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Antworten auf Ihre häufigen Fragen rund um die Sozialhilfe

Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Wo kann ich mich anmelden? Welche Kosten übernimmt die Sozialhilfe und welche muss ich selbst bezahlen? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Sozialhilfe.

Sozialhilfe ist ein umfangreiches Thema, und für die Betroffenen stellen sich viele Fragen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie die gesuchten Antworten hier nicht finden!

Haftungsausschluss

Hier unten finden Sie allgemeine Informationen zur Sozialhilfe. Aus diesen kann kein Anspruch auf Leistungen abgeleitet werden. Sozialhilfe wird in jedem Fall individuell der hilfesuchenden Person angepasst. Dazu klärt der Sozialdienst die wirtschaftliche, persönliche und soziale Situation der hilfesuchenden Person genau ab.

FAQ - Häufige Fragen rund um die Sozialhilfe

Anspruch und Anmeldung

Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe unterstützt Menschen, die finanzielle Hilfe brauchen und diese sonst nirgendwo erhalten. In Notsituationen ermöglicht Sozialhilfe ein menschenwürdiges Leben. Sie finanziert den sogenannten Grundbedarf, Miete und obligatorische Krankenversicherung. Zu diesen wichtigsten Bedürfnissen gehören vor allem das Essen, die Wohnung und die Gesundheit. Sozialhilfe ermöglicht auch, dass man am sozialen Leben teilhaben kann.

Weitere Informationen: Broschüre «Sozialhilfe – kurz und gut erklärt»

Wann habe ich Anspruch auf Sozialhilfe?

Sie haben ein Anrecht auf Unterstützung, wenn Sie nicht genug Geld zum Leben für sich und für Ihre Familie haben. Die Leistungen der Sozialhilfe sind abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen. Sozialhilfe ist eine Ergänzung zu anderen Einkommen von Ihnen und/oder Ihrer Familie, falls es solche gibt. Das können Einkommen aus einer bezahlten Arbeit sein, aus einem Vermögen oder einer anderen Quelle. Der Sozialdienst klärt Ihre finanziellen Verhältnisse in jedem Fall ab.

Mit dem Sozialhilferechner können Sie herausfinden, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Was muss ich tun, um Sozialhilfe zu beantragen?

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen wollen, müssen Sie persönlich bei der Abteilung Soziales an der Alexander-Schöni-Strasse 14, 2501 Biel vorbeikommen. Sie müssen folgende Dokumente mitbringen:

  • Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte im Original, Aufenthaltsbewilligung B, C, F oder L)
  • Aktueller Versicherungsausweis der Krankenkasse
  • Mietvertrag
  • Detaillierte Auszüge der letzten 6 Monate aller Bank- und Postkonten (auch von den Konten des Ehemanns/der Ehefrau, des Lebenspartners/der Lebenspartnerin und der Kinder unter 18 Jahren)

Unter Umständen braucht der Sozialdienst noch weitere Dokumente, zum Beispiel:

  • Arbeitsvertrag und Lohnausweise, falls Sie eine bezahlte Arbeit haben
  • Verfügungen und Entscheide von Sozialversicherungen, von denen Sie Leistungen beziehen (Renten, Taggelder etc.)
  • Kopie des Familienausweises, falls Sie eine Familie haben

Weitere Informationen zur Anmeldung bei der Sozialhilfe finden Sie hier.

Wie lange kann ich Sozialhilfe beziehen?

Solange Sie in einer Notlage sind, haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe. Der Sozialdienst hilft Ihnen, möglichst bald wieder unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Eine lebenslange Abhängigkeit von der Sozialhilfe soll vermieden werden.

Erhalte ich auch Sozialhilfe, wenn ich kein Deutsch und kein Französisch spreche?

Ja. Wenn nötig kann der Sozialdienst eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher beauftragen, an den Besprechungen teilzunehmen.

Erhalte ich Sozialhilfe, wenn ich eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübe?

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, können Sie eventuell eine selbstständige Erwerbsarbeit ausüben. Dazu müssen aber bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Wirtschaftlichkeitsprognose für Ihre selbstständige Tätigkeit muss zudem günstig sein. Andernfalls müssen Sie die selbstständige Tätigkeit aufgeben (Ausnahmen vorbehalten).

Mehr Informationen für Selbständigerwerbende.

Erhalte ich Sozialhilfe, wenn ich mit einem Partner/einer Partnerin oder mit Familienangehörigen zusammenlebe, die keine Sozialhilfe benötigen?

Unverheiratete Partner oder Partnerinnen in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft (Konkubinat) werden von der Sozialhilfe individuell behandelt. Für beide Personen wird ein individuelles Konto geführt. Die Sozialhilfe unterscheidet zwischen dem «einfachen Konkubinat» und dem «stabilen Konkubinat». In einem stabilen Konkubinat hat das Einkommen und das Vermögen der nicht unterstützten Person einen Einfluss auf das Budget des Partners oder der Partnerin.

Weitere Informationen über das Konkubinat.

Andere Familienmitglieder und einfache Konkubinate gehören in die Kategorie «familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft». In solchen Fällen geht der Sozialdienst davon aus, dass die unterstützte Person im Haushalt arbeitet (einkaufen, putzen, Wäsche waschen etc.). Die unterstützte Person hat für diese Arbeit ein Anrecht auf eine Entschädigung von der Person, die keine Unterstützung erhält. Diese Entschädigung wird (wie ein eigenes Einkommen) bei der Berechnung der Sozialhilfe-Unterstützung berücksichtigt. Und zwar auch, wenn die unterstützte Person in der Realität keine finanzielle Entschädigung für ihre Arbeit im Haushalt erhält.

Weitere Informationen über die Entschädigung für Haushaltsführung.

Darf ich heiraten, wenn ich Sozialhilfe erhalte? Ändert sich dadurch die Höhe des Unterstützungsbeitrags?

Das Recht auf Heirat haben Sie auch, wenn Sie von der Sozialhilfe unterstützt werden. Die Heirat hat aber Auswirkungen auf die Leistungen der Sozialhilfe. Das liegt daran, dass Ehepartner gegenseitig unterhaltspflichtig sind. Das heisst, dass nach der Heirat beide auch für die Kosten des Partners oder der Partnerin aufkommen müssen. Ehepaare sind für die Sozialhilfe eine «Unterstützungseinheit». Das heisst: Für die Berechnung der Unterstützung wird ein gemeinsames Budget erstellt.

Diese Regelung gilt auch für eingetragene Partnerschaften.

Weitere Informationen zur Unterstützung von Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen/Partnern.

Erhalte ich in Biel Sozialhilfe, wenn ich in einer anderen Gemeinde wohne?

In der Regel ist für die Sozialhilfe die Gemeinde zuständig, in der Sie wohnen. Es kann sein, dass Sie aus bestimmten Gründen in Biel Sozialhilfe beantragen wollen, aber nicht in Biel wohnen. Dann muss der Sozialdienst abklären, welche Gemeinde zuständig ist. Bis das geklärt ist, erhalten Sie eine vorläufige Unterstützung vom Bieler Sozialdienst.

Ich habe keinen festen Wohnsitz. Habe ich trotzdem Anrecht auf Sozialhilfe?

Sozialhilfe erhalten Sie in der Regel von der Wohnsitzgemeinde. Das ist die Gemeinde, in der Sie angemeldet sind («zivilrechtlicher Wohnsitz»). Daran ändert sich nichts, wenn Sie sich zeitweise in einer anderen Gemeinde aufhalten.

Wenn sie obdachlos sind und sich dauerhaft in Biel aufhalten, werden Sie vom Bieler Sozialdienst unterstützt.

Um sich in einer Gemeinde anzumelden, müssen Sie dort nicht unbedingt eine Wohnung haben. Sie können sich auch in einer Gemeinde anmelden, wenn Sie zum Beispiel einen Campingplatz als Aufenthaltsort angeben und sich Ihre Post dorthin schicken lassen.

Weitere Informationen über den Unterstützungswohnsitz.

Ist mein Anspruch auf Sozialhilfe abhängig von meinem Aufenthaltsstatus?

Ja. Je nach Aufenthaltsstatus gelten unterschiedliche Sozialhilferegelungen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, erhalten Sie in einer Notlage trotzdem materielle Unterstützung.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links.

Allgemeine Informationen

Sozialhilfe und Nothilfe

Habe ich als «Sans-Papier» Anrecht auf Sozialhilfe?

Wenn Sie ohne Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz sind, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung erhalten jedoch Asylsozialhilfe. Andere Personen ohne Aufenthaltsbewilligung erhalten entweder «Nothilfe im Asylbereich» oder «Hilfe in Notlagen».

Weitere Informationen finden Sie in der FAQ Ist mein Anspruch auf Sozialhilfe abhängig von meinem Aufenthaltsstatus?

Wer unterstützt mich, wenn ich keine Sozialhilfe erhalte?

In Biel gibt es mehrere Institutionen und Vereine, die Unterstützung bieten können. Die Fachstelle für Prävention der Abteilung Soziales hilft Ihnen gerne weiter.

Kontaktieren Sie dazu die Abteilung Soziales.

Finanzielle Unterstützung

Welche Kosten deckt die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe deckt die Kosten für die wichtigsten Lebenshaltungskosten. Die finanzielle Unterstützung umfasst folgende Beiträge:

  • Grundbedarf für den Lebensunterhalt (laufende Ausgaben, Lebensmittel, Strom, Pflege usw.)
  • Mietkosten
  • Prämien der obligatorischen Krankenversicherung
  • Situationsbedingte Leistungen im Rahmen der Grundversorgung (zum Beispiel Zahnarztkosten)

Je nach persönlicher Situation können weitere Leistungen bezahlt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wieviel Sozialhilfe erhalte ich, um den Grundbedarf für meinen Lebensunterhalt zu finanzieren? Und wieviel für meine Familie?

Sie erhalten einen Pauschalbetrag, um Ihren Grundbedarf für den Lebensunterhalt zu finanzieren. Dieser Pauschalbetrag ist abhängig von der Anzahl Personen, die in Ihrem Haushalt leben.

Hier finden Sie die Beträge, die im Kanton Bern gelten.

Weitere Informationen über den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)

Was muss ich mit der Grundbedarf-Pauschale bezahlen?

Mit der Grundbedarf-Pauschale für den Lebensunterhalt müssen Sie folgende Ausgaben bezahlen:

  • Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
  • Kleider und Schuhe
  • Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.), ausgenommen die Wohnnebenkosten
  • Haushalt (Reinigung und Instandhaltung der Kleider und der Wohnung, Kehrichtsackgebühren)
  • kleine Haushaltsgegenstände
  • Haustiere
  • Gesundheitspflege ohne Selbstbehalt und Franchisen (zum Beispiel selbst gekaufte Medikamente)
  • Körperpflege (zum Beispiel Coiffeur, Toilettenartikel)
  • Transport und Verkehr (Zug, Bus, Unterhalt Velo/Mofa)
  • Kommunikation (Telefon, Post etc.)
  • Bildung und Unterhaltung (Radio-/TV-Gebühren und -Geräte, Computer, Drucker, Sport, Spielsachen, Zeitungen, Bücher, Schulkosten, Kino etc.)
  • persönliche Ausstattung (zum Beispiel Schreibmaterial)
  • Restaurantbesuche
  • diverse Ausgaben (zum Beispiel Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)

Übernimmt der Sozialdienst meine Kosten für Tagesschulen, Kita, oder andere Kinderbetreuung?

Die Kosten für Kinderbetreuung (Tagesstätten für Kinder und Jugendliche, Tagespflege, Tagesschulen und weitere Angebote) werden vom Sozialdienst übernommen. Aber nur, wenn die Eltern arbeiten und deshalb das Kind oder die Kinder nicht selber betreuen können. Zudem muss das Erwerbseinkommen in einem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten für die Kinderbetreuung stehen. Oder die Erwerbstätigkeit muss für die berufliche oder soziale Integration der Eltern oder eines Elternteils wichtig sein.

Weitere Informationen über die Kinderbetreuung (ambulant).

Übernimmt der Sozialdienst die Kosten für das Schullager meiner Kinder?

Die Kosten für Schulreisen oder Schul-Tagesausflüge müssen Sie in der Regel aus der Grundbedarf-Pauschale selber bezahlen. Ausnahmen sind aber möglich. Der Sozialdienst übernimmt zum Beispiel die Kosten für auswärtige Projektwochen, Schullager oder die Maturareise. Sie müssen ausserordentliche Kosten immer zuerst mit dem Sozialdienst absprechen. Sie müssen auch abklären, ob die Schule oder die Gemeinde einen Teil der Kosten übernimmt.

Weitere Informationen über Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen.

Wer bezahlt für Ausbildungen oder Weiterbildungen?

Wenn Ihr Kind eine Erstausbildung macht, müssen Sie diese in der Regel finanzieren. Eine Zweitausbildung muss die Person in der Ausbildung selber finanzieren. Wenn die Ausbildung auf diese Weise nicht finanziert werden kann, gibt es die Möglichkeit von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien, Darlehen).

Sozialhilfeleistungen für die Ausbildung sind nur möglich,

  • wenn es spezielle wirtschaftliche oder gesundheitliche Gründe gibt
  • und wenn die Ausbildung nicht anders finanziert werden kann.

Bei Sozialhilfeleistungen für die Ausbildung wird die zumutbare Eigenleistung (Erwerbseinkommen) der Person in der Ausbildung berücksichtigt.

Weitere Informationen über Aus- und Weiterbildung.

Lohnt es sich für mich, wenn ich Sozialhilfe erhalte und zusätzlich arbeite?

Es kann sich finanziell für Sie lohnen, wenn Sie arbeiten oder wenn Sie sich aktiv um eine Stelle bemühen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in solchen Fällen vom Einkommensfreibetrag oder von einer Integrationszulage profitieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Einkommensfreibetrag und zur Integrationszulage.

