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Kontaktstellen für IV-Renten und Zusatzleistungen

Diese Stellen helfen bei Abklärungen für den Bezug von Invalidenrenten und weitere Unterstützungen für Hilfsmittel im Falle einer Behinderung.

Invalidenrenten

Um von der Invalidenversicherung (IV) Leistungen zu erhalten, müssen die Versicherten ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden.

Für im Kanton Bern niedergelassene Personen ist die Anmeldung an folgende Adresse zu senden:

IV-Stelle Bern

IV-Stelle Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern

T 058 219 71 11
F 058 219 72 72
info@ivbe.ch

IV-Stelle des Kantons Bern

Hilflosenentschädigungen der IV

Versicherte, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Essen, Toilette usw. dauernd auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind, haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Bedingung: sie müssen ihren Wohnort und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und mindestens seit einem Jahr ununterbrochen in leichtem, mittlerem oder schwerem Grade hilflos sein.

Die Anmeldung hat bei jener Kasse zu erfolgen, welche die Invalidenrente auszahlt.

Hilfsmittel für Invalidenrentnerinnen und Invalidenrentner

Analog der Hilfsmittel für Altersrentnerinnen und Altersrentner übernimmt die Invalidenversicherung weitere Hilfsmittel.

Der Anspruch auf Hilfsmittel der IV muss bei der Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle angemeldet werden, welche die IV-Rente ausbezahlt.

Weitere Informationen über die Leistungen der IV, die Taggelder, die Hilfsmittel, die Motorfahrzeuge, die Hörgeräte, die Hilflosenentschädigung  oder die beruflichen Eingliederungsmassnahmen entnehmen Sie bitte der Merkblätterübersicht der Informationsstelle AHV/IV: