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Bewilligung für Gerüstbauten

Ein Gerüst auf öffentlichem Grund muss von der Baubewilligungsbehörde bewilligt werden, sofern für das Bauvorhaben nicht sowieso eine Baubewilligung vorliegt.

Wird für bewilligungsfreie Unterhaltsarbeiten ein Gerüst auf öffentlichem Grund benötigt, ist eine Bewilligung für Gerüstbauten mit diesem Formular [pdf, 127 KB] zu beantragen. Sie ist mindestens 10 Arbeitstage vor Montage bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, einzureichen. Wir empfehlen Ihnen die Umsetzung vorgängig mit dem Polizeiinspektorat abzusprechen. Bei Bauvorhaben, für die eine Baubewilligung erforderlich ist, ist keine zusätzliche Genehmigung nötig.