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Luft

Lufthygiene ist angesichts der damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen ein Aspekt des Umweltschutzes von zentraler Bedeutung. Sie erfordert die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Auf kantonaler Ebene ist die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in Sachen Luftverschmutzung und Umsetzung des «Massnahmenplans 2015/2030» zuständig, insbesondere in den Bereichen Strassenverkehr, Wohnen und Landwirtschaft. 

Auf Bundesebene gibt es Vorschriften zum Schadstoffausstoss von Heizungen, Industrieanlagen, von Motorfahrzeugen und Baumaschinen sowie zur Qualität von Brenn- und Treibstoffen. Damit sollen Mensch und Tier, Pflanzen und Boden vor schädlicher oder störender Luftverschmutzung geschützt werden.

Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Bereich Luftreinhaltung sind auf Bundesebene das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die Luftreinhalteverordnung (LRV) und auf kantonaler Ebene das kantonale Gesetz zur Reinhaltung der Luft (LHG) sowie die entsprechende Verordnung (Lufthygieneverordnung, LHV). Darin werden Immissionsgrenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden sollen. Zudem werden die Zuständigkeiten für Massnahmen im Bereich Lufthygiene bestimmt.

Allgemeine Informationen

Der Schadstoffausstoss einer bestimmten Quelle wird als «Emission» bezeichnet. Mischen sich die Schadstoffe mit der Luft, können sie mit verschiedenen Substanzen reagieren und sich zu neuen schädlichen Stoffen verändern. Diese werden als Immissionen bezeichnet und können weit entfernt vom ursprünglichen Entstehungsort auftreten.

Die Luftschadstoffkonzentrationen werden fortlaufend an bestimmten Stellen gemessen und im allgemeinen in μg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) angegeben. Die Luftbelastung mit Schadstoffen wird anhand von Immissionsgrenzwerten bewertet, die in der Luftreinhalteverordnung (LRV) festgelegt sind.

Die Überschreitungen dieser Immissionsgrenzwerte hängen stark von den meteorologischen Verhältnissen zum jeweiligen Zeitpunkt (Temperatur, Niederschlag, Anzahl Sonnenstunden, Inversionsschichten) und von der Messstelle ab. Die mit dem technischen Fortschritt bei der Fahrzeugentwicklung erzielten Erfolge werden zum Teil durch die Verkehrszunahme wieder aufgehoben.

Im Kanton Bern wie in der ganzen Schweiz gehören Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) sowie Feinstaub (PM10) zu den wichtigsten Luftschadstoffen; sie entstehen im Strassenverkehr, in der Industrie und im Wohnbereich. Die Immissionsgrenzwerte dieser Schadstoffe werden genau überwacht.