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Häufig gestellte Fragen

Lärm

Bekomme ich die Ausgaben für Schallschutzfenster zurückerstattet?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ausgaben für Schallschutzfenster zurück erstattet zu bekommen. Ob Sie Anspruch darauf haben hängt davon ab, ob der entsprechende Grenzwert überschritten wird (unterschiedlich, je nach Nutzung), wann die Baubewilligung für Ihre Liegenschaft erteilt wurde und wann und in welcher Qualität die Schallschutzmassnahmen ausgeführt wurden. Dabei sollen Schallschutzfenster die akustischen Vorschriften gemäss dem Technischen Merkblatt Schallschutzfenster des Kantons Bern [pdf, 377 KB] 1 respektieren.

Bitte beachten Sie: Es ist in jedem Fall so, dass Rückerstattungen nur im Rahmen eines bewilligten Strassenlärmsanierungsprogramms erfolgen können. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer werden bei der Umsetzung auf jeden Fall kontaktiert. Für Einzelanfragen werden keine gesonderten Abklärungen vorgenommen und es kann keine Kostengutsprache erfolgen. Die Dienststelle Umwelt empfiehlt Ihnen jedoch, alle Dokumente in Zusammenhang mit der Fenstersanierung aufzubewahren. Sollte sich im Rahmen eines Lärmsanierungsprogramms herausstellen, dass für Ihre Liegenschaft Anspruch auf Schallschutzfenster besteht, können Sie die Kosten auch nach mehreren Jahren geltend machen.

Was kann ich gegen Lärm tun?

Wir alle sind nicht nur Opfer des Lärms, sondern auch Verursacherinnen und Verursacher. Zur Verminderung des Verkehrslärms können Sie beitragen, indem Sie sich nicht motorisiert fortbewegen, bewusst das passende Verkehrsmittel für Ihren Weg wählen, niedertourig Auto fahren, geräuscharme Reifen montieren und ein leises Auto kaufen. Genauere Informationen finden Sie auf folgender Website: laerm.ch 2

Wird der Grenzwert bei meiner Liegenschaft überschritten?

Sie finden die für Ihre Liegenschaft berechneten Werte im aktualisierten Lärmbelastungskataster im WebGIS der Stadt Biel 3. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Lärm? Senden Sie Ihre konkreten Anfragen an die Dienststelle Umwelt 4 der Stadt Biel.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Lärm? Senden Sie Ihre konkreten Anfragen an die Dienststelle Umwelt 5 der Stadt Biel.

  1. Technischen Merkblatt Schallschutzfenster des Kantons Bern [pdf, 377 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/20943/beu_du_2017_technisches-merkblatt-schallschutzfenster.pdf?fp=1
  2. laerm.ch – http://www.laerm.ch/
  3. Lärmbelastungskataster im WebGIS der Stadt Biel – https://biel-bienne.mapplus.ch/?lang=de&basemap=av_sw&blop=1&x=2586200&y=1222100&zl=3&hl=0&layers=e110_strassenlaerm_emissionen|e110_strassenlaerm_belastungen&theme=3&subtheme=e110
  4. Dienststelle Umwelt – mailto:umwelt@biel-bienne.ch
  5. Dienststelle Umwelt – mailto:info.beu@biel-bienne.ch
  6. 032 326 16 11 – tel:+41323261611
  7. E-Mail – mailto:umwelt@biel-bienne.ch
  8. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+49,+2501+Biel,+Switzerland