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Handwerkerparkkarte

Arbeitet Ihr Gewerbebetrieb regelmässig in der Stadt Biel und ist darauf angewiesen, das Firmenfahrzeug in der Nähe des Tätigkeitsortes abzustellen? Dann benötigen Sie eine Handwerkerparkkarte.

Parkkarte für Handwerkende und Gewerbetreibende bei Arbeitseinsätzen - Parkkarten-Kategorie 7

Wer kann eine «Handwerkerparkkarte» beziehen?

  • Regelmässig in der Stadt Biel tätige Gewerbebetriebe mit Firmensitz in der Region Biel, die für die Verrichtung ihrer Arbeit auf das Parkieren des Fahrzeugs in der Nähe des Arbeitsortes angewiesen sind.
  • Zugelassen sind Lieferwagen und -transporter oder Fahrzeuge die eine werkstattähnliche Einrichtung aufweisen.
  • Auf Handwerkerparkkarte/n können bis maximal 4 Kontrollschilder erfasst werden.

Wo können Sie mit der «Handwerkerparkkarte» parkieren?

  • Unbeschränktes Parkieren auf Parkfeldern auf Gemeindegebiet der Stadt Biel während einem Tag, einer Kalenderwoche, einem Kalendermonat oder einem Jahr, jeweils gültig von Montag bis Samstag (Parkuhren und Blaue Zone).
  • Die Karte ist von Montag bis Freitag ungültig auf Kurzzeitparkplätzen von 30 Minuten und weniger.

Wie lange ist die «Handwerkerparkkarte» gültig?

  • 1 Tag
  • 1 Kalenderwoche
  • 1 Kalendermonat
  • 12 Kalendermonate
  • Es erfolgt keine automatische Erneuerung. Die Bewilligung ist vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin jeweils neu zu beantragen mit Beilage aller geforderten Dokumente.

Wieviel kostet die «Handwerkerparkkarte» für max. 1 Kontrollschild?

  • CHF 7.– für 1 Tag
  • CHF 28.– für 1 Kalenderwoche
  • CHF 99.– für 1 Kalendermonat
  • CHF 396.– für 1 Kalenderjahr

Wieviel kostet die «Handwerkerparkkarte»?

  • CHF 8.– für 1 Tag für max. 2 Kontrollschilder
  • CHF 39.– für 1 Kalenderwoche für max. 4 Kontrollschilder
  • CHF 132.– für 1 Kalendermonat für max. 4 Kontrollschilder
  • CHF 528.– für 1 Kalenderjahr für max. 4 Kontrollschilder

Wo und wie erhalten Sie die «Handwerkerparkkarte»?

  • Tages- und Wochenkarten können Sie am Schalter an der Werkhofstrasse 8 beziehen. Öffnungszeiten: siehe unter «Adresse».
    Kopien der Fahrzeugausweise sind vorzuweisen.
  • Monats- und Jahreskarten müssen von der Firma schriftlich bei der Parkkartenverwaltung bestellt werden.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Für die Übergangszeit können Sie Tages- oder Wochenkarten für Handwerksbetriebe beziehen.
  • Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarten.

Gesuch um Abgabe einer Parkerleichterungskarte [pdf, 15 KB] 1

Gesuch um Abgabe einer Handwerker Notfall-Parkkarte [pdf, 10 KB] 2

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1) 3

  1. Gesuch um Abgabe einer Parkerleichterungskarte [pdf, 15 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/20394/PH1%20Gesuch%20f%C3%BCr%20Handwerker.pdf?fp=1
  2. Gesuch um Abgabe einer Handwerker Notfall-Parkkarte [pdf, 10 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/20395/PHN1%20Gesuche%20f%C3%BCr%20Handwerker-Notfallparkkarte.pdf?fp=1
  3. Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1) – http://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.7-1.1
  4. 032 326 18 55 – tel:+41323261855
  5. E-Mail – mailto:parkkarten@biel-bienne.ch
  6. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Werkhofstrasse+8,+2501+Biel,+Switzerland