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Häufige Fragen

Abfall

Ab wann kann ich meinen Abfall nach draussen stellen?

Alle Entsorgungsgüter können am jeweiligen Abfuhrtag ab 5 Uhr morgens und bis spätestens um 7 Uhr nach draussen gestellt werden. Bitte stellen Sie den Abfall rechtzeitig hinaus, da es sonst sein kann, dass die Abfuhr bereits bei Ihnen vorbei ist. Was nicht rechtzeitig hinausgestellt wurde, muss wieder zurückgenommen werden und beim nächsten Abfuhrtag rechtzeitig hinausgestellt werden.

Hier finden Sie die Abholdaten, an denen die Kehrichtabfuhr die verschiedenen Abfälle abholt:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 5 heraus.

Kann ich den Weihnachtsbaum als Ganzes entsorgen?

Ja, Weihnachtsbäume können als Ganzes entsorgt werden und müssen nicht zerkleinert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Baum nicht höher als 150 cm und die Dicke des Stamms und der Äste nicht mehr als 8 cm sein darf.

Weihnachtsbäume können zusammen mit dem Kompost entsorgt werden. Die Entsorgung ist gratis.

Nachfolgend finden Sie Links, welche Sie zu den Abholdaten der jeweiligen Kreise für Weihnachtsbäume respektive den Kompost führen:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 10 heraus.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Grünabfälle 11

Was gehört alles in den Kompost?

Zum Kompost gehören Rüstabfälle aus der Küche sowie Grünabfälle von Balkon und Garten.

Äste und Stauden können ebenfalls entsorgt werden, sofern sie sauber gebündelt und verschnürt sind. Die Maximallänge der Bündel sollte nicht mehr als 150 cm und der maximale Bündeldurchmesser nicht mehr als 40 cm betragen. Die einzelnen Äste dürfen nicht dicker als 8 cm sein.

Nicht zugelassen sind gekochte Speisereste, Fleisch, Brot, Käse, Katzenstreu jeglicher Art sowie Hunde- und Katzenkot.

Entsorgt werden kann Kompost mittels Containern oder in Kompostbeuteln, welche einen weissen Gitterdruck aufweisen. Die Entsorgung ist gratis.

Folgende Links führen Sie zu den Abholdaten, an denen die Kehrichtabfuhr Kompost resp. Grünabfälle mitnimmt:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 16 heraus.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Grünabfälle 17

Was gehört alles in den normalen Abfall?

In den normalen Abfall (Kehricht) gehören alle brennbaren Abfälle.

Beachten Sie bitte, dass Sondermüll sowie rezyklierbare Abfälle wie Kompost Papier, Karton, Glas und Metall nicht in den normalen Abfall gehören.

Die Abfälle können folgendermassen entsorgt werden:

  • In offiziellen Müve-Säcken
  • In normalen Abfallsäcken mit genügend Vignetten (bis 60 Liter: 1 Vignette; bis 110 Liter: 2 Vignetten)
  • In Containern mit entsprechender Vignettierung

Die Kehrichtabfuhr bezahlen Sie durch den Kauf von Müve-Säcken und Vignetten.

Hier finden Sie die Abholdaten, an denen die Kehrichtabfuhr den normalen Müll einsammelt:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 22 heraus.

Weitere Informationen zum normalen Abfall (Kehricht) finden Sie unter nachfolgendem Link: Hauskehricht 23

Was gehört alles in die Papier- und Kartonsammlung?

In die Papier- und Kartonsammlung gehören normales Papier, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher ohne Einband sowie diverse Kartons, welche keine besonderen Beschichtungen haben.

Entsorgt werden kann Papier und Karton entweder gebündelt (Papier und Karton jeweils separat bündeln) oder mittels Container. Die Entsorgung ist gratis.

Folgende Links führen Sie zu den Abfuhrdaten für die Papier- und Kartonsammlung:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 28 heraus.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Papier- und Kartonsammlung 29

Was gehört alles ins Glas?

In die Glasabfuhr gehören Flaschen, Einmach- sowie Konservengläser. Bitte entfernen Sie allfällige Deckel aus Metall.

Entsorgen können Sie Glas entweder in Glascontainern oder in stabilen Behältern. Die Entsorgung ist gratis.

Nachfolgend finden Sie Links zu den Abholdaten der Glasabfuhr für die verschiedenen Kreise:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 34 heraus.

Mehr Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Glas 35

Was gehört alles ins Metall?

In die Metallsammlung gehören Konserven- und Spraydosen, Pfannen, Eisenwaren und andere Gegenstände aus Metall.

Metall kann entweder in Containern oder in wetterfesten Gebinden (zum Beispiel Kisten aus Plastik) entsorgt werden. Die Entsorgung ist gratis.

Nachfolgend finden Sie Links, welche Sie zu den Abholdaten für Metall in den jeweiligen Kreisen führen:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 40 heraus.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Metall 41

Wie entsorge ich Sagex / Styropor (EPS)?

Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) - umgangssprachlich Sagex oder Styropor genannt - muss in Biel über den Kehrichtsack der thermischen Verwertung zugeführt werden.

Für eine Wiederverwertung können Sie Sagex / Styropor in die Entsorgungsstelle EDI in Lyss oder in die Entsorgungsstelle Sortec in Aarberg bringen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: Recycling Map – Alle Sammelstellen in der Schweiz (recycling-map.ch) 42

Wie entsorge ich Sand?

Sand wird in kleinen Mengen von der Müve 43 entgegengenommen. Grössere Mengen können bei der Remo Recycling AG 44 abgegeben werden.

Sandsäcke, die bei Hochwasser im Gebrauch waren, gelten als Sondermüll und müssen über die Müve entsorgt werden. Die Abgabestellen können keine Sandsäcke zurücknehmen. Sind die Sandsäcke noch in gutem Zustand, spricht nichts dagegen, sie nach dem Trocknen im Hinblick auf kommende Hochwasser zu lagern.

Wie entsorge ich Zigaretten- und Zigarren-Stummel?

Zigaretten- und Zigarren-Stummel werden über den Hauskehricht entsorgt.

Werden Tabakprodukte unterwegs oder im öffentlichen Raum konsumiert, können die daraus entstehenden Stummel / Abfälle über die öffentlichen Eimer entsorgt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Stummel komplett gelöscht werden. So können Brände verhindert werden.

Denken Sie auch an die Taschen-Aschenbecher. Sie sind äussert nützlich, wenn keine öffentlichen Abfalleimer in der Nähe sind.

Wie kann ich gebrauchtes Speiseöl entsorgen?

Speiseöl können Sie in einer verschliessbaren Flasche dem normalen Hauskehricht mitgeben. Am besten benutzen Sie eine leere Öl-Flasche und füllen das benutzte, abgekaltete Öl zurück in diese.

Die verschlossenen Flaschen werden von der Kehrichtabfuhr zusammen mit dem Kehricht an den üblichen Abholtagen mitgenommen.

Hier finden Sie die Abfuhrdaten, an welchen die Kehrichtabfuhr gebrauchtes Speiseöl zusammen mit dem Hauskehricht mitnimmt:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 49 heraus.

Weitere Informationen unter: Speiseöl 50

Wie kann ich zerbrechliche Dinge wie Spiegel, Fenster, Scheiben, Geschirr und Blumentöpfe entsorgen?

Dinge, welche nicht brennbar sind, wie beispielsweise Spiegel, Fenster inkl. Scheiben, Autoscheiben, Geschirr und Blumentöpfe, sind gleich wie Bauschutt zu entsorgen.

Bei der Müve 51 steht eine Mulde für kleine Mengen bereit, in welcher auch Geschirr und Blumentöpfe entsorgt werden können. Die Entsorgung ist kostenpflichtig.

Mehr Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Bauschutt 52

Wie viele Vignetten muss ich auf Kleinsperrgut kleben?

Die Anzahl notwendiger Vignetten auf Kleinsperrgut hängt von dessen Grösse und Gewicht ab. Grundsätzlich gilt: Bei kleinen Objekten wie zum Beispiel Nachttischchen oder Stühlen (zwei zusammen) muss 1 Vignette, bei Objekten bis zu den Massen 100 x 50 x 50 cm müssen 2 Vignetten und bei Objekten bis 25 kg müssen 3 Vignetten aufgeklebt werden.

Für Beispiele, wie viele Vignetten auf verschiedene Objekte geklebt müssen, klicken Sie hier: Kleinsperrgut 53

Alles was schwerer ist zählt als Extra-Sperrgut, dessen Abholung bei der Kehrichtabfuhr telefonisch angemeldet werden muss (siehe auch: Extra-Sperrgut 54).

Die Entsorgung von Kleinsperrgut wird durch den Kauf von Vignetten bezahlt. Abgeholt wird Kleinsperrgut zusammen mit dem normalen Hauskehricht.

Sie finden die Verkaufspreise sowie die Verkaufsstellen der Vignetten und der Säcke auf der Website der Müve 55.

Nachfolgend finden Sie Links, welche Sie zu den Abholdaten der verschiedenen Kreise für den normalen Hauskehricht weiterleiten:

Sie wissen nicht, in welchem Kreis Sie wohnen? Finden Sie es mit unserer Online-Suchfunktion 60 heraus.

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: Kleinsperrgut 61

Wo und wann wird was gesammelt?

Die Stadt Biel ist in vier Kreise unterteilt, in welchen wir Ihren Kehricht und Ihr Recyclinggut an unterschiedlichen Tagen abholen. Somit stellen wir sicher, dass Sie Ihre Abfälle auf dem gesamten städtischen Gebiet bequem von zu Hause aus entsorgen können. Auf den Seiten der einzelnen vier Kreise (klicken Sie dazu auf die vier untenstehenden Bilder) finden Sie die jeweiligen Abfuhrdaten für den Müll. Sie können die Abfuhrdaten in Ihren eigenen Kalender importieren oder direkt in den Google-Kalender integrieren.

Mit unserer Online-Suche 62 finden Sie rasch heraus, in welchem der vier Kreise Sie wohnen. Den Abfuhrplan schicken wir Ihnen jedes Jahr per Post nach Hause.

Sie finden alle Informationen dazu, wie Sie die verschiedenen Wertstoffe korrekt entsorgen können auf der Seite Wie entsorge ich was? 63

Baugesuche und Baubewilligungen

Archivierte Baugesuche

Wie erhalte ich Einsicht in archivierte Baugesuche?

Mit diesem Formular 83 können Sie sich anmelden. Falls Sie für die Einsicht in die Akten Unterstützung benötigen, können Sie dies im Anmeldeformular ankreuzen und den gewünschten Zeitpunkt wählen. In der Regel können Sie die Baugesuche in der Woche nach Ihrer Anmeldung einsehen.

Öffnungszeiten für selbstständige Einsicht:
Montag–Freitag
8.00–11.45 Uhr
14.00–16.30 Uhr

Öffnungszeiten für Einsicht mit Unterstützung:
Dienstag–Donnerstag
8.00–11.45 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 14.00–16.30 Uhr
Oder auf Voranmeldung

Wo kann ich die Baugesuchsakten einsehen?

Sie können die Akten einsehen bei der

Stadtplanung
Baubewilligung und Kontrollen
Zentralstrasse 49
2502 Biel
032 326 26 21 84

Wieviel kostet mich die Einsicht?

Selbstständige Einsicht: CHF 25.- pro Baugesuch
Einsicht mit Unterstützung: CHF 50.- pro Termin

Kopien oder Scans werden zusätzlich verrechnet (siehe Informationen im Anmeldeformular 85).

Die Kosten müssen Sie vor Ort mit der Karte (Postfinance, maestro, Kreditkarte) begleichen. Der Betrag ist auch dann fällig, wenn Sie nicht erscheinen. 

Aufhebung von öffentlichen Parkplätzen

Welche Behörde ist für die temporäre Aufhebung von öffentlichen Parkfeldern zuständig?

Zuständig ist das Polizeiinspektorat der Stadt Biel 86 . Die definitive Aufhebung von Parkplätzen ist auf jeden Fall bewilligungspflichtig 87.

Baudenkmäler

Wie gehe ich vor, wenn ich bauliche Veränderungen an einem Baudenkmal vornehmen will?

Die Baudenkmäler sind im kantonalen Bauinventar der Stadt Biel erfasst.

Auf der kantonalen Website Bauinventar online 88 können Sie prüfen, ob Ihre Liegenschaft im Bauinventar aufgeführt ist.

Die kantonale oder die kommunale Denkmalpflege beurteilt und begleitet Bauvorhaben im Zusammenhang mit Baudenkmälern oder geschützten Ortsbildern.

Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt auf

Wir empfehlen Ihnen zudem, eine Voranfrage 91 bei der Stadtplanung, Baubewilligungen und Kontrollen, einzureichen.

Bauprofile

Muss ich für mein Bauvorhaben Bauprofile aufstellen?

Ja, denn nach Art. 16 des Baubewilligungsdekrets (BewD 92) müssen Sie mit der Einreichung der Baueingabe die äusseren Umrisse des Bauvorhabens im Gelände durch Profile kenntlich machen. Die Profile müssen Sie bis zur Rechtskraft des Bauentscheids stehen lassen. Sie müssen der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, ein Nachweis vorlegen, dass die Profile dem Projekt entsprechen. Das Baugesuch wird erst nach Erhalt dieses Nachweises veröffentlicht oder bekannt gemacht.

Das Aufstellen von Profilen ist hingegen nicht erforderlich, wenn alle betroffenen Nachbarn Ihrem Projekt schriftlich zugestimmt haben.

Dachsanierung

Braucht eine Dachsanierung eine Baubewilligung?

Eine Dachsanierung braucht in der Regel eine Baubewilligung, wenn

  • die Liegenschaft im Bauinventar 93 eingetragen ist; wir empfehlen in diesem Fall eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der städtischen Fachstelle Denkmalpflege 94 oder der kantonalen Denkmalpflege 95;
  • die Dachsanierung mit einer Nutzungsänderung des Dachgeschosses verbunden ist;
  • Dachfenster eingebaut werden, welche die maximal zulässige Fläche für bewilligungsfreie Bauten (max. zwei höchstens 0,8m2 grosse Dachflächenfenster pro Hauptdachfläche) überschreiten;
  • wesentliche Veränderungen des äusseren Erscheinungsbildes (zum Beispiel andere Materialisierung oder Farbe) vorgenommen werden.

Bei einer Dachsanierung sind zudem folgende Bestimmungen zu beachten:

die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern erfordert unter gewissen Umständen eine Baubewilligung (Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien [pdf, 2.3 MB] 98).

Fassadensanierung / Malerarbeiten

Brauchen eine Fassadensanierung und Malerarbeiten eine Baubewilligung?

Für eine Fassadensanierung und Malerarbeiten braucht es in der Regel eine Baubewilligung, wenn

Bei einer Fassadensanierung sind weiter folgende Bestimmungen zu beachten:

Gastgewerbe

Was muss ich bei einem Baugesuch im Gastgewerbe beachten?

Für gastgewerbliche Betriebe und für die Überzeit im Gastgewerbe benötigen Sie spezielle Bewilligungen. Zuständig ist die Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Bewilligungen und Kontrollen. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der städtischen Website unter Gastgewerbe 105Überzeitbewilligung im Gastgewerbe 106 und Terrassen eines Gastgewerbebetriebs 107.

Heizungswechsel

Braucht ein Heizungswechsel eine Baubewilligung?

Ja. Die Baubewilligungspflicht ist immer gegeben, wenn eine Änderung im Innern eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft, also zum Beispiel: der Neubau von Feuerungs- und Abgasanlagen, Änderungen oder Umstellungen an diesen Anlagen oder der Einbau von zusätzlichen Feuerstellen wie Cheminées, Kachelöfen oder Kochherden (Punkt 1. g der BSIG-Weisung 7/725.1/1.1 108.

Wichtige Hinweise zu den Brandschutzvorschriften finden Sie auch auf der Website der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) 109.

Meldepflicht (Art. 40a, KEnG 110)

Bitte beachten Sie, dass jeder Heizungswechsel über eBau 111 gemeldet werden muss. Sofern Öl- oder Gasheizungen mit einem identischen System ersetzt werden, sind zusätzlich Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen. Die Leitbehörde prüft die Meldung und veranlasst, falls notwendig, ein Bewilligungsverfahren.

Anlagen für erneuerbare Energie

Detaillierte Informationen zum Vorgehen bei der Installation von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien finden Sie auf der Seite «Solaranlagen, Wärmepumpen und Windkraftanlagen 112»

Hindernisfreies Bauen

Was muss ich bei der Erstellung von hindernisfreien Anlagen und Bauten beachten?

Das kantonale Baugesetz (BauG) verlangt, dass öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und Gebäude mit mehr als vier Wohnungen für Menschen mit Behinderung zugänglich und benutzbar sein müssen (Art. 22 Abs. 1 BauG 113). Das Innere von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen ist so zu gestalten, dass es mit einem geringen Aufwand an die Bedürfnisse von Personen mit Behinderung angepasst werden kann.

Kontakt für Fragen zum hindernisfreien Bauen: Kantonalen Fachstelle für hindernisfreies Bauen Procap 114

Unter nachstehenden Links finden Sie Informationen in den gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen:

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Müssen bei Neubauten Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingeplant werden?

Ja. Die Nachfrage für Elektrofahrzeuge nimmt stetig zu und damit auch das Bedürfnis nach entsprechenden Ladestationen.

Das revidierte kantonalen Energiegesetz 120 trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Neu muss bei Neubauten ein angemessener Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorbereitet und ausgerüstet werden (Art. 18a, BauG 121). Damit können auch erhebliche Folgekosten vermieden werden.

Braucht es eine Baubewilligung?

Bei der Installation einer Ladestation in einer privaten Garage auf privatem Grundstück ist, unter Vorbehalt von Art. 7 BewD 122, keine Baubewilligung nötig.

Bei der Installation einer Ladestation auf halböffentlichen oder öffentlichen Parkplätzen ist eine Baubewilligung nötig. Wir empfehlen Ihnen eine Voranfrage 123 zu machen.

Mobilfunkanlagen

Brauchen Mobilfunkantennen bzw. Mobilfunkanlagen eine Baubewilligung?

Bauliche Änderungen an Mobilfunkanlagen, welche von der kantonalen Stelle nicht als Bagatelländerung genehmigt werden, unterliegen der Baubewilligungspflicht. Entsprechende Bewilligungen erteilt die Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen. Diese prüft jedoch nur die Vollständigkeit und die formelle Richtigkeit des Baugesuchs. Ein Gesuch für das Aufstellen einer Mobilfunkantenne können Sie über eBau 124 online einreichen.

Für Fragen zu Emissionen, Gesundheitsschutz, Einhaltung der Umweltvorschriften und der Beurteilung bezüglich Bagatellfall ist das Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz des Kantons Bern 125, zuständig.

Detaillierte Informationen zum Einreichen eines Gesuchs finden Sie auf der städtischen Website Mobilfunkanlagen 126.

Was sind Bagatelländerungen an Mobilfunkanlagen?

In einem Rundschreiben vom 28. März 2013 hat das Bundesamt für Umwelt einen Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710 127) für geringfügige Änderungen (Bagatelländerungen) herausgegeben. Zur entsprechenden Bewilligungspraxis in den Kantonen hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) am 7. März 2013 eine Empfehlung an die Kantone abgegeben. Demnach ist es zulässig, an einer bestehenden Mobilfunkanlage ohne ein ordentliches Baubewilligungsverfahren Änderungen durchzuführen. Eine Voraussetzung dafür ist die Prüfung durch die zuständige NIS-Fachstelle des Kantons (Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz). Diese überprüft die Anwendung der Bagatellkriterien mit Hilfe des obligatorisch einzureichenden neuen Standortdatenblatts. Damit überprüft sie auch die Einhaltung der massgebenden Anlagegrenzwerte in der näheren Umgebung der jeweiligen Mobilfunk-Basisstation, wenn beispielsweise eine Antennenkonfiguration geändert wurde. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben der Bagatellkriterien wird die Zustimmung verweigert. In diesem Fall wird das neue Standortdatenblatt der Baubehörde zur Kenntnis abgegeben. Für die Genehmigung ist dann ein Baugesuch notwendig.

Zusammen mit weiteren Kriterien gelten die folgenden grundsätzlichen Voraussetzungen für Bagatelländerungen:

  • die Sendeleistung WERP darf nicht erhöht werden;
  • die Immissionsfeldstärke an den berechneten OMEN darf nicht zunehmen, oder nur um 0,5 V/m dort, wo der berechnete Wert mindestens 50 % unter dem Anlagegrenzwert (AGW) liegt.

Detaillierte Informationen zum Einreichen eines Gesuchs finden Sie auf der städtischen Website Mobilfunkanlagen 128.

Reklamen / Plakate

Brauchen Firmenanschriften, Reklamen und Plakatträger eine Baubewilligung?

Grundsätzlich benötigen alle Aussen- und Strassenreklamen eine Baubewilligung (siehe Art. 1a Abs. 1 BauG 129 und Art. 99 Abs. 1 Signalisationsverordnung SSV 130). Die baubewilligungsfreien Strassenreklamen sind unter Vorbehalt von Art. 7 BewD in Art. 6 des kantonalen Baubewilligungsdekretes (BewD 131) geregelt.

Baugesuche für Reklamen (inkl. Firmenanschriften, Stelen, usw.) und Plakatträger können Sie wie andere Baugesuche über eBau 132 online einreichen.

Mobile Angebotstafeln und Reklameständer (sogenannte Stopper) bei Verkaufsgeschäften und Restaurants sowie Wahlplakate oder Plakate für Veranstaltungen werden durch das Polizeiinspektorat der Stadt Biel 133 bewilligt.

Beachten Sie, dass seit 1. Januar 2023 Leuchtreklamen und Schaufensterbeleuchtungen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ausgeschaltet werden müssen, sofern sie nicht aus betrieblichen Gründen oder zur Sicherheit erforderlich sind (Art. 27a, KEnV 134). Die bestehenden Leuchtreklamen und Schaufensterbeleuchtungen müssen bis 1. Januar 2028 den kantonalen Vorschriften des Energiegesetzes 135 (KEnG) und der Energieverordnung 136 (KEnV) angepasst werden.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen in den gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen:

Signalisationsverordnung (SSV) 137
Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD) 138
Strassenverordnung (SV) 139
Reglement über die Reklame in der Stadt Biel (RR) 140
Verordnung über die Reklame in der Stadt Biel (RV) 141

Restaurant / Take-away

Was ist der Unterschied zwischen einem Take-away-Betrieb und einem Restaurant?

Ein Take-away-Betrieb darf im Konsumationsbereich höchstens 6 Steh- oder Sitzplätze anbieten. Der Konsumationsbereich muss nicht zwingend mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet sein. Eine Terrasse im Aussenbereich ist nicht bewilligungsfähig. Für den Betrieb ist keine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes nötig. Die zuständige Leitbehörde ist die Stadt Biel.

Im Gegensatz dazu ist die Steh- oder Sitzplatzanzahl in einem Restaurationsbetrieb nicht beschränkt, sofern die Lüftung im Konsumationsbereich ausreichend ist. Der Konsumationsbereich muss zwingend mit einer ausreichenden mechanischen Be- und Entlüftungsanlage versehen werden. Eine Terrasse im Aussenbereich kann beantragt werden. Die zuständige Leitbehörde ist das Regierungsstatthalteramt, das auch die Betriebsbewilligungen erteilt. Bitte erkundigen Sie sich beim Regierungsstatthalteramt Biel 142 über die Anforderungen für eine Betriebsbewilligung.

Selbstdeklaration

Wo finde ich die notwendigen Formulare für die Selbstdeklaration?

Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrollen SB1 und SB2 sind über eBau 143 auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und bei der Gemeinde einzureichen. Sie finden die Formulare auch auf der Website des Kantons Bern 144.

Das Formular SB1 ist vor Baubeginn bei uns einzureichen.

Das Formular SB2 ist nach Bauende bei uns einzureichen.

Sichtschutzwände

Braucht die Installation von Sichtschutzwänden eine Baubewilligung?

Wenn die Sichtschutzwände eine Höhe von 2 m und eine Länge von 4 m übersteigen (werden die Wände gestaffelt erstellt, sind sie in der Länge zusammenzuzählen) sind sie baubewilligungspflichtig. Baugesuche für Sichtschutzwände können Sie wie andere Baugesuche über eBau 145 online einreichen.

Wenn die Sichtschutzwände eine Höhe von 2 m und eine Länge von 4 m nicht übersteigen (werden die Wände gestaffelt erstellt, sind sie in der Länge zusammenzuzählen) sind sie bewilligungsfrei. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Strassen- und Nachbarrechtes sowie des Ortsbildschutzes (Baudenkmal, ISOS).

In jedem Fall müssen die Sichtschutzwände in zufriedenstellender Weise in den räumlichen Kontext und die bauliche Umgebung integriert werden.

Überzeit

Welche Behörde bewilligt die Überzeit im Gastgewerbe?

Das Regierungsstatthalteramt Biel 146 ist für die Bearbeitung von generellen Überzeitbewilligungen im Gastgewerbe zuständig. Für einzelne Überzeitbewilligungen fragen Sie bitte beim Polizeiinspektorat der Stadt Biel 147 an.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der städtischen Website unter Überzeit im Gastgewerbe 148.

Betreuungsgutscheine

Was ist ein Betreuungsgutschein? Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden? Wie finde ich einen Kita-Platz? Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsgutschein?

Hochwasser

Aktuell: Hochwasser Dezember 2023

Informationen zum Thema finden Sie in den Medienmitteilungen der Stadt Biel vom Dezember 2023 150

Die Toilette funktioniert nicht mehr oder läuft über – was tun?

Bei Hochwasser kann es vorkommen, dass die Kanalisation nicht mehr funktioniert. Es kommt zu einem Rückstau. Je nach Druck des Grundwassers kann das Abwasser in der Leitung hochsteigen und die Toilette zum Überlaufen bringen. Ist der Druck in der Leitung zu hoch, kann es zu Rückstauungen kommen und das Spülwasser läuft nicht mehr ab. Im Fall von Hochwasser kann man sich bei der Feuerwehr (118 151) melden oder direkt eine private Spezialfirma aufbieten.

Warum fällt der Strom aus bei Überschwemmungen?

Aus Sicherheitsgründen schalten die Elektrizitätswerke Transformatorenstationen ab, die vom Hochwasser bedroht und überschwemmt werden. In diesem Fall kann der Strom in ganzen Quartieren ausfallen. Auch in einzelnen Liegenschaften muss der Strom abgeschaltet werden, wenn das Wasser elektrische Leitungen bedroht. Vorsorglich sollten in gefährdeten Räumen bei angekündigtem Hochwasser Strom- und Gaszufuhr unterbrochen werden. Sie können Stromausfall aufgrund von Hochwasser der Feuerwehr (118 152) oder den lokalen Behörden melden.

Was tun, wenn das Hochwasser wiederkommt?

Informationen zum Verhalten vor, während und nach Hochwasser finden Sie auf dem Naturgefahrenportal des Bundes.

Hochwasser - Naturgefahrenportal 153

Wasser im Keller – was tun?

Dringt im Keller Wasser ein, können Sie dies der Feuerwehr (118 154) melden. Bringen Sie Wertsachen in höher gelegene Regionen und schalten Sie elektrische Geräte aus, bevor diese mit dem Wasser in Kontakt kommen. Ein Abpumpen des eingedrungenen Wassers macht oft erst dann Sinn, wenn der Grundwasserspiegel sich nach einer Hochwasserlage wieder abgesenkt hat. In gewissen Situationen können sogar grössere Schäden an Gebäuden vermieden werden, wenn die gefluteten Räume nicht abgepumpt werden. So kann, laut Angaben der Feuerwehr, verhindert werden, dass der Aussendruck des Grundwassers Böden und Wände von aussen beschädigt.

Wer räumt das Schwemmholz oder umgestürzte Bäume weg?

Auf Privatgrundstücken ist die Grundeigentümerin / der Grundeigentümer für das Wegräumen des Schwemmholzes verantwortlich. Dies gilt auch für umgestürzte Bäume. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Wegräumen durch eine private Anbieterin oder einen privaten Anbieter (Landschaftsgärtnerei, Forstbetrieb u.a.) mit Ihrer Versicherung Rücksprache zu nehmen.

Wie kann ich bei Hochwasser alarmiert werden?

Wer bei Hochwasser des Bielersees rasch und direkt informiert werden möchte, kann beim Kanton Bern kostenlos die SMS-Benachrichtigung bei drohendem Hochwasser 155 bestellen.

Aktuelle Angaben zu Wasserstand der Gewässer im Kanton Bern finden Sie auf der Webseite Naturgefahren des Kantons Bern 156.

Wie steht es um Trinkwasser und Wasserqualität bei Hochwasser?

Aufgrund des Hochwassers kann es zu lokalen Verunreinigungen des Seewassers kommen (gekenterte Boote, Tierkadaver, überlaufende Kanalisationen usw.). Die Wasserqualität wird laufend überprüft. Sollte eine Beeinträchtigung festgestellt werden, werden die zuständigen Stellen dies unverzüglich kommunizieren.

Wo entsorge ich Sandsäcke?

Sandsäcke, die bei Hochwasser im Gebrauch waren, gelten als Sondermüll und müssen über die Müve entsorgt werden. Die Abgabestellen können keine Sandsäcke zurücknehmen. Sind die Sandsäcke noch in gutem Zustand, spricht nichts dagegen sie nach dem Trocknen im Hinblick auf kommende Hochwasser zu lagern.

Wo kann ich entstanden Schäden melden?

Je nach Schäden müssen diese bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) 157 oder bei den Hausratsversicherungen gemeldet werden. Die detaillierten Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Versicherungen.

Wo kann ich mich über die Gefahrenlage und aktuelle Wasserstände informieren?

Aktuelle hydrologisch Daten zum Wasserstand der Gewässer und eine Übersicht über die Gefahren bei Hochwasser finden sich auf der Seite «Naturgefahren» des Kantons Bern:

Übersicht, Gefahren (Aktuelle Wasser- und Schneedaten) Naturgefahren - Kanton Bern 158

Lärm

Bekomme ich die Ausgaben für Schallschutzfenster zurückerstattet?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ausgaben für Schallschutzfenster zurück erstattet zu bekommen. Ob Sie Anspruch darauf haben hängt davon ab, ob der entsprechende Grenzwert überschritten wird (unterschiedlich, je nach Nutzung), wann die Baubewilligung für Ihre Liegenschaft erteilt wurde und wann und in welcher Qualität die Schallschutzmassnahmen ausgeführt wurden. Dabei sollen Schallschutzfenster die akustischen Vorschriften gemäss dem Technischen Merkblatt Schallschutzfenster des Kantons Bern [pdf, 377 KB] 159 respektieren.

Bitte beachten Sie: Es ist in jedem Fall so, dass Rückerstattungen nur im Rahmen eines bewilligten Strassenlärmsanierungsprogramms erfolgen können. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer werden bei der Umsetzung auf jeden Fall kontaktiert. Für Einzelanfragen werden keine gesonderten Abklärungen vorgenommen und es kann keine Kostengutsprache erfolgen. Die Dienststelle Umwelt empfiehlt Ihnen jedoch, alle Dokumente in Zusammenhang mit der Fenstersanierung aufzubewahren. Sollte sich im Rahmen eines Lärmsanierungsprogramms herausstellen, dass für Ihre Liegenschaft Anspruch auf Schallschutzfenster besteht, können Sie die Kosten auch nach mehreren Jahren geltend machen.

Was kann ich gegen Lärm tun?

Wir alle sind nicht nur Opfer des Lärms, sondern auch Verursacherinnen und Verursacher. Zur Verminderung des Verkehrslärms können Sie beitragen, indem Sie sich nicht motorisiert fortbewegen, bewusst das passende Verkehrsmittel für Ihren Weg wählen, niedertourig Auto fahren, geräuscharme Reifen montieren und ein leises Auto kaufen. Genauere Informationen finden Sie auf folgender Website: laerm.ch 160

Wird der Grenzwert bei meiner Liegenschaft überschritten?

Sie finden die für Ihre Liegenschaft berechneten Werte im aktualisierten Lärmbelastungskataster im WebGIS der Stadt Biel 161. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Lärm? Senden Sie Ihre konkreten Anfragen an die Dienststelle Umwelt 162 der Stadt Biel.

Luft

Inwiefern ist Luftverschmutzung gesundheitsschädigend und wie kann ich mich schützen?

Übermässige Schadstoffkonzentrationen in der Luft, wie zum Beispiel Feinstaub und Ozon, stellen eine echte Gefahr für die Gesundheit dar. Da es sich um mikroskopisch kleine Partikel handelt, können diese bis tief in die Lungen gelangen und von dort in den Blutkreislauf und das Lymphsystem eindringen. So können sie Atemwegsinfektionen mit Husten, Asthma oder Bronchitis verursachen und das Risiko von Lungen- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Die wichtigsten Quellen für diese Schadstoffe sind Verkehr, Industrie, Wohnen und Landwirtschaft. Die Ozonkonzentrationen gehen mit steigenden Temperaturen einher und treten vor allem im Sommer gehäuft auf.

Zum Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sollten Sie sich möglichst wenig an stark befahrenen Strassen aufhalten und Aktivitäten im Freien auf Tage bzw. Stunden mit geringer Sonneneinstrahlung beschränken. Und nicht zuletzt können auch Sie persönlich zur Verbesserung der Lufthygiene beitragen.

Quelle: BAFU 163

Was kann ich tun, damit mein Mofa die Luft weniger belastet?

Zweiräder mit kleinem Hubraum weisen meistens einen klassischen Zweitaktmotor auf, der ein Benzin-Öl-Gemisch verbrennt. Mehr als ein Viertel des Brennstoffes wird in Form von unverbrannten Stoffen an die Atmosphäre abgegeben. Indem man ein synthetisches Öl oder Mineralöl mit der Bezeichnung JASO FC oder ISO EGC verwendet, lässt sich die Schadstoffemission um 50% reduzieren. Der Zweitaktmotor mit direkter Einspritzung ist leistungsfähiger und schadstoffarmer, sofern er mit einem Katalysator ausgerüstet ist. Auch der Elektromotor gilt als weniger umweltbelastend, trotz Vorbehalten bei der Ökobilanz der Batterien.

Quelle: http://www.energie-umwelt.ch 164

Was muss ich bei extremer Luftverschmutzung / beim Überschreiten der Grenzwerte tun?

Bei aussergewöhnlich hoher Luftverschmutzung (Feinstaub / Wintersmog) gibt die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (beco) über die Medien einen mehrstufigen Massnahmenplan bekannt, der über die Informationskanäle der Gemeinde verbreitet wird. Übersteigt die Luftverschmutzung das 1,5-fache des Grenzwertes von 50 μg/m3 gemäss der Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV) und ist keine Besserung voraussehbar, wird die Informationstätigkeit verstärkt und die Bevölkerung aufgefordert, freiwillige Massnahmen zu ergreifen (Massnahmenstufe). Wird der Grenzwert um das Doppelte überschritten, ordnet der Kanton eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf Autobahnen an und verbietet Feuer im Freien sowie den Einsatz von mit Holz betriebenen Zusatzheizungen (Komfortanlagen wie Cheminées und Holzöfen). Heizungen mit dem Qualitätslabel «Energie-holz Schweiz» oder mit Feinstaubpartikelfilter sind von diesem Verbot nicht betroffen (Massnahmenstufe 1).

Quelle: Luft - Wirtschafts, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern 165

Wie kann ich mit Holz rauch- und emissionsfrei heizen?

Die Holzverbrennung ist für rund 16% der Feinstaubemissionen in der Schweiz verantwortlich. Dieser Wert liegt über jenem des Strassenverkehrs. Zur Verringerung der Luftverschmutzung ist es deshalb wichtig, das richtige Brennholz zu wählen (trockenes, naturbelassenes, gut gelagertes Holz), die richtige Anfeuerungstechnik zu beachten (Anfeuern von oben) und die Anlage alle zwei Jahre kontrollieren und technisch optimieren zu lassen (Grösse, Partikelfilter).

Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Merkblatt «Feuern – rauchfrei und luftfreundlich» der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (beco).

Feuern - rauchfrei und luftfreundlich [pdf, 635 KB] 166

Sozialhilfe

Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Wo kann ich mich anmelden? Welche Kosten übernimmt die Sozialhilfe und welche muss ich selbst bezahlen?

  1. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#kehricht-kreis-1
  2. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#kehricht-kreis-2
  3. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#kehricht-kreis-3
  4. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#kehricht-kreis-4
  5. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  6. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#kompost-kreis-1
  7. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#kompost-kreis-2
  8. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#kompost-kreis-3
  9. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#kompost-kreis-4
  10. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  11. Grünabfälle – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#gruenabfaelle
  12. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#kompost-kreis-1
  13. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#kompost-kreis-2
  14. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#kompost-kreis-3
  15. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#kompost-kreis-4
  16. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  17. Grünabfälle – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#gruenabfaelle
  18. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#kehricht-kreis-1
  19. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#kehricht-kreis-2
  20. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#kehricht-kreis-3
  21. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#kehricht-kreis-4
  22. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  23. Hauskehricht – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#hauskehricht
  24. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#papier-karton-kreis-1
  25. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#papier-karton-kreis-2
  26. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#papier-karton-kreis-3
  27. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#papier-karton-kreis-4
  28. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  29. Papier- und Kartonsammlung – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#papierundkarton
  30. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#glas-kreis-1
  31. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#glas-kreis-2
  32. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#glas-kreis-3
  33. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#glas-kreis-4
  34. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  35. Glas – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#glas
  36. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#metall-kreis-1
  37. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#metall-kreis-2
  38. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#metall-kreis-3
  39. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#metall-kreis-4
  40. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  41. Metall – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#metall
  42. Recycling Map – Alle Sammelstellen in der Schweiz (recycling-map.ch) – https://recycling-map.ch/
  43. Müve – https://mueve.ch/
  44. Remo Recycling AG – https://www.remo-recycling.ch/
  45. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#kehricht-kreis-1
  46. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#kehricht-kreis-2
  47. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#kehricht-kreis-3
  48. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#kehricht-kreis-4
  49. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  50. Speiseöl – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#speiseoel
  51. Müve – https://mueve.ch/
  52. Bauschutt – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#bauschutt
  53. Kleinsperrgut – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#kleinsperrgut
  54. Extra-Sperrgut – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#extrasperrgut
  55. Website der Müve – https://mueve.ch/verwertung/gebuehrensaecke-und-vignetten/
  56. Kreis 1 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-1.html/1705#kehricht-kreis-1
  57. Kreis 2 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-2.html/1700#kehricht-kreis-2
  58. Kreis 3 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-3.html/1701#kehricht-kreis-3
  59. Kreis 4 – https://www.biel-bienne.ch/de/abfuhrdaten-kreis-4.html/1702#kehricht-kreis-4
  60. Online-Suchfunktion – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  61. Kleinsperrgut – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#kleinsperrgut
  62. Online-Suche – https://www.biel-bienne.ch/de/kreis-herausfinden.html/1665
  63. Wie entsorge ich was? – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706
  64. Batterien – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#batterien
  65. Bauschutt – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#bauschutt
  66. Chemikalien – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#chemikalien
  67. Elektrische und elektronische Geräte – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#elektrischeundelektronischegeraete
  68. Extra-Sperrgut (kostenpflichtig) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#extrasperrgut
  69. Glas (gratis) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#glas
  70. Grünabfälle (gratis) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#gruenabfaelle
  71. Hauskehricht / Müll (kostenpflichtig) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#hauskehricht
  72. Kleinsperrgut (kostenpflichtig) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#kleinsperrgut
  73. Leuchtstoffröhren und Halogenlampen – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#leuchtstoffroehrenundhaolgenlampen
  74. Medikamente – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#medikamente
  75. Metall (gratis) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#metall
  76. Papier und Karton (gratis) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#papierundkarton
  77. PET-Flaschen – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#petflaschen
  78. Plastik (kostenpflichtig) – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#kunststoff
  79. Pneus – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#pneus
  80. Speiseöl – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#speiseoel
  81. Textilien und Schuhe – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#textilienundschuhe
  82. Tierkadaver – https://www.biel-bienne.ch/de/wie-entsorge-ich-was.html/1706#tierkadaver
  83. diesem Formular – https://www.biel-bienne.ch/de/archivierte-baugesuche-einsehen.html/899
  84. 032 326 26 21 – tel:032 326 26 21
  85. Anmeldeformular – https://www.biel-bienne.ch/de/archivierte-baugesuche-einsehen.html/899
  86. Polizeiinspektorat der Stadt Biel – https://www.biel-bienne.ch/de/polizeiinspektorat.html/817
  87. bewilligungspflichtig – https://www.biel-bienne.ch/de/baubewilligungen.html/1490
  88. Bauinventar online – https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/denkmalpflege/baudenkmaeler-im-kanton-bern/bauinventar/bauinventar-online.html
  89. städtischen Fachstelle Denkmalpflege – https://www.biel-bienne.ch/de/denkmalpflege.html/189
  90. kantonalen Denkmalpflege – https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/ueber-uns/denkmalpflege.html
  91. Voranfrage – https://www.biel-bienne.ch/de/voranfrage.html/1494
  92. BewD – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1317?locale=de
  93. Bauinventar – https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/denkmalpflege/baudenkmaeler-im-kanton-bern/bauinventar/bauinventar-online.html
  94. städtischen Fachstelle Denkmalpflege – https://www.biel-bienne.ch/de/denkmalpflege.html/189
  95. kantonalen Denkmalpflege – https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/ueber-uns/denkmalpflege.html
  96. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) – https://www.bsvonline.ch/de/
  97. BewD – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1317?locale=de
