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Gefährdungsmeldung einreichen

Vernachlässigung, körperliche oder psychische Misshandlung oder sexueller Missbrauch gefährden die gesunde Entwicklung von Kindern. Mit einer Gefährdungsmeldung an die Behörden helfen Sie, das Kindeswohl zu schützen.

Es gibt verschiedene Ursachen, die dazu führen, dass Kinder in einem Umfeld aufwachsen, das schädlich ist für ihre Entwicklung – zum Beispiel Konflikte und andere Notlagen in der Familie oder psychische Probleme der Eltern.

Wenn Sie Kenntnis haben von Kindern oder Jugendlichen, deren Entwicklung gefährdet ist, dann können Sie dies der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) melden. Die KESB wird prüfen, ob sie zuständig ist. Bei Bedarf wird sie vom Dienst für Kinder und Jugendliche (DKJ) der Stadt Biel Abklärungen vornehmen lassen. Dann entscheidet die KESB, ob Massnahmen zum Schutz des Kindeswohls ergriffen werden müssen.

Weitere Information zur Gefährdung des Kindeswohls sowie ein Formular für die Gefährdungsmeldung finden Sie auf der Webseite der KESB. 1

Reichen Sie Ihre Gefährdungsmeldungen bei der KESB unter folgender Adresse ein:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Biel/Bienne

Zentralstrasse 63
Postfach 704
2501 Biel

031 635 21 50 2
Pikett: 117 3
Fax 031 634 51 98

info.kesb-bb@be.ch 4

  1. Webseite der KESB. – https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/Kinder-Jugendliche/gefaehrdungsmeldung-kinder.html
  2. 031 635 21 50 – tel:031 635 21 50
  3. 117 – tel:117
  4. info.kesb-bb@be.ch – mailto:info.kesb-bb@be.ch
  5. 032 326 20 11 – tel:+41323262011
  6. E-Mail – mailto:info.eks@biel-bienne.ch
  7. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+49,+2501+Biel,+Switzerland