Navigieren in Biel

Fragen und Antworten zur Hundetaxe

Sie sind Hundebesitzerin oder Hundebesitzer? Hier erfahren Sie alles über die Anmeldung und die obligatorische Hundetaxe.

Hundehaltende sind verpflichtet ihren Hund bei der Stadt Biel anzumelden. Die Hundetaxe für das laufende Jahr ist jeweils im August fällig. Alle registrierten Hundehaltenden erhalten dazu eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugestellt.

Wie bezahlen Sie Ihre Hundetaxe?

Ihr Hund ist bereits bei der Stadt Biel angemeldet.

Wenn Ihr Hund ordnungsgemäss bei der Stadt Biel registriert ist, erhalten Sie von uns jährlich eine Rechnung mit Einzahlungsschein.

Sie besitzen neu einen Hund und haben ihn bei der Stadt Biel noch nicht angemeldet.

Alle Hunde, die per Stichtag 1. August älter als 6 Monate sind, müssen angemeldet werden. Dazu benötigen Sie zwingend die Mikrochip-Nummer ihres Hundes.

Sie sind neu mit Ihrem Hund in die Stadt Biel gezogen.

Alle Hunde, die per Stichtag 1. August älter als 6 Monate sind, müssen angemeldet werden. Dazu benötigen Sie zwingend die Mikrochip-Nummer ihres Hundes.

So melden Sie Ihren Hund bei der Stadt Biel an:

Sie können Ihren Hund online anmelden oder am Schalter der Einwohner- und Spezialdienste, Neuengasse 28, 2502 Biel.

Zur Anmeldung eines Hundes benötigen Sie die Mikrochip-Nummer des Hundes. Den Mikrochip mit Nummer erhalten Sie beim Tierarzt.

Was kostet die Hundetaxe?

Die jährliche Hundetaxe beträgt CHF 150.00

Wer hat Anspruch auf eine reduzierte Hundetaxe?

  • AHV- und IV-Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen, bezahlen gegen Vorweisung einer entsprechenden Bescheinigung der AHV-Zweigstelle des Amtsbezirks Biel die Hälfte der ordentlichen Hundetaxe.
  • Für ausgebildete Armee-, Blindenführ-, Lawinen-, Polizei-, Zoll-, Katastrophen- und Sanitätshunde wird keine Hundetaxe erhoben, sofern die Spezialausbildung und die sinngemässe Verwendung solcher Hunde nachgewiesen wird.
  • Hunde, die am 1. August noch nicht 6 Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.
  • Für Hunde, die nach dem 1. Juli neu angeschafft wurden, reduziert sich die Hundetaxe auf CHF 75.00 für das laufende Jahr. 

Was ist eine AMICUS Identitäts-Nummer und wie erhalte ich diese?

AMICUS ist die nationale Datenbank für Hunde. Schweizweit müssen sich alle Hundehalterinnen und Hundehalter bei AMICUS  registrieren lassen. Falls Sie neu im Besitz eines Hundes und bei AMICUS noch nicht registriert sind, lassen Sie sich bei der Gemeinde als Hundehalter respektive Hundehalterin auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen. 

Mehr Informationen zu Registrierung Ihres Hundes erhalten Sie hier

Ist der Besuch eines Hundekurses obligatorisch?

Das nationale Obligatorium zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende wurde aufgrund eines Parlamentsbeschlusses per 1. Januar 2017 aufgehoben. Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern diese Kurse nicht mehr absolvieren.

Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten, den Besuch von Hundekursen. Auch für erfahrene Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch von Erziehungskursen, Junghundekursen, Welpenprägungskursen u. ä. empfehlenswert.

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde obligatorisch?

Im Kanton Bern ist eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken obligatorisch. Bitte überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Hund abgebe oder wenn mein Hund stirbt?

Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder verkaufen oder wenn Ihr Hund verstorben ist, müssen Sie dies umgehend den Einwohner- und Spezialdiensten per Mail oder am Schalter melden. 

Zur Abmeldung müssen Sie alle Angaben zum Hundehaltenden sowie Mikrochip-Nummer und AMICUS Identitätsnummer angeben.

Wenn Ihr Hund verstorben ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Tierarztes.  

Was ist mit einem Hund zu tun, dessen Hundehalter verstorben ist?

Kontaktieren Sie innerhalb 10 Tagen die Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel.

Wo sind die Bestimmungen über die Hundetaxen geregelt?

Die Grundlage zur Hundetaxe bilden die Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern (SGR 6.6-1.1) sowie das Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern (SGR 6.6-1)

Beide Dokumente können auch bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit bezogen werden.

Weitere Informationen für Hundehaltende erhalten Sie hier:

Veterinärdienst des Kantons Bern