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Familiennachzug

Sie möchten, dass ihre Familie auch in Biel lebt? Hier finden Sie alles, was Sie dafür wissen müssen.

HBeachten Sie: Betrifft der Familiennachzug Personen aus Drittstaaten, müssen diese vor der Einreise ein Gesuch für eine Einreisebewilligung (Visum D) bei der Schweizer Vertretung ihres Wohnsitzlandes einreichen.

Familiennachzug durch Schweizerinnen und Schweizer

Sie sind Schweizerin oder Schweizer und möchten, dass Ihre Familie auch in Biel lebt. Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus:

Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige [pdf, 223 KB]

Beilagenverzeichnis [pdf, 658 KB]

Formular Ermittlung der Unterhaltsgewährung [pdf, 315 KB]

Formular «Zustimmung zum Umzug für minderjährige Kinder» [pdf, 55 KB]

Beachten Sie: Betrifft der Familiennachzug Personen aus Drittstaaten, müssen diese vor der Einreise ein Gesuch für eine Einreisebewilligung (Visum D) bei der Schweizer Vertretung ihres Wohnsitzlandes einreichen.

Nach der Prüfung Ihres Gesuchs werden wir Sie brieflich über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

Familiennachzug durch Angehörige der EU/EFTA

Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder eines EFTA-Landes und möchten, dass Ihre Familie auch in Biel lebt. Bitte füllen Sie die nachstehenden Formulare aus.

Anmeldeformular für ausländische Staatsangehörige [pdf, 223 KB]

Beilagenverzeichnis [pdf, 658 KB]

Formular «Ermittlung der Unterhaltsgewährung» [pdf, 315 KB]

Formular «Zustimmung zum Umzug für minderjährige Kinder» [pdf, 55 KB]

Beachten Sie: Betrifft der Familiennachzug Personen aus Drittstaaten, müssen diese vor der Einreise ein Gesuch für eine Einreisebewilligung (Visum D) bei der Schweizer Vertretung ihres Wohnsitzlandes einreichen.

Nach der Prüfung Ihres Gesuchs werden wir Sie brieflich über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: Familiennachzug im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU (Staatssekretariat für Migration SEM)

Familiennachzug durch Angehörige von Drittstaaten

Sie sind Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates und möchten, dass Ihre Familie auch in Biel lebt. Bitte füllen Sie die nachstehenden Formulare aus.

Gesuchsformular für ausländische Staatshangehörige [pdf, 304 KB]

Formular «Zustimmung zum Umzug für minderjährige Kinder» [pdf, 55 KB]

Beachten Sie: Betrifft der Familiennachzug Personen aus Drittstaaten, müssen diese vor der Einreise ein Gesuch für eine Einreisebewilligung (Visum D) bei der Schweizer Vertretung ihres Wohnsitzlandes einreichen.

Nach der Prüfung Ihres Gesuchs werden wir Sie brieflich über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.