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Kollegialprinzip

Das Kollegialprinzip gilt auf allen drei föderalistischen Ebenen als unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren der Regierungstätigkeit im helvetischen Konkordanzsystem.

Es soll die Einbindung aller politischen Kräfte in die Entscheidfindung auf Exekutivebene und damit eine möglichst hohe Wert- und Interessensberücksichtigung gewährleisten. Dies gilt unbestritten seit jeher auch für die Bieler Exekutive. Um ein missverständnisfreies, gemeinsames Regierungsverständnis zu festigen, hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Zusammenspiel im Kollegialsystem befasst und die Regeln neu verankert: