den gesetzlichen Anforderungen: Die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung werden für Ozon (O3) im Sommer sowie für Feinstaub (PM10) im Winter regelmässig überschritten. Auch die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) werden in einigen Gebieten der Stadt häufig nicht eingehalten.

  1. «velospot» – https://www.biel-bienne.ch/de/velo.html/668#velospot
  2. eCargo – https://www.biel-bienne.ch/de/velo.html/668#cargo
  3. Luftreinhaltung: Die Dienststelle Umwelt gibt Auskunft – https://www.biel-bienne.ch/de/dienststelle-umwelt.html/1196
  4. 032 326 16 11 – tel:+41323261611
  5. E-Mail – mailto:umwelt@biel-bienne.ch
  6. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+49,+2501+Biel,+Switzerland