Übernimmt der Sozialdienst die Kosten für mein Haustier (Tiernahrung, Tierarzt etc.)?

Nein. Die Kosten für die Tierhaltung müssen Sie mit der Grundbedarf-Pauschale selber bezahlen.

Weitere Informationen über Tiere.

Wohnung

Wie hoch ist der maximale Mietbetrag, den die Sozialhilfe finanziert?

Die Sozialhilfe finanziert grundsätzlich Mietzinse, die den Richtlinien der Abteilung Soziales der Stadt Biel entsprechen. Sie finanziert zudem die Wohn-Nebenkosten. Die zulässige Höhe des Mietzinses ist abhängig von der Anzahl Personen, die im Haushalt leben.

Hier finden Sie die Ansätze, die in der Stadt Biel gelten.

Kann der Sozialdienst meinen Mietzins direkt meiner Hausverwaltung oder dem Vermieter / der Vermieterin überweisen?

In der Regel erhalten Sie das Geld für den Mietzins vom Sozialdienst. Sie müssen es dann selber der Hausverwaltung oder dem Vermieter / der Vermieterin überweisen. In bestimmten Fällen kann der Sozialdienst aber den Mietzins direkt der Hausverwaltung oder dem Vermieter / der Vermieterin überweisen.

Welche Nebenkosten übernimmt der Sozialdienst?

Der Sozialdienst übernimmt alle Wohn-Nebenkosten und die Schlussabrechnung. Wenn die Nebenkosten zu hoch erscheinen, interveniert der Sozialdienst. Er kann Sie verpflichten, die Nebenkosten durch die Regionale Schlichtungsstelle überprüfen zu lassen. Vielleicht ist auch eine Klage nötig, um überhöhte Nebenkosten korrigieren zu lassen.

Bezahlt der Sozialdienst meine Rechnung des Energie Service Biel/Bienne (ESB)?

Die Energiekosten (Elektrizität, Gas) sind im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten. Sie müssen die ESB-Rechnung also mit dem Geld der Grundbedarf-Pauschale selber bezahlen.

Wenn Sie keine Stromrechnung vom ESB erhalten, dann sind Ihre Stromkosten bereits im Mietzins inbegriffen. In diesem Fall wird bei ihrer Grundbedarf-Pauschale ein Abzug vorgenommen.

Weitere Informationen über Energie/Wasser.

Bezahlt der Sozialdienst meine Hausrat- / Haftpflichtversicherung?

Die Prämien für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung werden gemäss SKOS-Richtlinien übernommen. Der Sozialdienst bietet eine Kollektivversicherung bei der Allianz an. Dann wird die Versicherungsprämie direkt vom Sozialdienst bezahlt.

Haben Sie eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die Sie behalten möchten? Oder wollen Sie eine eigene Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschliessen? In diesem Fall erhalten Sie vom Sozialdienst einen Pauschalbetrag zurückerstattet. Dieser Betrag ist gleich hoch wie der Prämienbeitrag der Kollektivversicherung. Er kann sich jedes Jahr ändern.

Sie müssen beide Risiken (Hausrat und Haftpflicht) versichern, damit Ihnen der Sozialdienst den Pauschalbetrag bezahlt.

Bezahlt der Sozialdienst meine Mietkaution / mein Mietzinsdepot?

Normalerweise übernimmt der Sozialdienst keine Mietzinsdepots und keine Kosten für Mietkautions-Versicherungen. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. Wenn der Sozialdienst Ihr Mietzinsdepot bezahlt, müssen Sie ihm dieses Geld später zurückzahlen. Dazu müssen Sie eine Vereinbarung unterschreiben.

Wer bezahlt meine Serafe-Rechnung (Radio- und TV-Gebühren)?

Radio- und Fernseh-Anschlussgebühren sind im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten. Sie müssen die Serafe-Rechnung also mit dem Geld aus der Grundbedarf-Pauschale bezahlen.

Weitere Informationen über elektronische Medien.

Was sind situationsbedingte Leistungen?

Der Sozialdienst kann sogenannte situationsbedingte Leistungen ausrichten. Das sind Beiträge für Ausgaben, die im Grundbedarf für den Lebensunterhalt nicht enthalten sind. Der Grund für solche Ausgaben kann zum Beispiel die gesundheitliche, wirtschaftliche oder familiäre Lage der unterstützten Person sein.

Mit situationsbedingten Leistungen kann der Sozialdienst die finanzielle Unterstützung an individuelle Bedürfnisse anpassen. Die Auszahlung kann an Bedingungen geknüpft werden.

Weitere Informationen über situationsbedingte Leistungen (SIL).

Bezahlt der Sozialdienst meine Wohnungseinrichtung und die Möbel?

Der Sozialdienst übernimmt die Kosten für die nötigen Anschaffungen,

  • wenn Sie noch keine Wohnungseinrichtung und Möbel haben
  • oder wenn Sie Möbel oder Einrichtungsgegenstände ersetzen müssen.

Sie müssen vorher einen Antrag stellen und einen Kostenvoranschlag einreichen. Nach dem Kauf müssen Sie dem Sozialdienst die Quittungen vorlegen.

Der Sozialdienst finanziert nur Mobiliar, das einfach, zweckmässig und notwendig ist.

Weitere Informationen über Mobiliar.

Wer übernimmt meine Umzugskosten bei einem Wohnungswechsel?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie den Umzug selber organisieren und durchführen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Zum Beispiel wenn Sie die Möbel aus gesundheitlichen Gründen nicht selber transportieren können.

Wenn Sie den Umzug selber durchführen, übernimmt der Sozialdienst die Mietkosten für ein Transportfahrzeug.

Weitere Informationen über Umzugs- und Reinigungskosten.

Verkehrsmittel

Bezahlt der Sozialdienst meine Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr?

Ihre Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr, das Halbtax-Abonnement und Ihr Velo oder Mofa müssen Sie mit der Grundbedarf-Pauschale bezahlen. Der Sozialdienst übernimmt in bestimmten Fällen auch die Kosten für zusätzliche Fahrten, wenn sie nötig sind

  • für die Ausübung Ihres Berufs
  • weil Sie Freiwilligenarbeit leisten
  • weil Sie an einem Programm oder an einem Kurs teilnehmen
  • für einen Arztbesuch

oder in anderen begründeten Fällen. Sie müssen dabei immer die günstigste Transportmöglichkeit wählen. Sie müssen auch abklären, ob solche Transporte nicht von anderen Stellen bezahlt werden (zum Beispiel von der IV oder der Krankenversicherung).

Weitere Informationen über Verkehrsauslagen.

Darf ich ein Auto besitzen, wenn ich Sozialhilfe erhalte? Bezahlt der Sozialdienst die Fahrzeugversicherung?

Wenn Sie ein Motorfahrzeug haben, müssen Sie es mit dem Geld aus der Grundbedarf-Pauschale selber finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie Beiträge an die Kosten

  • für den Betrieb und Unterhalt Ihres Motorfahrzeugs
  • für die Fixkosten (Motorfahrzeugsteuern und Versicherungsprämien).

Ist der Wert Ihres Motorfahrzeugs höher als der Vermögensfreibetrag, müssen Sie es verkaufen. Ihre Ausgaben für das Motorfahrzeug dürfen auch nicht dazu führen, dass Sie und Ihre Familie nicht mehr genug Geld für Essen, Kleider etc. haben.

Weitere Informationen über Motorfahrzeuge (Auto).

Bezahlt mir der Sozialdienst ein Velo?

Der Sozialdienst übernimmt bei Bedarf die Kosten für Ihr Velo. Sie müssen solche Ausgaben aber vorher mit dem Sozialdienst absprechen.

Wenn Sie ein Velo kaufen, erhalten Sie maximal 300 Franken. Das Velo sollte ein Occasion-Velo in gutem Zustand sein (fahrtüchtig und revidiert).

Weitere Informationen über Fahrrad / Velo.

Gesundheit

Übernimmt der Sozialdienst meine Krankenversicherungs-Prämien?

Ihre Prämien für die obligatorische Krankenpflege-Versicherung werden vom Kanton verbilligt, wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Den Restbetrag übernimmt der Sozialdienst.

Beiträge an freiwillige Zusatzversicherungen sind nur unter begründeten Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen über Krankenversicherung nach KVG.

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn ich durch die Sozialhilfe unterstützt werde?

Jede unterstützte Person hat Anspruch auf Beiträge zur Prämienverbilligung. Der Sozialdienst bezahlt die nicht verbilligten Bruttoprämien. Der Beitrag für die Prämienverbilligung wird vom ASV an den Sozialdienst bezahlt. Die Verbilligung entspricht für Sozialhilfe Beziehende der höchsten Stufe; ausser für Junge Erwachsene, welche in den meisten Fällen nur 50 Prozent der Prämie verbilligt erhalten. Bei Ablösung der Sozialhilfebeziehenden vom Sozialdienst muss die dem Sozialdienst ausgerichtete Prämienverbilligung in der Abrechnung berücksichtigt werden (siehe BKSE-Stichwort «Krankenversicherung nach KVG»).

Werden Zusatzversicherungen vom Sozialdienst übernommen?

Die Prämien für freiwillige Zusatzversicherungen werden in der Regel vom Sozialdienst nicht übernommen. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Wer hilft mir dabei, meine Gesundheitskosten im Griff zu behalten?