  98. Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien [pdf, 2.3 MB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/16852/aue-en-richtlinien-erneuerbare-energien-de.pdf?fp=1
  99. Bauinventar – https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/denkmalpflege/baudenkmaeler-im-kanton-bern/bauinventar/bauinventar-online.html
  100. städtischen Fachstelle Denkmalpflege – https://www.biel-bienne.ch/de/denkmalpflege.html/189
  101. kantonalen Denkmalpflege – https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/ueber-uns/denkmalpflege.html
  102. BSIG-Weisung Nr. 7/725.1/1.1 – http://www.bsig.jgk.be.ch/bsig-2010-web/bsig/fileDownload?fileId=3874
  103. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) – https://www.bsvonline.ch/de/
  104. BewD – http://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1317?locale=de
  105. Gastgewerbe – https://www.biel-bienne.ch/de/gastgewerbe.html/1497
  106. Überzeitbewilligung im Gastgewerbe – https://www.biel-bienne.ch/de/ueberzeit-gastgewerbe.html/1499
  107. Terrassen eines Gastgewerbebetriebs – https://www.biel-bienne.ch/de/terrassen-gastgewerbe.html/1498
  108. BSIG-Weisung 7/725.1/1.1 – http://www.bsig.jgk.be.ch/bsig-2010-web/bsig/fileDownload?fileId=3874
  109. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) – https://www.bsvonline.ch/de/
  110. Art. 40a, KEnG – https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/741.1/versions/2713
  111. eBau – https://sso.be.ch/auth/realms/ebau/protocol/openid-connect/auth?state=093euefue30cthed5egscvnqa7&scope=openid%20profile%20email&response_type=code&approval_prompt=auto&redirect_uri=https%3A%2F%2Fwww.ebau.apps.be.ch&client_id=camac
  112. Solaranlagen, Wärmepumpen und Windkraftanlagen – https://www.biel-bienne.ch/de/solaranlagen-waermepumpen-windkraftanlagen.html/2994
  113. BauG – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1821?locale=de
  114. Kantonalen Fachstelle für hindernisfreies Bauen Procap – https://www.procap.ch/ueber-uns/beratungs-und-fachstellen/hindernisfreies-bauen/
  115. Bundesverfassung, Art. 8 – https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html
  116. Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) – https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002658/index.html
  117. Baugesetz des Kantons Bern Art. 22 und 23 – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1821?locale=de
  118. SIANorm 500 – https://www.sia.ch/fileadmin/content/download/sia-norm/korrigenda_sn/500_2009_d_Auslegungen_2013-10.pdf
  119. VSSNorm N 640 075 – https://hindernisfreie-architektur.ch/normen_publikationen/vss-640-075/
  120. revidierte kantonalen Energiegesetz – https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=0f3d8be6-7adf-4a03-b962-cc4c145709a3
  121. Art. 18a, BauG – https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/721.0/versions/2820
  122. Art. 7 BewD – https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/725.1
  123. Voranfrage – https://www.biel-bienne.ch/de/voranfrage.html/1494
  124. eBau – https://www.ebau.apps.be.ch/
  125. Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz des Kantons Bern – https://www.vol.be.ch/vol/de/index/umwelt/elektrosmog/mobilfunk.html
  126. Mobilfunkanlagen – https://www.biel-bienne.ch/de/mobilfunkanlagen.html/1500
  127. NISV, SR 814.710 – https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/38/de
  128. Mobilfunkanlagen – https://www.biel-bienne.ch/de/mobilfunkanlagen.html/1500
  129. BauG – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1821?locale=de
  130. Signalisationsverordnung SSV – https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790235/index.html
  131. BewD – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1317?locale=de
  132. eBau – https://www.ebau.apps.be.ch/
  133. Polizeiinspektorat der Stadt Biel – https://www.biel-bienne.ch/de/polizeiinspektorat.html/817
  134. Art. 27a, KEnV – https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/741.111
  135. Energiegesetzes – https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/741.1
  136. Energieverordnung – https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/741.111/versions/2795
  137. Signalisationsverordnung (SSV) – https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790235/index.html
  138. Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD) – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1317?locale=de
  139. Strassenverordnung (SV) – https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1744?locale=de
  140. Reglement über die Reklame in der Stadt Biel (RR) – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.1-5
  141. Verordnung über die Reklame in der Stadt Biel (RV) – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.1-5.1
  142. Regierungsstatthalteramt Biel – https://www.rsta.dij.be.ch/de/start.html
  143. eBau – https://sso.be.ch/auth/realms/ebau/protocol/openid-connect/auth?state=a8mqvfrr4i3qutlik0m564uka1&scope=openid%20profile%20email&response_type=code&approval_prompt=auto&redirect_uri=https%3A%2F%2Fwww.ebau.apps.be.ch&client_id=camac
  144. Website des Kantons Bern – https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/baubewilligungsverfahren/eBau/formulare-fuer-die-selbstdeklaration-der-baukontrolle.html
  145. eBau – https://www.ebau.apps.be.ch/
  146. Regierungsstatthalteramt Biel – https://www.rsta.dij.be.ch/de/start.html
  147. Polizeiinspektorat der Stadt Biel – https://www.biel-bienne.ch/de/polizeiinspektorat.html/817
  148. Überzeit im Gastgewerbe – https://www.biel-bienne.ch/de/ueberzeit-gastgewerbe.html/1499
  149. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Betreuungsgutscheinen. – https://www.biel-bienne.ch/de/faq-betreuungsgutscheine.html/3172
  150. Medienmitteilungen der Stadt Biel vom Dezember 2023 – https://www.biel-bienne.ch/de/news.html/29/news/4416
  151. 118 – tel:118
  152. 118 – tel:118
  153. Hochwasser - Naturgefahrenportal – https://www.naturgefahren.ch/home/umgang-mit-naturgefahren/hochwasser.html
  154. 118 – tel:118
  155. SMS-Benachrichtigung bei drohendem Hochwasser – https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=7e4b391b-21c3-303e-99c3-ffafce06d761
  156. Naturgefahren des Kantons Bern – https://www.naturgefahren.sites.be.ch/naturgefahren_sites/de/index/aktuelle_wasserdaten/uebersicht_gefahren.html
  157. Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) – https://gvb.ch/?tid=10030&campid=1010&siteid=116&gclid=Cj0KCQjw0emHBhC1ARIsAL1QGNeciS-Nfu3QoY0JiEXM24U4xH1aiyusLam8AhDK1bqKtG5o09yv6UIaAu7vEALw_wcB
  158. Übersicht, Gefahren (Aktuelle Wasser- und Schneedaten) Naturgefahren - Kanton Bern – https://www.naturgefahren.sites.be.ch/naturgefahren_sites/de/index/aktuelle_wasserdaten/uebersicht_gefahren.html
  159. Technischen Merkblatt Schallschutzfenster des Kantons Bern [pdf, 377 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/20943/beu_du_2017_technisches-merkblatt-schallschutzfenster.pdf?fp=1
  160. laerm.ch – http://www.laerm.ch/
  161. Lärmbelastungskataster im WebGIS der Stadt Biel – https://biel-bienne.mapplus.ch/?lang=de&basemap=av_sw&blop=1&x=2586200&y=1222100&zl=3&hl=0&layers=e110_strassenlaerm_emissionen|e110_strassenlaerm_belastungen&theme=3&subtheme=e110
  162. Dienststelle Umwelt – mailto:umwelt@biel-bienne.ch
  163. BAFU – https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft/fachinformationen/auswirkungen-der-luftverschmutzung.html
  164. http://www.energie-umwelt.ch – https://www.energie-umwelt.ch/
  165. Luft - Wirtschafts, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern – https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/luft-laerm-strahlung/luft.html
  166. Feuern - rauchfrei und luftfreundlich [pdf, 635 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/786/beu_umw_Feuern%20%E2%80%93%20rauchfrei%20und%20luftfreundlich_2011_d.pdf
  167. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Sozialhilfe. – https://www.biel-bienne.ch/de/faq-sozialhilfe.html/2804
  168. E-Mail – mailto:info@biel-bienne.ch
  169. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Mühlebrücke+5,+2501+Biel,+Switzerland