Der Sozialdienst kann Ihnen dabei helfen, Ihre Kosten für medizinische Behandlungen zu steuern. Dazu müssen Sie dem Sozialdienst eine Vollmacht erteilen.

Kann ich zum Arzt gehen, wenn ich meine Krankenversicherungs-Prämien nicht bezahlt habe?

Ja, Sie haben ein Anrecht auf medizinische Versorgung, auch wenn Sie mit den Prämienzahlungen im Rückstand sind. Sie erhalten auch medizinische Versorgung, wenn Sie die Prämien trotz einer Betreibung nicht bezahlt haben.

Weitere Informationen über Krankenversicherung nach KVG.

Übernimmt der Sozialdienst meine Kosten für Zahnbehandlungen?

Ja, die Kosten für Zahnbehandlungen werden übernommen. Sie müssen verschiedene Einschränkungen beachten. Für Notfallbehandlungen übernimmt der Sozialdienst nur Kosten bis 300 Franken. Für weitergehende Behandlungen über 500 Franken müssen Sie beim Sozialdienst zuerst einen Kostenvoranschlag vorlegen.

Weitere Informationen über Zahnbehandlung.

Übernimmt der Sozialdienst die Kosten für die Ambulanz?

Der Sozialdienst bezahlt die Kosten für den Transport mit der Ambulanz, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden. Voraussetzung ist,

  • dass der Grund für den Ambulanz-Transport ein Notfall ist
  • oder dass der Patient / die Patientin aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem Privatauto oder öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden kann.

Wenn ein Ambulanz-Transport wegen eigenem Verschulden nötig wird, muss der Patient / die Patientin eventuell einen Teil der Kosten selber bezahlen.

Weitere Informationen über nicht gedeckte Krankheits- und Gesundheitskosten.

Übernimmt der Sozialdienst meine Kosten für Brillen und Kontaktlinsen?

Der Sozialdienst übernimmt die Kosten für Brillen. Sie müssen aber vorher einen Kostenvoranschlag vorlegen.

Die Kosten von Kontaktlinsen werden nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen übernommen.

Weitere Informationen über Brille und Kontaktlinsen.

Übernimmt der Sozialdienst meine Kosten für Verhütungsmittel?

Ja, der Sozialdienst übernimmt die Kosten für Verhütungsmittel. Sie müssen einen Antrag stellen.

Persönliche Beratung

Ich beziehe keine Sozialhilfe-Unterstützung. Kann ich mich trotzdem zu Themen wie Wohnen, Steuern, Schulden, Stellensuche etc. beraten lassen?

Ja. Wenn Sie keine Sozialhilfe-Unterstützung beziehen, können Sie sich an die Fachstelle für Prävention der Abteilung Soziales wenden. Die Fachstelle kann Sie für vertiefte Abklärungen auch an eine spezialisierte Institution weiterleiten. Das Ziel ist, eine Lösung für Ihr Problem zu finden, damit Sie nicht die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.

Für einen Kontakt mit der Fachstelle für Prävention wenden Sie sich bitte an die Abteilung Soziales.

Was genau tut ein Sozialarbeiter / eine Sozialarbeiterin?

Ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin unterstützt Personen, die wegen persönlichen, psychologischen oder wirtschaftlichen Problemen nicht allein zurechtkommen.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben viele Möglichkeiten, um Menschen in einer schwierigen Situation zu begleiten:

  • Sie helfen dabei, passende Lösungen für die Probleme zu finden und umzusetzen.
  • Sie fördern die Selbstständigkeit und helfen in administrativen Angelegenheiten (zum Beispiel beim Kontakt mit Behörden, Ärztinnen, Psychologen, Anwältinnen, Sonderpädagogen etc.).
  • Sie sorgen für die nötige Unterstützung (finanzielle Hilfe, Stellensuche, medizinische Behandlungen, Wohnprobleme, Suche eines Heimplatzes etc.).
  • Sie beantworten alle Fragen zur materiellen Hilfe und zu den Leistungen der Sozialhilfe.

Erhalte ich Unterstützung bei der Wohnungssuche?

Es gibt kein spezielles Hilfsangebot bei der Wohnungssuche. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, können Sie sich aber von Ihrem Sozialarbeiter / Ihrer Sozialarbeiterin beraten lassen.

Hier finden Sie ein Angebot von Wohnungen.

Wo kann ich übernachten oder wohnen, wenn ich obdachlos bin?

Es gibt verschiedene Hilfsangebote für Obdachlose. Wenden Sie sich an folgende Stellen:

Passantenheim der Heilsarmee

Notschlafstelle Sleep-In

Rechte und Pflichten

Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich Sozialhilfe beziehe?

Rechte:

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, haben Sie Anspruch auf rechtliches Gehör. Das heisst: Die Behörden müssen Sie anhören, bevor sie eine Verfügung erlassen, von der Sie betroffen sind.

Sie haben auch Auskunfts- und Informationsrechte. Das heisst: Die Behörde muss Sie über den Inhalt der Verfügung informieren und Ihre Fragen beantworten.

Pflichten:

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie dem Sozialdienst wahrheitsgetreu Auskunft geben. Sie müssen die Anweisungen des Sozialdienst befolgen.

Sie sind verpflichtet, alles zu tun, um Ihre Situation zu verbessern und nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Sie müssen zum Beispiel eine zumutbare Arbeit annehmen oder an einer Integrationsmassnahme teilnehmen.

Weitere Informationen über Rechte und Pflichten.

Was kann ich tun, wenn mein Ehepartner oder meine Ehepartnerin die Alimente nicht zahlt?

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, kümmert sich die Inkassostelle der Abteilung Soziales um das Einkassieren der geschuldeten Alimente.

In einem solchen Fall müssen Sie auf den Unterhaltsanspruch verzichten. Das heisst, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin die Alimente nicht mehr Ihnen schuldet, sondern der Inkassostelle. Dafür wird Ihr Sozialhilfe-Budget angepasst. Die Alimente werden Ihnen nicht mehr als Einnahme angerechnet. Sie erhalten nun den ganzen Unterstützungsbeitrag.

Wenn Sie später keine Sozialhilfe mehr brauchen, muss Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin die Alimente wieder Ihnen bezahlen. Sie erhalten dann eventuell Inkassohilfe. Das heisst, die Behörden unterstützen Sie dabei, die Alimente zu erhalten.

Weitere Informationen über Inkasso von Unterhaltsbeiträgen.

Darf ich Ferien machen, wenn ich Sozialhilfe beziehe?

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, dürfen Sie Ferien machen. Sie dürfen sich auch im Ausland aufhalten. Wollen Sie länger als 2 Tage ortsabwesend sein, müssen sie dies vorgängig vom Sozialdienst bewilligen lassen. Sonst muss der Sozialdienst Sanktionsmassnahmen gegen Sie prüfen.

Der Sozialdienst übernimmt keine Ferien- und Reisekosten.

Weitere Informationen über Ortsabwesenheit und Ferien.

Was passiert, wenn ich meine Pflichten gegenüber dem Sozialdienst verletze?

  • Wenn Sie Ihre Pflichten verletzen oder verletzt haben
  • oder wenn Sie aus eigenem Verschulden Sozialhilfe beanspruchen müssen,

kann der Sozialdienst Ihre finanzielle Unterstützung kürzen. In gravierenden Fällen kann die Unterstützung auch ganz eingestellt werden.

Weitere Informationen über Kürzungen.

Muss ich die erhaltene Sozialhilfe zurückbezahlen?

In den folgenden Fällen müssen Sie Sozialhilfe zurückzahlen:

  • Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation deutlich verbessert hat.
  • Wenn Sie ein Vermögen realisieren oder realisieren können. Das heisst: wenn Sie Zugriff auf Vermögenswerte erhalten.
  • Wenn Sie die Sozialhilfe als Bevorschussung erhalten haben. Das heisst, dass Sie Sozialhilfe erhalten haben, während Sie auf finanzielle Beiträge einer anderen Stelle warten mussten.
  • Wenn Sie Ihre Notlage in grober Weise selbst verschuldet haben.
  • Wenn Sie unrechtmässig Sozialhilfe bezogen haben.

Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen über die Rückerstattungspflicht.

Muss ich Gewinne dem Sozialdienst melden?

Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, müssen Sie den Sozialdienst über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse informieren. Wenn sich Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie das von sich aus sofort melden.

Was unternimmt der Sozialdienst gegen Sozialhilfe-Missbrauch?

Sozialhilfe-Missbrauch heisst, dass jemand unrechtmässig Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogen hat. Das ist der Fall, wenn die Person dem Sozialdienst falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Oder wenn Sie eine wichtige Information verschwiegen hat.

Bei Verdacht auf Sozialhilfe-Missbrauch nimmt der Sozialdienst die nötigen Abklärungen vor. Je nach Ergebnis der Abklärungen kann er dann eine Strafanzeige einreichen. Gleichzeitig führt der Sozialdienst in jedem Fall ein Rückerstattungs-Verfahren durch. Das bedeutet, dass unrechtmässig erhaltene Sozialhilfe-Leistungen zurückgezahlt werden müssen.

Weitere Informationen über unrechtmässigen Sozialhilfebezug / Betrug.

Weitere Fragen

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Sozialhilfe erhalte?

Ja. Sie müssen ebenfalls eine Steuererklärung ausfüllen und die Steuern selber bezahlen. Anders ist es, wenn die Steuern direkt von Ihrem Lohn abgezogen werden (Quellensteuer). In diesem Fall wird Ihr Sozialhilfe-Budget auf der Basis des Lohns nach Abzug der Steuern berechnet.

Sie müssen die Beiträge der Sozialhilfe deklarieren. Sie müssen aber auf den Sozialhilfe-Beiträgen keine Steuern zahlen.

Weitere Informationen über Steuern und Quellensteuern und auf der Website der Stadt Biel.

Was ist die Aufgabe der Fachstelle Arbeitsintegration (FAI)?

Die Fachstelle Arbeitsintegration (FAI) unterstützt Menschen bei der beruflichen und sozialen Integration. Dazu arbeitet sie mit Partnerorganisationen in Biel und der Region zusammen.

Es gibt zahlreiche Angebote für alle Bedürfnisse. Zum Beispiel:

  • Angebote für junge Erwachsene
  • Angebote für die soziale Integration (Aufrechterhaltung der Tagesstruktur)
  • Beratungen
  • Unterstützung und Coaching bei der Bewerbung
  • Arbeitseinsätze zum Schnuppern und Arbeitstrainings in Unternehmen
  • Angebote für alleinerziehende Mütter
  • Angebote für Migrantinnen und Migranten
  • etc.

Weitere Informationen zur FAI.

Gibt es spezielle Stellenangebote für mich, wenn ich von der Sozialhilfe unterstützt werde?

Es gibt keine spezielle Webseite mit Stellenangeboten für Sozialhilfebeziehende. Bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) erhalten Sie aber eine Liste mit offenen Stellen, die noch nicht in Zeitungen oder im Internet publiziert wurden.

Links zu Stellenportalen.

Welche Angebote für die Ferienbetreuung gibt es in Biel?

Der Ferienpass bietet Kindern und Jugendlichen attraktive Angebote, neue Erlebnisse und Erfahrungen in der Gruppe. Gleichzeitig sind die Kinder in den Schulferien gut betreut, so dass die Eltern arbeiten können.

Weitere Informationen über Ferienangebote.

Wo kann ich meine Kinder betreuen lassen, wenn ich von der Sozialhilfe unterstützt werde?

Es gibt verschiedene Angebote für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen während der Schulzeit und in den Schulferien:

Muss ich AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich von der Sozialhilfe unterstützt werde?

Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie trotzdem AHV-Beiträge zahlen. Und zwar ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 20-jährig geworden sind. Und bis zum Ende des Monats, in dem Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

Wenn Sie von der Sozialhilfe unterstützt werden, müssen Sie nur jedes Jahr den Mindestbetrag bezahlen. Wieviel das aktuell ist, sehen Sie hier.

Habe ich Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung, wenn ich von der Sozialhilfe unterstützt werde?

Unter folgenden Bedingungen haben Sie Anspruch auf die Mutterschafts- respektive die Vaterschaftsentschädigung:

  • Wenn Sie unmittelbar vor der Geburt Ihres Kindes während 9 Monaten ohne Unterbruch in der AHV obligatorisch (nicht freiwillig) versichert waren.
  • Wenn Sie zudem in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig waren. Unterbrüche und Teilzeitarbeit sind zulässig. Angerechnet wird auch die Zeit, in der Sie arbeitslos oder arbeitsunfähig waren und Taggelder erhalten haben.

Sie müssen Ihren Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden.

Weitere Informationen über Mutter- und Vaterschaftsentschädigung.

Erhalte ich Sozialhilfe-Unterstützung bei einem stationären Aufenthalt im Spital, in einer Kur- oder Pflegeeinrichtung oder im Gefängnis?

Wenn Sie mindestens einen Monat in einer Pflegeeinrichtung (zum Beispiel Spital, psychiatrische Klinik, Heim) oder in einer Haftanstalt verbringen, ist es ein stationärer Aufenthalt. Bei einem stationären Aufenthalt erhalten Sie 367 Franken pro Monat, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben keine eigenen Geldmittel.
  • Sie verbringen auch die Nächte in der Institution.
  • Sie erhalten in der Institution eine Vollversorgung (Mahlzeiten, Pflege).

Über diesen Betrag können Sie frei verfügen.

Weitere Informationen über stationäre Aufenthalte.

Bezahlt der Sozialdienst meine Schulden?

Nein. Sozialhilfe-Unterstützung gibt es nur, um Ihre laufenden Kosten in der aktuellen Notlage zu decken. Für Kosten aus der Vergangenheit erhalten Sie keine Sozialhilfe. Deshalb werden grundsätzlich keine Schulden übernommen.

Wenn Sie Schulden haben, kann der Sozialdienst Sie beraten, wie Sie Ihre Situation regeln können.

Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen über Schulden.